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Keine Entlastung für Ex-Stadtchef Kroeger

13.01.2017  |  Kommentare: 169

Keine Entlastung für Sinzigs Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU): Das hat der Sinziger Stadtrat am Donnerstagabend (21.06.2018) in einer teils sehr emotionalen Sitzung mit klarer Mehrheit beschlossen. Letztlich stimmten SPD, Grüne und FWG mit 16 Stimmen für die Verweigerung, acht CDU-Räte hielten dagegen, dazu gab es vier Enthaltungen.

————–

Die Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) macht Sinzig an einem Tag deutschlandweit bekannt. Denn sie wurde von zahlreichen Online Redaktionen, im Rundfunk von SWR1  sowie im SWR Fernsehen veröffentlicht.

Darin heißt es:„Die stichprobenweise Überprüfung von Vorgängen im Zusammenhang mit den Dienstkraftfahrzeugen des Bürgermeisters ergab, dass kommunalverfassungsrechtliche und weitere haushaltsrechtliche Vorschriften nicht beachtet, zu hohe Aufwendungen getragen und gebotene Zahlungen für private Nutzungen nicht geleistet wurden“. So steht es in einem Prüfungsentwurf des Rechnungshofes, der der Deutschen Pressagentur (dpa) vorliegt. Darin wird ein jährliches Einsparpotenzial in Höhe von 10.000 Euro errechnet, wenn die Stadt ihre Dienstwagen gekauft und nicht geleast hätte.

Bürgermeister Kroeger (CDU) äußerte sich dazu gegenüber der Rhein-Zeitung: „Der Landesrechnungshof hat seine Rechtsauffassung dargelegt, wir als Stadt haben eine andere, deren Argumente wir dem Landesrechnungshof auch schriftlich mitgeteilt haben“, so der Verwaltungschef.  Laut Informationen der Rhein-Zeitung steht hierbei auch der Umstand im Raum, dass Leasingzahlungen für mehrere Fahrzeuge geleistet wurden. In seiner Stellungnahme führt Bürgermeister Kroeger laut RZ aus: „Die Stadt Sinzig hat acht städtische Fahrzeuge: Meinen eigenen, den Zwei-Liter-Diesel-Kombi von Audi, zwei weitere Audi A3 zum einen für die Stadtwerke, der andere für die Stadtverwaltung. Dazu kommen jeweils zwei Fahrzeuge für den Bauhof und das Ordnungsamt.“

Dabei vertrat er gegenüber der Rhein-Zeitung die Auffassung, das es doch eine Selbstverständlichkeit sei, dass er in seiner Eigenschaft als Bürgermeister auch mal eines der städtischen Fahrzeuge nutzen könne. Wie die RZ berichtet, hätte in einem solchen fall das städtische Fahrzeug  nicht nur eine unverhältnismäßig hohe Fahrleistung von 6.000 km auf dem Tacho gehabt, sondern sei auch das vorgeschriebene Fahrtenbuch nicht mehr vorhanden gewesen.

Bemerkenswert hierzu die Reaktionen im Stadtrat:

_______

Bürgermeister Kroeger war insbesondere bereits nach dem jüngst aufsehen erregenden Prozess vor dem Arbeitsgericht mächtig unter Druck geraten (worüber an anderer Stelle in diesem Blog berichtet und intensiv diskutiert wird).

Nachdem Kroeger im vergangenen Jahr zunächst noch von der Möglichkeit einer erneuten Kandidatur für die dritte Amtszeit geäußert hatte, teilte der Bürgermeister Anfang des Jahres mit, das er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr antreten werde.



169 Antworten zu “Keine Entlastung für Ex-Stadtchef Kroeger”

  1. Lisa Weber sagt:

    Toller Beitrag! Gerade erst über Google gefunden.

  2. Schmitz sagt:

    Kommunalaufsicht nimmt Stellung zur Nichtentlastung. Die Kreisverwaltung Ahrweiler sieht aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen schriftlichen Begründung der Nichtentlastung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Sinzig, Herrn Kroeger, keine Notwendigkeit, aufsichtsbehördlich tätig zu werden. Dies teilte die Kreisverwaltung der Stadt Sinzig mit.

    Weiterhin wurde die Reihenfolge der Abstimmung im Rahmen der Stadtratssitzung am 21.06.2018 als rechtmäßig bewertet.

    Quelle: Homepage der Stadt Sinzig https://www.sinzig.de/2019/02/22/kommunalaufsicht-nimmt-stellung-zur-nichtentlastung/

  3. Sinzig Blog sagt:

    Allen Blog-Lesern und Kommentarschreibern wünschen wir noch alles Gute und viel Glück in 2019!
    Aufgrund von Anfragen nochmals der Hinweis, das die Kommentarfunktion für den Sinzig Blog nach den Weihnachtstage wieder aktiviert wurde.

    Ihr Redaktions-Team des Sinzig Blog

  4. Sinzig Blog sagt:

    Werte Sinzig-Blog Leser und Teilnehmer, aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen des Sinzig-Blog Systems gegen SPAM-Kommentare – dies sind mittlerweile täglich Dutzende – wird ein Kommentar der zwei oder mehr Links beinhaltet, vom System automatisch in die Warteschlange zur manuellen Überprüfung durch die Systemadministration gestellt.

    Erfahrene Blogger kennen dieses allgemein übliche Verfahren zum Schutz der Leser vor unsinnigen SPAM-Müll – und mutmaßen dahinter nicht sogleich wilde „Verschwörungstheorien“.

    In dem Zusammenhang verweisen wir auch auf die öffentlich einsehbaren Nutzungsregeln, die ebenso dem allgemein üblichen Standard für solche Blogs entsprechen:
    http://www.sinzig-blog.de/nutzungsregeln-des-sinzig-blogs/.

    Und da Weihnachten ein Fest des Friedens sein soll, wird die Kommentarfunktion jetzt bis zum 27.12. gesperrt.

    Frohe Feiertage
    Das Redaktionsteam des Sinzig Blog

  5. Ralf Urban sagt:

    Vielen Dank, lieber Mario Wettlaufer, für die unermüdliche und akribische Arbeit in dieser Sache, alles richtig zu stellen, wo offensichtlich immer wieder Tatsachen verdreht und somit zu parteipolitischen Zwecken missbraucht werden.

    Der gesunde Menschenverstand allein sagt schon, dass in dieser Sache nicht ALLE die von Helga Schmidt-Federkeil genannten Personen und Parteien lügen können und nur eine einzige Person die allein gültige ‚Wahrheit‘ für sich beanspruchen kann.

    Ich bin davon überzeugt, das viele Sinziger Bürgerinnen und Bürger genug in Sachen „Kroeger“-Entlastung gehört und gelesen haben und sich zukunftsorientierte und nachhaltige (Wahlkampf-)Themen wünschen, die unsere Stadt nach vorne bringen. Mit politischen ‚Altlasten‘ mag sich keiner mehr beschäftigen, ausser vielleicht diejenigen, die sonst keine anderen Themen haben.

  6. Alle Versuche, die Dinge so zu drehen, dass sie ins vorgefertigte Meinungsbild passen, laufen immer wieder ins Leere.

    Es steht ja außer Frage, dass der Stadtrat auch über die Entlastung eines zwischenzeitlich aus dem Amt geschiedenen Bürgermeisters zu entscheiden hat. Dies ist auch geschehen. Und dass dieser nicht “automatisch” zu entlasten ist, steht auch außer Frage. Fakt ist andererseits, dass sich in den Jahren 2016 und 2017 im Rat keine Mehrheit fand, die ein “erschüttertes Vertrauensverhältnis” testiert hat.

    1. Zum Abstimmungsergebnis im RPA hilft tatsächlich die Niederschrift (die Ihnen erstaunlicherweise vorzuliegen scheint, obwohl es sich um ein nichtöffentliches Dokument handelt), in meinen Angaben berufe ich mich auf die Ausführungen des Ausschussvorsitzenden.

    2. Mit dem Schreiben des Bürgermeisters, das im Auftrag des RPA verfasst wurde, wird die Angelegenheit insgesamt – und zwar soweit der Stadtrat zuständig ist – für erledigt erklärt. Dies hat auch BGM Geron am 10.07.2018 dem GA gegenüber erklärt. Dort heißt es: “Andreas Geron, Bürgermeister der Stadt Sinzig, hat dem General-Anzeiger gegenüber bestätigt, dass Irritationen, die sich wegen Abrechnungen der Dienstwagennutzung seines Amtsvorgängers Wolfgang Kroeger für Privatzwecke ergeben hatten, ausgeräumt sind.” Bezüglich der Spekulationen, “der Abrechnungswirrwarr sei nicht vollends ausgeräumt und aufgeklärt”, lässt sich Geron zitieren: “Der Vorgang ist abgeschlossen, soweit sich keine neuen Erkenntnisse aus der Prüfung des Haushaltsjahres 2017 ergeben.”
    Auch die nachträgliche Anrechnung der Dienstwagennutzung auf die Besoldung war erfolgt. Auch die weitere Punkte des LRH zum Dienstwagen wurden zwischenzeitlich als erledigt betrachtet und sind nicht nur aus meiner Sicht nicht entlastungsrelevant – und nur darum geht es in dem Zusammenhang.

    In Tanns Redebeitrag taucht zwar auf Seite 3 auf, dass eine nachträgliche Abrechnung erfolgt sei. Er verschweigt an der Stelle aber den entscheidenden Satz, der die Angelegenheit damit für erledigt erklärt. Gleiches gilt für die Beschlussvorlage auf Seite 4.

