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Man kann sich nur noch wundern…
… was da in der Presse über die nichtöffentliche Jahreshauptversammlung der Aktivgemeinschaft Sinzig alles berichtet wird.
Im Blick Aktuell steht zu lesen:
„Konsequenzen des fehlenden Kassenprüfberichtes wurden sehr intensiv diskutiert“ – direkt unter der Überschrift zu dem Artikel.
Als Mitglied des Vorstandes der Aktivgemeinschaft werde ich nicht zu allen „Feststellungen“ in dem Artikel Stellung beziehen, da ich das Siegel der Vertraulichkeit einer nichtöffentlichen Sitzung nicht brechen möchte.
Formal juristisch und ganz allgemein gesehen ist es vom Gesetzgeber als ein „Nice to have“ anzusehen, wenn Kassenprüfer gewählt werden und somit die Kasse prüfen.
Es handelt sich also hier nicht um eine Pflicht zur Bestellung von Kassenprüfern und wenn niemand die Aufgabe der Kassenprüfung übernehmen wollte, als der jetzige Vorstand gewählt wurde, so ist das zwar ärgerlich, aber kein gesetzliches Hemmnis, dennoch eine Entlastung zu erteilen.
Die Kassenprüfung wird erst dann zu einer Verpflichtung, wenn tatsächlich welche bestellt wurden.
Weiter wird im gleichen Artikel geschrieben, dass ein „… Sinziger Steuerberater als Kassenprüfer in Abwesenheit gewählt…“ wurde, und „… Die Mitglieder wurden aber bisher nicht darüber informiert, dass er die Aufgabe als Kassenprüfer nie wahrgenommen hatte…“.
Die Satzung schreibt das ausdrücklich in § 12 vor:
“Die Vermögens- und Beitragsverwaltung, Buch- und Kassenverwaltung erfolgt entgeltlich durch ein beauftragtes Buchhaltungsbüro gemäß den aktuell gültigen fiskalischen Vorgaben.“
Hier wurde also niemand in Abwesenheit gewählt und auch den Mitgliedern nichts vorenthalten, sondern durch den beauftragten Steuerberater, der nicht als Kassenprüfer beauftragt ist, wurde die Satzung erfüllt – insoweit ist diese Aussage als Unwahrheit zu bewerten!
Die Regelung mit der Beauftragung eines Steuerberaters ist eher als Sicherheitssystem zu sehen, eben für den Fall, dass es keine Kassenprüfer gibt, denn dann gibt es immerhin eine Buchführung, die nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung von einem zugelassenen, neutralen Steuerberater erstellt und testiert wurde.
Insoweit ist diese Klarstellung nur als Hinweis zu sehen, die sich ganz allgemein zum Vereinsrecht sagen lässt, bzw. in der zugänglichen Satzung der Aktivgemeinschaft nachzulesen ist – es wird keine Verschwiegenheit gebrochen!
Als Verfasser des Artikels sind die Initialen „HK“ zu sehen, vermutlich deutet das auf Hermann Krupp hin, was die Sache nur noch schlimmer macht, denn er war ja persönlich in der Versammlung zugegen und berichtet dann nicht wahrheitsgemäss darüber – abgesehen davon, dass öffentlich aus einer nichtöffentlichen Versammlung berichtet wird.
Ob die oben beschriebene (und auch die nicht genannten) unwahren Feststellungen bewusst oder unbewusst erfolgten – dass weiß wohl nur Hermann Krupp alleine!