    Zum Arbeitsgerichtsprozess:
    Das erste Gutachten, das der RPA in Auftrag gegeben hatte, stammt vom 12.03.2018 und lag deshalb zum 21.06.2018 vor.
    Dort trug Herr Tann vor: “Im Groben geht es um die Nutzung des Dienstwagens durch Herrn Kroeger und sein Nichterscheinen in einem Arbeitsgerichtsprozess, aber auch um mangelnde Unterstützung und verwirrende Äußerungen in der Presse, die uns die Aufgabenwahrnehmung nicht erleichterten.”
    Das letzte Gutachten stammt vom 14.08.2018 und lag in der Sitzung zum 29.11.2018 vor. In diesem Gutachten heißt es hinsichtlich des Schadens für die Stadt: “Von erheblich rechtlicher Bedeutung ist schließlich, dass der Stadtrat in seiner Sitzung vom 19.06.2017 beschlossen hat, dass gegen das erstinstanzliche Urteil keine Berufung eingelegt werden soll.” In seinen Ausführungen kommt der Anwalt daher zu dem Schluss, dass Schadensersatzansprüche gegen den Bürgermeister auszuschließen sind. “Der Verzicht auf Durchführung eines Berufungsverfahrens führt dazu, dass etwaige Schadensersatzansprüche gegen den damaligen Bürgermeister oder andere Beteiligte gegenstandslos werden. Weil in der Berufungsinstanz neuer Tatsachenvortrag hätte eingebracht werden können, um die “Kritikpunkte” der erstinstanzlichen Entscheidung zu entkräften, kann man auch nicht davon ausgehen, dass eine Berufung offenkundig aussichtslos gewesen wäre.”

    Auch davon erwähnt H. Tann in der Beschlussbegründung vom 29.11.2018 nichts.

    Zum Nichterscheinen Kroegers vor Gericht heißt es in dem Gutachten: “Es kann aber kaum als grob fahrlässig gewertet werden, wenn der frühere Bürgermeister das Risiko einer gewissen Verzögerung des Verfahrens auf Anraten des Anwalts der Stadt in Kauf genommen hat.”
    Der erste Gutachter bewertet dies so: “Ferner dürfte eine Pflichtverletzung des ehemaligen Bürgermeisters Kroeger ausgeschlossen sein, da die Stadt zu diesem Zeitpunkt bereits anwaltlich vertreten war.”

    3. Insgesamt hat es vier mündliche Beiträge in der Sitzung vom 21.06.2018 gegeben, die Kreisverwaltung kann sich aber nur auf die Redebeiträge beziehen, die der Niederschrift beigefügt waren.
    Wenn es sich bei dem von Münch zitierten Schreiben um die Antwort der KV auf Verfahrensfragen handelt, ändert dies nichts am Sachverhalt.

    4. In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es: „In der Ältestenratssitzung am 21. November stellte sich heraus, dass der Redebeitrag der SPD aus dem Juni das einzig vorliegende Schriftstück war, das sich mit den Feststellungen ausgiebig auseinandergesetzt hatte.“ Wer die Sitzung am 21.06.2018 mitverfolgt hat, konnte feststellen, dass in der Tat die Rede von H. Tann die einzige war, die sich dezidiert mit den Vorwürfen gegen Kroeger beschäftigt hat. Abgesehen davon sollte ja mit der “neuen” Erkenntnis, dass dies so gewesen sei, erklärt werden, warum Tanns Rede als Beschlussvorlage umgeschrieben wurde. Wenn die Vorträge von Münch und Hahn Essentielles zur Nichtentlastung enthalten hätten, hätte man dies ja noch in die Beschlussvorlage einfließen lassen können.

    5. Im Schreiben der Kreisverwaltung vom 21.09.2018 wurde bereits ausführlich dargelegt, wie eine Begründung zur Nichtentlastung gefasst sein muss. Dieses hätte man rechtzeitig in Angriff nehmen können. Etwaige Verfahrensfragen (Beschlussfassung etc.) konnten in aller Ruhe geklärt werden.

    Die Begründung wurde im übrigen vom Stadtrat eingefordert, ungeachtet der Tatsache, dass bereits der Beschluss im RPA mangels Begründung zu beanstanden war. Wie soll denn H. Deres einen Antrag seiner Kollegen, den er selbst inhaltlich nicht mitträgt begründen? Wenn z.B. im Stadtrat ein Ratsmitglied bzw. eine Fraktion einen Antrag stellt, hat sie diesen selbstverständlich zu begründen. Es wäre sicher vom Vorsitzenden des Gremiums – in dem Fall vom Bürgermeister – zu viel verlangt, die Begründung für diesen Antrag zu formulieren, und zwar unabhängig vom Abstimmungsergebnis.
    Wenn aber die Herren Münch, Tann und Co. sich im RPA nicht imstande sahen, ihren Antrag zu begründen, kann das unmöglich Herrn Deres angelastet werden. Insoweit gibt de facto es keine ungeklärten Zuständigkeiten und darüberhinaus zwei Monate Zeit, eine tragfähige Begründung vorzulegen.

    6. Sie schreiben: “Die Ergebnisse der Feststellungen des Landesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsausschusses sind erst durch die mündlichen Vorträge von FWG, GRÜNEN und SPD vollständig bekannt geworden, aber eben nicht durch den Vortrag des Vorsitzenden des RPA.
    Richtig ist, dass Deres in seinem Vortrag nicht auf sämtliche Feststellungen des LRH eingegangen ist. Das liegt daran, dass viele dieser Feststellungen nicht entlastungsrelevant waren.
    Falsch ist, dass diese vorher nicht bekannt waren. Neben zahlreichen Pressebeiträgen über den Bericht des LRH empfehle ich hierzu die Lektüre von https://www.politische-haltung-sinzig.de/2018/06/24/nichtentlastung-kroegers-akzent-oder-tiefpunkt-der-sinziger-kommunalpolitik/, https://www.politische-haltung-sinzig.de/2018/06/10/keine-entlastung-rpa-kroeger/ und https://www.politische-haltung-sinzig.de/2018/06/07/dienstwagen-kroeger/.

    Sie schreiben: “Ich selbst habe Wolfgang Kroeger (CDU) in mind. zwei Beiträgen hier im Blog als einen Lügner bezeichnet und auch belegen können – ich habe bis zum heutigen Tage keine Strafanzeige erhalten, warum wohl?” Das könnte daran liegen, dass H. Kroeger davon nichts weiß. Sie können die Beiträge ja nochmals hier bekannt geben, ich versuche, sie dann weiterzuleiten.

    Es bleibt dabei, dass sowohl Sie als auch die drei Fraktionen sich die Fakten so zurecht legen, wie sie es gerne hätten.

  7. Mario Wettlaufer sagt:

    Das kann man nicht so stehen lassen, was Sie hier schreiben.

    Sie behaupten in Ihrer Darstellung folgendes:

    „… Wenn dieses nun angeblich inzwischen vorliegt (weil z.B. eine Kommunalwahl bevorsteht?), sollte es den Rat – und damit sind alle Fraktionen gemeint – nicht weiter kümmern, da Herr Kroeger nicht mehr im Amt weilt und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr vonnöten ist. …“

    Wie Sie als Kommunalpolitikerin wissen, ist es nun mal gesetzlich vorgeschrieben, dass der Stadtrat über die Frage einer Entlastung des Bürgermeistern zu entscheiden hat, auch bei Bürgermeistern, die bereits aus dem Amt ausgeschieden sind.

    Das ist nun mal ein gesetzlicher Auftrag – traurig das dies eine Ortsvorsteherin nicht weiß!
    Sie würden also jemandem eine Entlastung testieren wollen, nur weil man nicht mehr mit dieser Person vertrauensvoll zusammenarbeiten muss? – nichts anderes bedeutet Ihre Aussage, denken Sie einmal darüber nach….

    Nach dem BayVGH (Az.: 4 B 81 A 2021) ist „eine Verweigerung… der Entlastung… bei schwerwiegenden, die Vertrauensgrundlage zwischen den kommunalen Hauptorganen erschütternden Verstößen gerechtfertigt.“

    Dies hat der Stadtrat mehrheitlich so gesehen, es hat also einen demokratischen Willensprozess gegeben, den es zunächst einmal zu respektieren gilt.

    Ihr Fakt 1

    hält einer Überprüfung nicht stand, denn die Entscheidung des Rechnungsprüfungsausschusses war so, wie es in der gemeinsamen Erklärung ausgeführt wurde (5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen).
    In der Pressemeldung der CDU steht es auch falsch drin – es lässt sich aber eindeutig aufklären, ein Blick ins Protokoll der Sitzung zeigt es, dass das Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss Friedhelm Münch hier richtig zitiert hat.

    Zu Fakt 2

    behaupten Sie:

    „… dass mit der Festlegung des Nutzungsanteils auf 22 % für die private Inanspruchnahme des Dienstfahrzeuges …“ die Angelegenheit als erledigt betrachtet wird.

    Der Bescheid sagt nix anderes aus, als dass der private Nutzungsanteil für die private Inanspruchnahme aus der Welt ist – aber nicht der Rest!

    Auch ist es unwahr, wenn Sie behaupten, dass dies in Hartmut Tanns Redebeitrag nicht auftauchen würde.
    Der Redebeitrag von Tann vom 21.06.2018 ist im Ratsinformationssystem abrufbar, und dort ist es auf Seite 3 ausgeführt.
    In der Beschlussvorlage des Stadtrates vom 29.11.2018, von Tann erstellt, steht es expressis verbis auf Seite 4.

    Weiter behaupten Sie:

    „… Kroegers Nichterscheinen in einem Arbeitsgerichtsprozess wurde von zwei unabhängigen Gutachtern als für die Stadt unschädlich bewertet. – Auch diese Tatsache wird von Tann verschwiegen. …“

    Wie soll denn etwas in einem Redebeitrag am 21.06.2018 Erwähnung finden, wenn eine Vorlage eines der beiden Gutachten erst nach diesem Termin erfolgt ist????

    In diesem Gutachten vom 14.08.2018 wird aber festgestellt, dass „… durch die letztlich erfolglose Kündigung des Mitarbeiters … der Stadt in finanzieller Hinsicht ein erheblicher Schaden entstanden ist. …“
    Der Mitarbeiter musste ja so gestellt werden, als ob es nie eine Kündigung gegeben hätte, also wurde das Gehalt von mehreren Jahren nachträglich an ihn gezahlt, ohne dass dem eine Arbeitsleistung gegenüber stand.

    Weiterhin wird dort festgestellt, dass ohne das Nichterscheinen des Bürgermeisters Kroeger vor Gericht die Stadt für einen kürzeren Zeitraum das Gehalt ohne Gegenleistung hätte zahlen müssen, oder irre ich mich da?

    Zu Fakt 3:

    “Ein Verweis auf die mündlichen Vorträge in der Stadtratssitzung am 21.06.2018 ist vorliegend als Begründung nicht ausreichend.” – so schreiben Sie.

    Insgesamt hat es vier mündliche Beiträge in der Sitzung vom 21.06.2018 gegeben, warum also lediglich der SPD-Beitrag darunter verstanden wird, vermag ich nicht zu erkennen.

    Weiter schreiben Sie: „… Das Schreiben datiert zudem nicht “von Anfang November”, sondern vom 21.09.2018. …“

    Das zitierte Schreiben stammt aus November 2018, in dem unter Tz. 3 die Beschlussempfehlung des RPA thematisiert wird, Bürgermeister Kroeger nicht zu entlasten.

    Also ist Ihr Fakt hier auch kein Fakt mehr….

    Zu Fakt 4:

    Sie behaupten ferner:
    „… In der Ältestenratssitzung am 21. November stellte sich heraus, dass der Redebeitrag der SPD aus dem Juni das einzig vorliegende Schriftstück war, das sich mit den Feststellungen ausgiebig auseinandergesetzt hatte.“ (Zitat aus der Pressemitteilung)
    FAKT: Das stellte sich bereits in der Stadtratssitzung am 21.06. heraus und war auch der Grund, warum die Rede der Niederschrift (als vermeintliche Begründung) beigefügt wurde. …“
    Es hätte ja sein können, dass die anderen Fraktionen im Nachgang ihre Redebeiträge noch der Verwaltung haben zukommen lassen, damit diese dem Protokoll dann beigefügt werden können.

    Ihre „Fakten“, das bereits am 21.06.2018 klar gewesen sei, dass festgestanden hätte, der Beitrag von der SPD sei der einzige, kann so nicht aufrecht erhalten werden.

    Zu Fakt 5:

    „… Somit hatte der Stadtrat seit Beanstandung der Kommunalaufsicht insgesamt weitere zwei Monate Zeit, eine tragfähige Begründung zu formulieren und musste nichts von einem auf den anderen Tag überstürzen. …“

    Waren denn mit dem Schreiben der Kommunalaufsicht bereits alle Verfahrensfragen in der Sache abschließend geklärt?
    Regelmäßig werden doch in vergleichbaren Fällen zuvor noch diverse Fragen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde geklärt (z. B. Verfahrensfragen, Anforderungen an die Begründung, etc.), bevor eine solche Begründung verfasst werden kann.
    Da eine solche Abstimmung von beiden Seiten Zeit erfordert, reduziert sich hier schnell das verfügbare Zeitfenster sehr deutlich.
    Die Ausführungen der Begründung des Stadtrates zeigen auch deutlich, dass der zuständige Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Deres (CDU) nicht willens und in der Lage war, eine inhaltliche Begründung anzufertigen und die Verwaltung sich richtigerweise hier als unzuständig gesehen hat.
    Die Problematik in der Zuständigkeitsfrage alleine macht auch zeitliche Verzögerungen klar, die am Ende ein kurzfristiges Handeln des Stadtrates erforderlich machte.

    Dies konnte Ihnen als Antragstellerin des Prüfverfahrens wohl zum Zeitpunkt des 18.10.2018 nicht abschließend mitgeteilt werden.

    Dann aber von einer Lüge zu sprechen, halte ich da für sehr gewagt!

    Zu Fakt 6:

    Wurde mit den Erläuterungen zu Fakt 3 bereits hinreichend eliminiert.

    Zu Fakt 7:

    „… Eine Aufklärung der Vorgänge erfolgte im Rechnungsprüfungsausschuss und die Ergebnisse wurden in der Stadtratssitzung vom 21.06.2018 vom Vorsitzenden des RPA vorgetragen. Wider besseres Wissen wurde jedoch von FWG, Bündnis 90/GRÜNE und SPD an der Nichtentlastung festgehalten. Keine der drei Fraktionen hat einen öffentlichen Auftrag zu Diffamierung und Rufmord. ..“

    Das ist falsch!

    Die Ergebnisse der Feststellungen des Landesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsausschusses sind erst durch die mündlichen Vorträge von FWG, GRÜNEN und SPD vollständig bekannt geworden, aber eben nicht durch den Vortrag des Vorsitzenden des RPA.

    Die Rede vom Vorsitzenden des RPA, Franz-Hermann Deres (CDU) beschäftigt sich etwa ½ Seite lang mit der Mehrheitsentscheidung des RPA, aber der deutlich überwiegende Teil befasst sich damit, warum die Handlungen von Wolfgang Kroeger (CDU) alle nicht so schlimm sind, als dass eine Entlastung auszusprechen und zu beschließen wäre.

    Die Inhalte des SPD-Redebeitrages beinhaltet in überwiegender Weise die Feststellungen des Landesrechnungshofes und des RPA, und das kann ja nicht diffamierend sein.

    Dass man aus dem Verhalten Kroegers (CDU) und seinem merklichen Zurückhalten in der Aufklärung der einzelnen Feststellungen durchaus zum Ergebnis kommen kann, dass das Vertrauensverhältnis zu ihm gestört ist, kann man sicher nachvollziehen und stellt insoweit auch kein Rufmord dar.

    Ich selbst habe Wolfgang Kroeger (CDU) in mind. zwei Beiträgen hier im Blog als einen Lügner bezeichnet und auch belegen können – ich habe bis zum heutigen Tage keine Strafanzeige erhalten, warum wohl?

    Zu Fakt 8:

    „… Aus den sieben vorgenannten Lügen erweist sich diese als die größte Lüge und als ein dreister Versuch der Volksverdummung. In acht von elf Absätzen stehen falsche Behauptungen, somit handelt es sich eher um eine “Falschstellung”. …“

    Wenn Sie die bisherigen sieben Ausführungen einmal kritisch lesen, recherchieren und prüfen, so werden Sie feststellen, dass es keine acht Lügen mehr sind, sondern acht richtige Feststellungen, die alle fundiert und untermauert sind.

    Wer nun versucht hat, die Sinziger Bürgerinnen und Bürger für dumm zu verkaufen, wäre somit in der Tat neu zu klären, die Fraktionen von FWG, SPD und den GRÜNEN jedenfalls nicht.

  8. Reife Leistung: Acht Lügen in elf Absätzen!

    Es darf schon als eine reife Leistung bezeichnet werden, was die drei Sinziger Stadtratsfraktionen hier abgeliefert haben. Bei acht nachweislichen Falschaussagen ist wohl davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen untauglichen Versuch handelt, die Wählerinnen und Wähler für dumm zu verkaufen, um von den eigenen Unzulänglichkeiten im Zusammenhang mit der Nichtentlastung von Bürgermeister Wolfgang Kroeger abzulenken.

    Zudem sei der Hinweis erlaubt, dass mindestens die FWG-Fraktion, und ganz besonders deren Vorsitzender und Unterzeichner der Pressemitteilung, während Kroegers Amtszeit einen völlig gegenteiligen Eindruck vermittelte, indem er augenscheinlich versuchte, wenn schon nicht auf Kroegers Stuhl, dann wenigstens auf seinem Schoß zu sitzen. Ein “schwerwiegend erschüttertes Vertrauensverhältnis” war jedenfalls in den Jahren 2016 und 2017 nicht auszumachen. Inzwischen ist Herr Münch allerdings vom Schoßhund zum Terrier mutiert und will uns glauben machen, er verfolge einen „öffentlichen Auftrag“ in der causa Kroeger.

    Fast noch schlimmer wiegt allerdings die Tatsache, dass die gemeinsame Pressemitteilung aus der Aneinanderreihung von Falschaussagen besteht, die als „öffentliche Richtigstellung“ verkauft werden. Richtig ist sicherlich, dass die von Herrn Tann ausgearbeitete „Begründung“ zur Nichtentlastung auch im Auftrag der FWG vorgetragen wurde. Dass H. Münch sich dafür artig in seiner Haushaltsrede (!) bedankt hat, ist verständlich, weil FWG und GRÜNE noch weniger in der Sache zustande gebracht haben.

    Dass in der gemeinsamen Pressemitteilung ein falsches Abstimmungsergebnis aus dem Rechnungsprüfungsausschuss verbreitet wird, dass die Stellungnahme der Kommunalaufsicht falsch wiedergegeben wird und vieles mehr, ist schon frech. Alle Lügen sind im Detail unter https://www.politische-haltung-sinzig.de/2018/12/19/acht-luegen-in-elf-absaetzen/ nachzulesen.

    Galt bislang die Respektlosigkeit der drei Fraktionen “nur” Bürgermeister Wolfgang Kroeger, so gilt sie nach dieser öffentlichen Bekundung auch den Bürgerinnen und Bürgern von Sinzig, von denen man glaubt, man könne sie ungestraft belügen und damit auch noch auf Stimmenfang gehen.

  9. Bürger der Stadt sagt:

    „Nichtentlastung ist Ausdruck eines erschütterten Vertrauensverhältnisses“, so der einleitende Text einer Pressemitteilung der Fraktionen von FWG, Grüne und SPD im Stadtrat Sinzig. Es wird Bezug genommen auf laufende staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren, „in dessem Zusammenhang Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses vernommen wurden“. (Quelle: Blick aktuell, Ausgabe 19.12.2018) Offensichtlich scheint sich die Staatsanwaltschaft Koblenz doch ernstlich für die Vorgänge in Sinzig um den ehemaligen Bürgermeister Kroeger („Dienstwagenaffäre etc.“)zu interessieren.

  10. Mario Wettlaufer sagt:

    Die Rhein-Zeitung hat in ihrer Papierausgabe von heute einen Bericht abgedruckt, das die Fraktionen der FWG, SPD und GRÜNE im Stadtrat Sinzig nicht damit einverstanden sind, wie seitens der CDU Sinzig mit dem Fraktionssprecher der SPD, Hartmut Tann, in der Stadtratssitzung am 29.11.2018 umgegangen wurde.

    Darin wird klargestellt, dass nicht Hartmut Tann (SPD) der „böse Mann“ ist, sondern lediglich durch das unangebrachte Verhalten der CDU-Fraktion erst zu diesem in aller Öffentlichkeit gemacht wurde.

    Zuvor jedoch sei die Vorgehensweise im Ältestenrat, bestehend aus Bürgermeister, Beigeordnete und Fraktionsvorsitzenden, so besprochen gewesen, daher kann die Verwunderung der CDU in der Stadtratssitzung vom 29.11.2018 nur gespielt gewesen sein.

    Im Blick-Aktuell online wurde heute eine Pressemitteilung der CDU veröffentlicht (Quelle: https://www.blick-aktuell.de/Politik/Arbeiten-fuer-die-Zukunft-Sinzigs-soll-im-Mittelpunkt-stehen-365719.html), die in einigen Aussagen Fragezeichen aufkommen lässt.

    Im Mai 2018 hat nach dieser Darstellung der Rechnungsprüfungsausschuss die Nichtentlastung von Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) mehrheitlich beschlossen, der entsprechende Bericht dazu wurde vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Franz-Hermann Deres (CDU), in der Ratssitzung am 21.06.2018 vorgetragen. Jedoch moniert Deres, dass eine schriftliche Begründung zur Nichtentlastung weder von FWG, SPD oder den GRÜNEN vorgelegt worden sei, es sei nicht seine Aufgabe als Vorsitzender, Begründungen zu schreiben, die „… andere in den Ausschuss und in den Stadtrat einbringen. …“. In diesem Papier wurde auch – so Deres in der Pressemitteilung heute – die Meinung der CDU Sinzig dargelegt.

    Wie jetzt, die andere einbringen? Wer sind denn andere????

    Das Gremium Rechnungsprüfungsausschuss, in dem alle Fraktionen vertreten sind, hat doch mehrheitlich beschlossen, dem Stadtrat eine Nichtentlastung Kroegers vorzuschlagen – das wird in dem Bericht von Deres auch so vorgetragen – Umfang etwa 1/2 DIN A4 Seite von 7 Seiten Redemanuskript. In mehr als der Hälfte dieser Seiten wird wiederum dargelegt, warum es keine Gründe für eine Nichtentlastung gibt.

    Es tun sich für mich weitere Fragestellungen auf:

    1) Ist es eine Pflichtverletzung eines Ausschussvorsitzenden, wenn er die Mehrheitsmeinung des Ausschusses nicht sachgerecht nach außen weitergibt?

    2) Ist es legitim, dass im Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom Vorsitzenden auch die Meinung der Partei wieder gegeben werden darf, der er selbst angehört (Stichwort: Neutralität im Amt)?

    3) Ist es legitim, dass eben jener Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses ein CDU-Parteipapier unterstützt mit der Signatur „Vorsitzender Rechnungsprüfungsausschuss“, dass nicht die Mehrheitsmeinung des Rechnungsprüfungsausschusses spiegelt?

    4) Warum verleugnet die CDU, dass es eine Abstimmung im Ältestenrat gegeben hat und lässt einen Ratskollegen einer anderen Fraktion durch unangebrachtes Verhalten als den „bösen Mann“ da stehen?

    5) Ist es nicht so, das mit der Zahlung eines Privatanteils von 22% durch Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) auch nur dieser Teilaspekt gänzlich als erledigt zu betrachten ist?

  11. Bad Bodendorfer Bürger sagt:

    Nochmals zur Nichtentlastung Kroeger: Die nunmehr -nachgeholte- Begründung zur Nichtentlastung Kroegers bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2016 und ist damit abgeschlossen. Die folgenden Sitzungen des RPA haben sich sich damit mit dem Abschluss des Haushaltsjahres 2017 zu befassen. Es wäre Aufgabe des Vorsitzenden des RPA, Deres, gewesen, diese im RPA für 2016 beschlossene Begründung zu unterzeichnen und dem Rat als Bericht vorzutragen. Dies wurde offensichtlich von ihm verweigert und eine von der CDU formulierte Einlassung in seiner Eigenschaft als Vorsitzender unterzeichnet. Dieser Vorgang ist rechtswidrig und stellt eine Amtspflichtverletzung von Deres dar. Er missachtet das urdemokratisches Prinzip der Mehrheitsentscheidung. Wenn er aus parteipolitischen Erwägungen diese Mehrheitsentscheidung nicht mittragen wollte, blieb ihm nur der Rücktritt als Vorsitzender des Ausschusses.
    Es fragt sich zunehmend, welche Gründe Deres und die CDU der Stadt Sinzig bewegen, das höchst unwirtschaftliche Verhalten von Kroeger und Hager in Sachen „Dienstwagen“ zu rechtfertigen und derartige gravierende Wege zu gehen.

  12. Mario Wettlaufer sagt:

    Ich muss zu den Aussagen von Frau Schmitt-Federkeil noch das ein oder andere hinzu fügen:

    Frau Schmitt-Federkeil schreibt, dass es Aufgabe von Hartmut Tann (SPD) gewesen sei, Gründe für die Nichtentlastung am 21.06.2018 zu benennen.

    Das ist ein zentraler Punkt, denn sowohl Frau Schmitt-Federkeil, als auch die Herren Arzdorf und Deres von der CDU verkennen hier, dass sich die nun zu erstellende Begründung für die Nichtentlastung auf den Stichtag 21.06.2018 beziehen muss – was da dann in der Zwischenzeit an Beschlüssen möglicherweise gefasst wurde, ist im Rahmen dieser zu erstellenden Begründung vollkommen außer Acht zu lassen.

    Ferner ist Frau Schmitt-Federkeil leider nicht darauf eingegangen, warum denn gerade Tann (SPD) sich die Mühe gemacht hat, eine Beschlussvorlage zur Begründung zu erstellen, was ja im Grunde die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses gewesen wäre, oder gar seines Vorsitzenden Deres (CDU).

    Wie man hört, gab es eine Absprache (wie ich schon vermutet hatte) im Ältestenrat, an der auch der Vertreter der CDU teilgenommen hat, in der sich Tann anbot, etwas zu schreiben, auf der Grundlage seines Redebeitrages vom 21.06.2018 aufgebaut.
    Das erklärt im Übrigen dann auch, warum das Papier als Beschlussvorlage auch nicht unterzeichnet wurde.

    Warum seitens der CDU dann Verwunderung über die Beschlussvorlage ausgesprochen wurde, kann man vermutlich nur schauspielerichem Talent zusprechen, vielleicht wollte man Hartmut Tann ja auch einfach nur schlecht aussehen lassen, man wusste ja, dass die Presse anwesend ist.

    Jetzt geht so ein Kalkül vermutlich als Wahlkampf auf, denn es wird nur noch darüber berichtet, dass Tann der Böse ist, aber die CDU wusste im Vorfeld wohl über alles genauestens Bescheid – das ist hinterhältig!

    Der General-Anzeiger behauptet auch, dass SPD-Papier sei von der Kommunalaufsicht als unzureichend bewertet worden.

    Kann es nicht eher so sein, dass der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses, von Deres (CDU) seinerzeit auch vorgetragen, von der Kommunalaufsicht als unzureichend bezeichnet wurde?

    Nur das macht nämlich Sinn, denn darin wird ja die Nichtentlastung Kroegers dem Stadtrat empfohlen, warum sollte also die SPD etwas begründen, was vom Rechnungsprüfungsausschuss mehrheitlich beschlossen und dann dem Stadtrat empfohlen wurde?

    Festzuhalten wäre also:

    ==> Die zu beschließende Begründung musste auf den Tag des Beschlusses 21.06.2018 gefasst werden.

    ==> Es gab wohl vorher eine Absprache, auch mit der CDU, dass Hartmut Tann (SPD) sich die Mühe macht, eine Beschlussvorlage zu erstellen – die CDU wusste also wohl bereits vorher davon!

    ==> Die unzureichende Bewertung der Kommunalaufsicht hat sich vermutlich eher auf den Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses deres (CDU) bezogen, der damit die Nichtentlastung von Kroeger (CDU) empfohlen hat.

    Es kann nicht sein, dass hier Bauernopfer gebracht werden, um politische Spielchen und Intrigen vor der Kommunalwahl zu spielen.

  13. „Tann hatte im Stadtrat die Rolle des Klägers übernommen“ (GA vom 29.11.) Das ist entgegen der Ausführungen von H. Wettlaufer keine Frechheit von H. Francke, sondern von H. Tann.

    Da H. Tann diese Rolle übernommen hat, ist es nur zutreffend, wenn der GA darüber berichtet.

    Wettlaufer: „Er hat keineswegs die Rolle eines Klägers eingenommen, sondern eher die anwesenden Sinziger Bürgerinnen und Bürgern nochmals auf die Kernpunkte hingewiesen, um was es in der Prüfung des Landesrechnungshofes eigentlich ging.“ Das stimmt: Tann hat den zusammengefassten LRH-Bericht zur causa Kroeger mit dem Sachstand von vor ein paar Monaten vorgetragen. Abgesehen davon, dass die – wenn überhaupt – ursprünglich entlastungsrelevanten Punkte hieraus längst erledigt und deshalb nicht mehr für die Nichtentlastung relevant waren, war es nicht die Aufgabe von H. Tann, stellvertretend für die SPD, FWG und Grünen, des Prüfbericht des LRH publikumswirksam zu präsentieren. Seine Rolle war es, der Gemeindeordnung entsprechende Gründe vorzutragen, warum der Stadtrat Kroeger am 21.06. nicht entlastet hat. Diese Gründe sollten der Prüfung der Kommunalaufsicht genügen, deshalb könnte man auch seinen Beitrag überschreiben mit: „Tema verfehlt“.

    Dass H. Tann, um selbst längst entlastungsrelevant geheilte Vorwürfe mit ausdrücklichen Unwahrheiten versuchte aufrecht zu erhalten, ist die Spitze des Eisberges. Aus dem Abrechnungsbescheid, den die Stadt seinerzeit H. Kroeger geschickt hatte, geht eindeutig hervor, dass mit Leistung der Zahlung des geforderten Betrags für Verwaltung und RPA die Sache erledigt ist. Zitat aus dem Schreiben von BGM Geron an Kroeger: „Wir möchten Ihnen dazu mitteilen, dass mit der Festlegung des Nutzungsanteils auf 22 % für die private Inanspruchnahme des Dienstfahrzeuges die Verwaltung sowie der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Sinzig die Angelegenheit als erledigt betrachtet.“ Tann weiß, dass er den Punkt deshalb nicht mehr für die Nichtentlastung anführen kann, deshalb behauptete er dreist, das habe man so nicht mitgeteilt.

    Insoweit finde ich die Formulierung von H. Francke eher schmeichelhaft, man hätte es auch anders formulieren können.

  14. Bad Bodendorfer Bürger sagt:

    Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss, hierzu folgende Anmerkungen: Der Bürgermeister ist im Regelfall Vorsitzender sämtlicher Ausschüsse. (§ 46 Abs. 1 GemO) Abweichen hiervon wählt der RPA einen eigenen Vorsitzenden. (a.a.O.) Er übernimmt demnach diesbezüglich Funktion und Aufgabenstellung des Bürgermeisters. Nämlicher ist an „Recht und Gesetz“ gebunden; analog gilt dies uneingeschränkt für den Wahl-Vorsitzenden des RPA. Er hat die Sitzungen des RPA zu vorzubereiten, zu leiten und evtl. Beschlüsse herbeizuführen. Nach bisheriger Kenntnis ist der Vortrag des Ratsmitgliedes Tann Grundlage der Entscheidung des RPA für die Nichtentlastung von Kroeger gewesen.Der RPA hat einen entsprechenden Bericht zu fertigen, der dem Stadtrat zuzuleiten ist. Dies ist wohl geschehen; es wurde offensichtlich versäumt, bei der Beschlussfassung über die Nichtentlastung den Vortrag Tann explizit als Begründung zu beschließen. Dies wurde nunmehr nachgeholt.
    Damit war F.H. Deres in seiner Funktion als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses nicht legitimiert, eine abweichende Einschätzung im Rat -zusammen mit der CDU- Fraktion- vorzutragen. Er hat sich an die dortige Beschlussfassung zu halten. Dies ist nicht geschehen und stellt eine grobe Rechtsverletzung dar. In analoger Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften steht eine disziplinarrechtliche Ahndung an. Die Zuständigkeit von Bürgermeister Geron, dessen Kompetenz als Jurist und Verwaltungsrechtler von Rang, ist gefragt.

  15. Mario Wettlaufer sagt:

    Der Bericht über die Beschlussfassung der Begründung zur Nichtentlastung von Wolfgang Kroeger (CDU) wird nun auch in den verschiedenen Presseorganen verarbeitet.

    Der General-Anzeiger-Bonn berichtet darüber, dass SPD-Fraktionschef Hartmut Tann die Punkte, die man Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) vorwirft, allen Anwesenden in Erinnerung rief und darauf aufmerksam machte, dass er (Tann) diese Punkte bereits schon in der Sitzung des Stadtrates vom 21.06.2018 vorgetragen hatte.

    „Tann hatte im Stadtrat die Rolle des Klägers übernommen“ – so nennt der General-Anzeiger das dann jetzt und das ist schlichtweg eine Frechheit.

    Hartmut Tann hat eine mehrseitige Begründung geschrieben, da diese Begründung von der Aufsichtsbehörde zu dem Beschluss über die Nichtentlastung nachgefordert wurde. Er hat keineswegs die Rolle eines Klägers eingenommen, sondern eher die anwesenden Sinziger Bürgerinnen und Bürgern nochmals auf die Kernpunkte hingewiesen, um was es in der Prüfung des Landesrechnungshofes eigentlich ging.
    Er verwies aber auch darauf, dass es im Grunde sein Redebeitrag zur Stadtratssitzung am 21.06.2018 sei, das seinerzeit dem Protokoll der Ratssitzung beigefügt war. So reichte es aber der Aufsichtsbehörde nicht als Begründung aus, also habe er eben diesen Beitrag als „Begründung zur Nichtentlastung“ genutzt und so benannt.

    Letztlich wäre es wohl eher die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses gewesen, eine solche Begründung zu schreiben, denn auch wenn der CDU der Beschluss über die Nichtentlastung ihres Parteimitgliedes Wolfgang Kroeger nicht gefällt, so liegt der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss bei der CDU!

    Dies wurde in der Ratssitzung dann auch seitens der SPD durch Martin Eggert festgestellt, der verwundert mitteilte, dass wohl Franz-Hermann Deres (CDU) eine Stellungnahme der CDU als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet habe, obwohl es für diese Inhalte keinen gültigen Beschluss des Ausschusses geben würde.

    Hier hat man dann wohl die unabhängige Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses mit der Parteiarbeit zusammen gebracht.

    Als Bürger der Stadt Sinzig verstehe ich daher nicht, dass seitens der CDU jetzt so getan wird, als wäre diese Stellungnahme plötzlich und unerwartet vom Himmel gefallen, ohne dass man vorher gewusst habe, dass diese erstellt wird. Eggert (SPD) sprach es ja auch in der Sitzung aus: „Verwaltung und der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses waren nicht bereit oder nicht in der Lage, eine Begründung zu formulieren.“.

    Werden solche wichtigen Dinge, wie eben Begründungen zu Beschlüssen des Stadtrates, nicht auch unterhalb der Fraktionsvorsitzenden oder im Ältestenrat besprochen und auch abgesprochen?

    Oder ging die CDU hier nach dem Motto: SPD, FWG und die GRÜNEN haben die Nichtentlastung beschlossen, also sollen die auch mal zusehen, wie sie es begründet bekommen?

    Meine ganz persönliche Meinung ist:

    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat wirklich harte Nüsse zu knacken gehabt, hat diese auch mit viel Arbeit geknackt bekommen – jedoch hat der Inhalt der Nüsse nicht wirklich jedem geschmeckt!

    Es bleibt für mich dabei, dass der komplette Sachverhalt nun auch den unabhängigen Strafverfolgungsbehörden vorgelegt werden müsste, das hat nichts mit Rachefeldzug zu tun, sondern mit Rechtsstaatlichkeit und der Tatsache, dass Verfehlungen, gerade von Amtsträgern, geahndet gehören und nicht unter den Teppich gekehrt!

  16. Haushälter sagt:

    Entlastung, Dienstwagen und Kroeger. Nochmals, allein zu diesem Thema: Der SWR hatte folgende Meldung formuliert „In einem besonders auffälligen Fall stellte eine kleine kreisangehörige Stadt (gemeint ist Sinzig) ihrem Bürgermeister einen Dienstwagen (Audi A 6, 3.0 TDI) der mtl. etwa € 1200,00 Miete kostete. Diese Leasingrate war etwa vier mal so teuer, wie die erlaubte Leasingrate von Ministerwagen der Landesregierung. … In diesem Einzelfall hatte der Bürgermeister den Dienstwagen mit jeder Menge Extras ausstatten lassen. Lt Rechnungshof mit einem Glasdach, einem Fernseher und einem exklusiven Soundsystem.“ Allein dieser Tatbestand, der auch 2016 relevant war, rechtfertigt allemal eine Verweigerung der Entlastung. Es kann nicht sein, dass sich ein Amtsträger derartigen Luxus zu Lasten des Steuerzahlers leistet und sanktionsfrei „davon kommt“.
    Dass über etliche Jahre kostenfrei eine private Nutzung von erheblichem Umfange erfolgte, rundet den Vorgang noch ab. Den Umfang der Privatnutzung sicher zu bestimmen, ist mangels Fahrtenbuch nicht mehr möglich. Einfach „clever“, der Herr Kroeger.
    Die CDU insbesondere möge der Bevölkerung erklären, weshalb sie bereit ist, diese Steuerverschwendung noch zu rechtfertigen.

  17. Mario Wettlaufer sagt:

    Ich empfehle das Lesen meines Berichtes unter: https://www.politische-haltung-sinzig.de/2018/11/28/kommunalaufsicht-eingeschaltet-nichtentlastungsbeschluss-kroeger-fuer-2016-auf-der-kippe/#comment-86

    Da wird die Gegenrede erhoben und warum der heute Abend mehrheitlich gefasste Beschluss des Stadtrates zur Begründung der Nichtentlastung durchaus seitens der Kommunalaufsicht anerkannt werden kann, und meiner persönlichen Meinung nach auch wird.

  18. Kühne Thesen und viele Fragen von H. Wettlaufer im Zusammenhang mit der neuen Beschlussvorlage zur Nichtentlastung Kroegers:

    Die Nachweise zu den Inhalten der Beschlussvorlage, die angeblich hier im Blog geführt wurden, interessieren mich brennend. Meines Wissens gibt es jede Menge Behauptungen mit den entsprechenden Quellenangaben.

    Zur Rolle der Rheinzeitung ist wohl davon auszugehen, dass diese, sobald sie über das Thema berichtet, korrekterweise bei H. Kroeger eine Stellungnahme einholt – wie es mutmaßlich der Generalanzeiger auch getan hat -. Ohne dass ich die „Pressearbeit“ von H. Kroeger beurteilen kann, weiß ich allerdings aus eigener leidvoller Erfahrung, dass die Rheinzeitung nicht immer die ihr vorliegenden Informationen bereitwillig veröffentlicht, die ich in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt habe. So hat es z.B. zu Beginn meines Blogs jeweils einen redaktionellen Bericht darüber im GA als auch im Sinziger Blick aktuell gegeben, die Rheinzeitung hat sich dazu (und noch zu einigen anderen Themen) ausgeschwiegen.

    Warum H. Kroeger bislang noch nicht die Reißleine gezogen hat, indem er gegen nachweislich falsche Behauptungen notfalls per einstweiliger Verfügung vorgeht, entzieht sich meiner Kenntnis. In der Tat wäre ihm das anzuraten. In dem Zusammenhang empfehle ich die Lektüre auf https://www.politische-haltung-sinzig.de/2018/11/28/kommunalaufsicht-eingeschaltet-nichtentlastungsbeschluss-kroeger-fuer-2016-auf-der-kippe/. Dort wird erklärt, warum die besagte Beschlussvorlage als Nichtentlastungsgrund nicht tauglich ist. Letztlich wird darüber ja ohnehin die Kreisverwaltung als Aufsichtbehörde entscheiden.

    Den bereits von H. Wettlaufer geschriebenen „Bericht“ kenne ich nicht, da er offensichtlich „auf Bitte“ (von wem?) vorübergehend offline gestellt wurde, ich ahne allerdings den Inhalt.

    Geradezu abenteuerlich ist die Schlussfolgerung, dass im Falle eines morgigen Beschlusses der Vorlage durch den Stadtrat die dort erhobenen Vorwürfe per Ratsbeschluss zu „festgestellten Verstößen“ mutieren. Gott sei Dank gibt es eine Gewaltenteilung, auch wenn der Stadtrat sich in dieser Frage gerne als Richter versteht.

  19. Insider sagt:

    Nichtentlastung Kroeger und Diesntwagenaffäre: Eine Bitte an die Blog-Verantwortlichen: Die verwaltungsseitige Stellungnahme -Begründung für die Nichtentlastung Kroegers- ist nach dem Bericht im „Generalanzeiger“ bereits in Umlauf. Es wäre für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitglieder des Rates wertvoll, diese hoch qualifizierte und erkenntnisreiche Begründung bereits vor Beginn der Sitzung am morgigen Tag, also unverzüglich, lesen zu können. Diese Begründung zur Nichtentlastung sollte deshalb hier im Blog sofort eingestellt sowie zwischenzeitlich wieder gelöschte Beiträge von Bloggern, u.a. von Mario Wettläufer, wieder geöffnet werden. Bürgermeister Geron wäre um vorherige Zustimmung zu bitten.

  20. Mario Wettlaufer sagt:

    Massive Vorwürfe gegen Sinziger Ex-Bürgermeister

    so berichtet der General-Anzeiger heute: http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/ahr-und-rhein/mehr-ahr-und-rhein/Massive-Vorw%C3%BCrfe-gegen-Sinziger-Ex-B%C3%BCrgermeister-article3989767.html

    Die mehrseitige Beschlussvorlage ist mir bekannt und die dortigen Inhalte sind hier im Blog bereits mehrfach angesprochen und auch nachgewiesen worden.

    Was ich nicht verstehe ist, warum bemüht Wolfgang Kroeger (CDU) ständig nur den General-Anzeiger, um auf seine Unschuld hinzuweisen, der Weg zur zweiten großen Tageszeitung Rhein-Zeitung wird nicht gewählt – da darf die Frage erlaubt sein:

    Warum?

    Weiterhin verwundert es mich, dass NUR in der Presse auf die Unschuld hingewiesen wird, warum geht Wolfgang Kroeger (CDU) denn nicht den Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit und erstattet Strafanzeige, zB wegen Verleumdung oder übler Nachrede?

    Warum?

    Kennt Wolfgang Kroeger (CDU) evtl. die Sinnlosigkeit einer solchen Strafanzeige?
    Wenn er ja unschuldig ist, sollte er doch denjenigen, die öffentlich das in Frage stellen notfalls gerichtlich entgegen treten, um seinen Namen rein zu waschen.

    Nach der morgigen Ratssitzung wird mein bereits geschriebener Bericht zu der 11-seitigen Beschlussvorlage veröffentlicht und sollte der Stadtrat diesen Beschluss fassen – was ich sehr hoffe und wovon ich auch ausgehe – so stellt sich die Frage, ob dies nicht andererseits dann der Auslöser für die Stadt sein MUSS, von Amts wegen hier gegen die dann festgestellten Verstöße Strafanzeigen gegen Wolfgang Kroeger (CDU) und evtl.auch andere zu stellen.

    Die morgige Sitzung des Stadtrates wird sicher eine sehr interessante werden….

  21. Sinzig Blog sagt:

    Werte Sinzig Blogger: Durch ein Versehen war die Sitzungsvorlage zum TOP 6: Entlastungsbeschluss Bürgermeister 2016 bereits vorzeitig im Rats- und Informationssystem veröffentlicht worden.
    Auf Bitte haben wir die beiden Kommentare vorübergehend ausgeblendet bis nach der Ratssitzung am kommenden Do.
    Wir bitten um Verständnis.
    Vielen Dank
    Das Redaktionsteam von Sinzig Blog

  22. Insider sagt:

    Der involvierten 1. Beig. Ch. Hager (CDU) wurde Entlastung erteilt; eigentlich, liest man die Beanstandungen des Rechnungshofes und die eingestellte Sitzungsvorlage aufmerksam durch, ein unmöglicher Vorgang. Offensichtlich funktionierte wiederum das Stadt- und Kreisbezogene Polit-Gespann Hager (CDU) und Münch (FWG) in altbewährter Weise. In diesem Blog ist wiederholt Hager angemahnt worden, von sich aus die Konsequenzen zu ziehen und schlicht zurückzutreten. Es verbleibt auch spannend, wie die fachlich hochstehende Begründung zur Entlastungsverweigerung Kroegers im Rat diskutiert und beschlossen wird. Die bisher geübte Einstellung der CDU den Vorgang zum Schutze von Hager herunter zureden, zu einer Marginalie zu erklären und kritische Einstellungen mit regelrechter Häme zu begegnen, (Deres, CDU) dürfte nunmehr obsolet sein.
    Zu hinterfragen wäre auch das Verhalten der Kommunalaufsicht, vertreten durch Lamdrat Phöhler (CDU), disziplinäre Kompetenzen Zuständigkeiten in Sachen Hager und Kroeger liegen dort, beim Kreis Ahrweiler.

  23. Mario Wettlaufer sagt:

    Begründung des Stadtrates zur Nichtentlastung von Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU)

    Am 29.11.2018 wird der Stadtrat unter TOP 6 öffentlich eine 11-seitige Begründung beraten, die die Gründe der Nichtentlastung von Wolfgang Kroeger (CDU) sehr dezidiert darlegen (vgl. https://sinzig.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2018-STR-58).

    Natürlich habe ich mir diese Begründung von Anfang bis Ende durchgelesen und muss zunächst einmal folgendes feststellen:

    Wer die Berichte von mir und anderen hier im Blog aufmerksam verfolgt hat, wird vieles wiedererkennen, denn viele Begründungen klingen fast so, wie sie hier im Sinzig-Blog veröffentlicht wurden.

    Insoweit hat der Sinzig-Blog m. E. in der Tat eine sehr gute Arbeit geleistet, dieses Thema immer und immer wieder aufzugreifen und auf die ganzen Fehlverhalten von Wolfgang Kroeger (CDU) hinzuweisen soweit zum stetigen Vorwurf eines Hetz-Blogs!

    Im Ergebnis bleibt festzuhalten:

    a) dass der Stadt Sinzig insgesamt ein finanzieller Schaden in sicherer 5-stelliger, wenn nicht sogar 6-stelliger Höhe entstanden ist, der nur teilweise ausgeglichen wurde
    b) dass Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) keine Legitimation hatte, das Dienstfahrzeug auch privat zu nutzen, was letztlich einem Dienstvergehen gleichkommt und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens rechtfertigen würde (Disziplinargerichte haben in diesem Zusammenhang Geldbußen verhängt oder Gehaltskürzungen vorgenommen)
    c) dass Wolfgang Kroeger (CDU) nicht bereit ist, die Versäumnisse einzugestehen
    d) dass Wolfgang Kroeger (CDU) in der Frage der privaten Nutzung des Dienstfahrzeuges schlichtweg auf Nachfrage gelogen hat, was sich durch die Ermittlungen des Landesrechnungshofes herausgestellt hat
    e) der korrekte Anteil der Privatnutzung bis heute nicht zu ermitteln ist, weil Wolfgang Kroeger (CDU) einfach keine Bereitschaft zeigt, hier mitzuwirken
    f) dass das genutzte Dienstfahrzeug zu teuer und damit unangemessen war
    g) sich der Stadtrat den Feststellungen des Landesrechnungshofes anschließt, alleine beim Dienstwagen ein Schaden zu Lasten der Stadt Sinzig von bis zu 10.000 € jährlich entstanden ist
    h) dass Wolfgang Kroeger (CDU) eine nachträgliche Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Frage Kauf oder Leasing vorgelegt hat, in der willkürliche Zahlen gegenübergestellt wurden, was Kroeger dann nach Prüfung durch einen Mitarbeiter des Landesrechnungshofes auch zugegeben hat, um die Unwirtschaftlichkeit der Leasingverträge seines Dienstwagens zu vertuschen
    i) Wolfgang Kroeger (CDU) in der Presse Aussagen zur Versteuerung der Nutzung des Dienstwagens im Widerspruch zu den Feststellungen des Landesrechnungshofes verbreitet hat

    Die Auflistung ist NICHT abschließend, in der Begründung steht noch mehr – ich höre nur auf, weiter aufzuzählen….

    Wer also jetzt noch durch die Stadt läuft und meint, die Fakten sprechen zugunsten von Wolfgang Kroeger (CDU), weil sie einem besonderen Fakten-Check unterliegen – der sollte sich jetzt anfangen mal Gedanken zu machen, ob das alles so sein kann, oder ob es nicht doch ganz persönliche Gründe gibt, stetig die Fakten so günstig auszulegen, dass Wolfgang Kroeger (CDU) immer wieder als dass präsentiert wird, wie er sich selbst immer gerne gesehen hat, als charming Boy – ein ausgebuffter ist er!

    Wenn nun der Stadtrat diese Begründung in öffentlicher Sitzung am 29.11.2018 so beschließt, stellt sich mir die Frage, inwieweit hier:

    1) Trotz Entlastungsbeschluss der 1. Beigeordneten Charlotte Hager (CDU) nicht doch noch ein Disziplinarverfahren gegen sie einzuleiten ist, weil auch hier auf ein Dienstvergehen geprüft werden muss

    2) Gegen den Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) ebenfalls wegen mehrerer Dienstvergehen zwingend ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist

    3) Gleichlautend nun von Amts wegen sogar Strafanzeige(n) wegen nachgewiesenen Fehlverhalten gegen den Ex-Bürgermeister und evtl. sogar die 1. Beigeordnete zu erheben sind – denn diese Begründung ist als Feststellung dann ein öffentliches Papier, dass die Stadt Sinzig zu Handlungen auffordert.

    Interessant wird sicher noch sein, wie sich das Abstimmungsbild im Stadtrat dann am 29.11.2018 zeigen wird, ob es eine geschlossene Mehrheit geben wird oder nicht.

  24. Mario Wettlaufer sagt:

    Wie der morgigen Papierausgabe der Rhein-Zeitung zu entnehmen ist, liegt der Staatsanwaltschaft Koblenz eine anonyme Anzeige gegen Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger und die derzeitige 1. Beigeordnete Charlotte Hager vor.

    Der Vorwurf darin lautet, dass beide den/die Dienstwagen der Stadt Sinzig zu privaten Zwecken genutzt haben sollen.

    Es wird nun seitens der Staatsanwaltschaft geprüft, ob es tatsächliche Anhaltspunkte in zureichendem Maße für den Vorwurf gibt.

    So der Text der Rhein-Zeitung mit meinen Worten zusammen gefasst.

    Es wird nun abzuwarten sein, was die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Arbeit feststellen und bewerten wird.

    Einen Hinweis muss man aber noch an dieser Stelle geben:

    Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung!

  25. Mario Wettlaufer sagt:

    Anscheinend fügt sich nun alles zusammen, was hier im Blog schon verschriftlicht wurde.

    Der nunmehr veröffentlichte Bericht des Landesrechnungshofes (https://rechnungshof.rlp.de/fileadmin/rechnungshof/Kommunalbericht_2018_-_Nr._2.pdf) zeigt doch schon wieder ein paar mehr Infos auf, aber für diejenigen, die hier im Blog schreiben und geschrieben haben, ja eher nichts Neues.

    Die Ersparnis von 10.000 € jährlich wurde ja durch den Pressesprecher des Landesrechnungshofes, Dr. Philip Stöver, mehrfach ausgesprochen (z. B. Bericht Rhein-Zeitung vom 02.12.2017 u. a.), was sich ja nun auch zu bestätigen scheint.

    Somit handelt es sich eben nicht mehr um eine rein theoretisches Einsparpotential – sondern um eine Mehrausgabe zum Nachteil der Stadt Sinzig.

    Unter dem 29.01.2018 wurde ich sogar von einem CDU-Stadtratsmitglied hier im Blog darauf hingewiesen, ich solle doch eher vorsichtig mit den Worten „Beihilfe“ und „Staatsanwaltschaft“ umgehen, weil die Affäre wohl keine Affäre gewesen sei, sondern möglicherweise ein Abrechnungsfehler.

    Nun, nach dem jetzt vorliegenden offiziellen Bericht des Landesrechnungshofes dürfte dem letzten klar sein, dass wir hier mit großer Wahrscheinlichkeit nicht von einem Abrechnungsfehler sprechen, sondern von einem bewußten Handeln.

    Hoffentlich muss auch irgendwann mal erklärt werden, warum mit einem solchen Aufwand die Anschaffung und Nutzung des Dienstwagens von Kroeger am Stadtrat vorbei lanciert wurde….

    Wenn jetzt noch die Staatsanwaltschaft endlich zum Zuge kommen würde, wüssten wir es am Ende ganz genau, aber auch da scheint sich ja was zu bewegen….

  26. Neu-Sinziger sagt:

    Hier die Quelle für die Ausführungen des Postings zuvor:

    https://rechnungshof.rlp.de/fileadmin/rechnungshof/Kommunalbericht_2018_-_Nr._2.pdf

    Als Betriebswirt würde ich anhand eines solchen offiziellen Berichtes des Rechnungshofes, den Nutznießer eines Fahrzeuges, der eine lfd. Leasingrate von etwa 14.400 € brutto jährlich für ein Luxusauto ausweist, als abgehoben und größenwahnsinnig bezeichnen.

    Für die Landesminister in RLP wird eine Obergrenze von 3.570 € brutto als amtsangemessen angesehen – somit muss man davon ausgehen, dass unsere Landesminister in RLP nicht annähernd so viele Repräsentationsaufgaben wahrzunehmen haben, wie Bürgermeister in einer verbandsfreien und kreisangehörigen Stadt in RLP (Übrigens: es gibt davon nur 14 in RLP, Sinzig ist eine davon – die auch zufällig geprüft wurde….).

    Somit lässt sich auch die jährliche Differenz von etwa 10.000 € erklären, die bisher als rein theoretisches Einsparpotential bezeichnet wurde (zuletzt sogar von Kröger selbst in seinem Interview mit der Rhein-Zeitung) – was da wohl über die Jahre hinweg bewusst und gewollt an Steuergeldern verschwendet wurde.

    Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die am 22.08.2018 im Blick-Aktuell veröffentlichte Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss am 28.08.2018, in der unter TOP 2 die „Festlegung der Prüfungsschwerpunkte“ mitgeteilt werden.

    Man kann also nur hoffen, dass die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden, damit auch entstandenes Unrecht ans Tageslicht kommen kann….

  27. Ehemaliges CDU-Mitglied sagt:

    Dienstwagenaffäre Sinzig (Bürgermeister a.D. Kroeger)
    Der Rechnungshof Speyer hat heute seinen Kommunalbericht 2018 veröffentlicht. Er befasst sich auch mit den Dienstwagen von Bürgermeistern, Sinzig ist zwar nicht explizit erwähnt, dennoch sehr präsent.
    Einige Auszüge hierzu:
    Eine verbandsfreie kreisangehörige Stadt (gemeint ist Sinzig) stellte ihrem Bürgermeister personengebundene Dienstwagen zur Verfügung. Diese verursachten monatliche Bruttoleasingaufwendungen von bis zu € 1.200 . Die Fahrzeuge waren auf Wunsch des Bürgermeisters umfangreich mit Sonderausstattungen ausgerüstet worden, u.a. mit TV-Empfang (Fernsehen an Bord), exklusivem Soundsystem, Dämpferregelung und Glasdach.
    Das Land lässt für die Beschaffung von Ministerdienstwagen Leasingraten bis € 250 monatlich zu. (!)
    Weiter:
    Die Bürgermeister (auch in Sinzig) nutzen ihre Dienstwagen unbeschränkt und unentgeltlich privat. Entsprechende Dienstwagenvereinbarungen fehlten oder waren lediglich von der zur Vertretung des Bürgermeisters berufenen Beigeordneten -so in Sinzig- unterzeichnet. Dies ..genügt nicht. Es muss der Rat entscheiden, .. es liegt kein Geschäft der laufenden Verwaltung vor.
    Ferner:
    Der Wert der Privatnutzung wurde den Bürgermeistern -auch in Sinzig- nicht auf die Besoldung angerechnet. Sie versteuerten sie lediglich nach der 1 % Regelung. In einem Fall war die -zudem- Versteuerung nicht vollständig, es wurden für 6 Jahre Steuern in Höhe von € 14.500 nachentrichtet. Es wurde die Auffassung vertreten, dass damit die Dienstwagennutzung nicht mehr unentgeltlich sei. Dies trifft nicht zu. In Sinzig wurde ein Anteil für die Privatnutzung erst nach Eingang des Rechnungshof-Berichtes bezahlt. eingeschränkt auf die Verjährungfristen. (3 Jahre). 12-13 Jahre gingen damit zu Lasten der Stadt Sinzig.
    Erstaunlich, was der Rat der Stadt Sinzig, insbesondere die CDU hier zuließ, zu Lasten der Steuerzahler. Noch erstaunlicher die Passivität der Kommunalaufsicht beim Landkreis Ahrweiler.
    Ach ja, wie titelte noch der „Generalanzeiger“: Die Affäre -Dienstwagen Kroeger in Sinzig-, die keine war. Wenn man sich da nicht einmal getäuscht hat.

  28. Stadtkern-Bürger sagt:

    Naturschutz: „Grasen bald Wasserbüffel an der Ahrmündung“, so titelt die Rheinzeitung vergangene Woche. Zwei Fragen hierzu an die so begeisterten Ratsmitglieder: 1.) Bleibt der attraktive Rad- und Fußweg Sinzig-Remagen-Kripp einschließlich bestehende Brücke erhalten ? 2.) Es sollen ja Parkplätze in Höhe Wassersportverein usw. entstehen, wie ist dies neuerdings mit den extremen Auflagen der Wasserschutzzone zu vereinbaren ? Bisher war noch nicht einmal ein Parken auf der Panzer-Rampe möglich.

  29. Mario Wettlaufer sagt:

    Eine Einschränkung hierzu muss gemacht werden:

    Lt. dem Bericht im General-Anzeiger wird Bürgermeister Geron wie folgt zitiert:

    „Der Vorgang ist abgeschlossen, soweit sich keine neuen Erkenntnisse aus der Prüfung des Haushaltsjahres 2017 ergeben.“

    Warten wir also zunächst noch die Erkenntnisse der Prüfung des Haushaltsjahres 2017 ab, die ja sicherlich nach der Sommerpause beginnen werden und vielleicht nicht bis über den Wahltermin der Kommunalwahl (geplant: 26.05.2019) hinaus gehen sollten.

    Wenn das Jahr 2017 abschließend geprüft ist, wird erst über eine 100%ige Erledigung gesprochen werden können, vorher ist es bestenfalls ein Zwischenergebnis – auch das ist nun mal Fakt!

  30. Welche Penetranz meint Schmitz genau? Dass Victor Francke eine Bekanntgabe des Bürgermeisters Andreas Geron veröffentlicht hat? Die Aussage, die „Irritationen“ zum Dienstwagen Kroegers seien ausgeräumt, kommt vom Verwaltungschef höchstselbst.

  31. Schmitz sagt:

    Es ist doch sehr verwunderlich, mit welcher Penetranz der Journalist im General-Anzeiger mit 10 Berichten/ Kommentar innerhalb eines Jahres immer versucht, den ehemaligen Bürgermeister Kroeger in Sachen „Dienstwagenaffäre“ als zu Unrecht beschuldigten darzustellen. siehe aktuellen Bericht im General-Anzeiger http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/ahr-und-rhein/mehr-ahr-und-rhein/Sinziger-Fall-Dienstwagen-ist-erledigt-article3897695.html
    Wenn doch von vornherein alles rechtens war, warum wurden dann die Fragen der Politiker und Ausschussmitglieder von Kroeger so zögerlich oder bis heute gar nicht beantwortet?
    Die Stellungnahme von Hartmut Tann (Fraktionssprecher der SPD) oder auch die Beiträge von Friedhelm Münch bei der letzten Stadtratssitzung ( Rhein-Zeitung vom 21.06. https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-neuenahr_artikel,-keine-entlastung-fuer-sinzigs-exstadtchef-kroeger-regressansprueche-werden-geprueft-_arid,1832119.html) zeichnen da ein deutlich anderes Bild.
    Fakt sind jedenfalls 171 Tankvorgänge in Jahr 2016 wie Klaus Hahn von den Grünen eindrucksvoll darstellte, was ja schon fast dem Niveau eines Berufskraftfahrers entspricht!!
    Fakt 2 ist die in Kürze In Kürze anstehende Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 an. Ob am Ende dann tatsächlich alle, derzeit immer noch unbeantworteten Fragen an Kroeger, beantwortet worden sind??

  32. Mario Wettlaufer sagt:

    Jetzt hat der Stadtrat entschieden, dass es für den Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger für das Jahr 2016 keine Entlastung gibt. Zu viele Fragezeichen sind offen geblieben, wie – so in der Presse zu lesen – Hartmut Tann (SPD) in seinem ausführlichen Statement sehr ausführlich darlegen konnte.

    Interessant sind die vielen Details, z.B.

    ==> der Umstand, dass es nach Ankündigung einer Prüfung durch den LRH ganz plötzlich nicht mehr diese große Auslastung durch
    den drittgrößten Abwasserzweckverband „Untere Ahr“ und die Tätigkeit als Bürgermeister gegeben hat und die jährliche
    Fahrleistung auf weniger als die Hälfte geschrumpft ist – WARUM? Nix mehr gearbeitet?

    ==> Sondervereinbarung für den Ex-Bürgermeister, durch die damlige 1. Beigeordnete abgesegnet. WARUM?

    ==> Arbeitsgerichtsprozess:
    Ich hätte nur eine Frage dazu an den externen Anwalt: Warum ist das Fernbleiben der Beklagten (Stadt Sinzig) zum
    entscheidenen Gerichtstermin seinerzeit als vertretbar zu bewerten, wenn dieser Anwalt keinerlei Hinweise in den UNterlagen
    finden konnte, aus welchem Grunde man seinerzeit gefehlt hat????

    ==> Der von Kroeger seinerzeit eingeschaltete Anwalt bewertete einen möglichen Berufungserfolg bestenfalls mit 50:50 – also
    eher unter 50% zu Lasten der Stadt, und dennoch sollte die Stadt in eine Berufungsverhandlung gelenkt werden. WARUM?

    ==> Die Aussage von Klaus Hahn (Grüne) ist bemerkenswert, wenn er richtigerweise feststellt, dass man bei 50.000km doch einige
    Hunderte Stunden im Auto unterwegs gewesen sein muss, alleine die Fahrzeit dürfte in etwa 1/3 der regelmäßigen jährlichen
    Arbeitszeit entsprechen, ohne die Zeit dazu berechnet, die der Grund für die Fahrten war (also Termine).
    Warum wurde das Dienstfahrzeug denn nicht einmal in Sinzig betankt?

    ==> Kroeger hat nicht den über die Pauschalversteuerung hinaus gehende gebotene Eigenbeteiligung geleistet. Hier wurde von
    Kroeger lediglich in den Raum gestellt, er hätte von einer solchen Regelung nichts gewußt, und die Stadtverwaltung seiner-
    zeit auch nicht. WARUM?
    Nach meinen Informationen durch Gespräche mit Mitarbeitern war ein von Wolfgang Kroeger als Stadtchef oft zitierter
    Satz:“Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ – WARUM gilt das denn nicht für Kroeger?

    ==> Kroeger hat das Fahrzeug auch privat genutzt – bei richtiger Anwendung der 1%-Regel ud entsprechender Vereinbarung mit
    der Stadt auch grundsätzlich kein Problem, aber:
    Warum leugnete Kroeger erst solche privaten Urlaubsfahrten, und gab diese dann später zu?

    Im Ergebnis ist es lobenswert, dass die Mehrheit im Stadtrat weiter Bedenken hegt, und die Entlastung für 2016 verweigert hat. Darüber hinaus soll nun auch juristisch geprüft werden, ob es Regressansprüche gegen Wolfgang Kroeger gibt.

    M. E. sind weiterhin viele Fragen nicht abschließend geklärt, aber der Beschluss des Stadtrates ist getroffen und zu respektieren, dass die Jahresrechnung 2016 als festgestellt und damit das Jahr 2016 grundsätzlich erledigt ist.

    Auch sollte hier nicht fehlen, dass auch durch diesen Blog viele Dinge angesprochen, diskutiert, provoziert und sicher auch polemisiert wurden, aber ich kann für mich sprechen, dass in meinen – wie in vielen anderen Beiträgen auch – durchaus auch sehr früh gute Hinweise, Quellen, etc. gegeben wurden, die evtl. auch die ein oder andere Denkweise vielleicht haben beeinflussen können – sowas ist in meinen Augen gelebte Demokratie und sollte noch von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, und sicher auch von unseren gewählten Vertretern im Stadtrat.

    Aber eines sollte auch an dieser Stelle nicht vergessen werden:

    Die Prüfung der Jahresrechnung 2017 steht ja jetzt erst noch bevor und mal abwarten, ob es weitere Feststellungen geben wird.

  33. Neu-Sinziger sagt:

    Was war das denn heute Abend im Stadtrat für trauriges Schauspiel.

    Da ergreift der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses das Wort und erzählt in ausschweifenden Sätzen etwas davon, dass man in Sinzig wieder zu einer Gelassenheit finden müsse, indirekt ist für ihn auch dieser Blog ein Schaden für die Stadt.

    Lieber Herr Deres, ich möchte Ihnen einmal nahe legen, dass anscheinend außer der Sinziger CDU die umliegende Welt wohl im medialen Zeitalter angekommen ist. Anstatt der guten alten Zeit mit absoluten Mehrheiten und königlichem Machtgehabe nachzutrauern, sollten Sie lieber anfangen, diese wundervolle mediale Welt zu entdecken und zu nutzen, denn eben dieses Nichtnutzen dieses ganzen Sektors hat die CDU richtig viele Stimmen gekostet bei der Bürgermeisterwahl 2017!

    Meckern Sie nicht, lernen Sie lieber daraus!

    Dann hört man etwas davon, dass Herr Kroeger zwar in der Tat einen 5stelligen Betrag erstattet hat, aber wenn ich das richtig verstanden habe beinhaltet das die Zeit für die Jahre 2014-2017, habe ich das so richtig verstanden?
    Wenn dem so ist, dann sollte man schleunigst auch die anderen Jahre nachberechnen, denn wenn bei 4 Jahren schon ein 5stelliger Betrag heraus kommt, was summiert sich denn dann erst in den noch fehlenden 12 Jahren alles auf????

    Und der Brüller des Abends ist ja wohl die FDP.

    „Was ist zum Wohle des Bürgers“ wird da allen Ernstes gefragt.

    Zum Wohle des Bürgers ist schlicht und ergreifend, dass entstandener Schaden, der mit Steuergeldern verursacht wurde, entsprechend ersetzt wird – das ist zum Wohle der Bürger liebe FDP!

    Meine Hochachtung gilt dem Redner der SPD, der viele Dinge angesprochen hat, die vermutlich nicht nur ihm selbst auf der Seele gelegen haben, der Applaus kam vollkommen zu recht und das bescheuerte Lachen aus der CDU war nun nicht wirklich hilfreich und zielführend, anscheinend hat die CDU noch immer nicht verstanden, um was es hier eigentlich geht.

    Ich für meinen Teil konnte heute Abend bereits schon gedanklich einige Namen auf dem Stimmzettel zur Kommunalwahl 2019 vor meinem geistigen Auge streichen, denn „Beschiss bleibt nun mal Beschiss“ – wie mein alter Ausbilder immer zu sagen pflegte, und da hilft auch kein schön reden von irgendwelchen lapidaren Bewirtungsbelegen oder dass die Ausstattung des Dienstwagens nicht relevant sei, etc.

  34. Sinzig Blog sagt:

    „Die Affäre, die keine wahr“ so das gebetsmühlenartige Credo des General-Anzeiger Bonn in den letzten Monaten. „Keine Entlastung für Sinzigs Ex-Stadtchef Kroeger, Regressansprüche werden geprüft“ so das Ergebnis des Ratsbeschlusses und Schlagzeile der Rhein-Zeitung Ausgabe von heute.
    Nach der 20-minütigen Rede von SPD Fraktionssprecher Hartmut Tann in einer teils sehr emotionalen Stadtratssitzung wurde mit klarer Mehrheit beschlossen, Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger nicht zu entlasten. Dabei stimmten SPD, Grüne und FWG mit 16 Stimmen für die Verweigerung, acht CDU-Räte hielten dagegen, dazu gab es vier Enthaltungen.
    Im Detail nachzulesen in der Online Ausgabe der Rhein-Zeitung https://bit.ly/2IfThfG

    Man darf gespannt sein, ob der General-Anzeiger Bonn weiterhin seine Meinung und Kommentar aufrecht hält, insbesondere was die Vorwürfe bezüglich dieses Sinzig-Blog
    Zitat „merkwürdige Dienstwagen-Berechnungen angestellt, Vorwürfe in die Welt gesetzt, Behauptungen aufgestellt, Urteile gefällt. Traurig“!
    Traurig in der Tat, das Journalismus dazu missbraucht wird, ungeprüft und ausnahmslos einseitig gefärbt, eine Initiative an den Pranger zu stellen, die mit viel Recherchearbeit und fundierten Kommentaren einen kleinen Beitrag dazu geleistet hat, das Vorgänge und Fakten aus der Amtszeit des ehemaligen Bürgermeisters mehr in der Öffentlichkeit bekannt wurden.

    Fairerweise nicht unerwähnt bleiben soll an der Stelle auch, das seitens Sinziger CDU Stadtverband ebenfalls immer wieder und massiv in der Öffentlichkeit der Sinzig Blog diskreditiert wurde.

  35. Mario Wettlaufer sagt:

    Heutiger Bericht in der Rhein-Zeitung (Quelle: https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-neuenahr_artikel,-sinzig-kroeger-fuehlt-sich-zu-unrecht-in-kritik-_arid,1830958.html):

    „Kroeger fühlt sich zu Unrecht in Kritik“

    Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger hat sich den Fragen der Rhein-Zeitung gestellt und kommt zu dem Ergebnis, dass er sich in der Öffentlichkeit ungerechtfertigter Kritik ausgesetzt sieht.

    Ein zentraler Punkt in dieser öffentlichen Kritik ist die Tatsache, dass ein Dienstwagen genutzt wurde, der in einem äußerst seltsamen Konstrukt seinen Weg gefunden hat.

    Historie:

    Da gibt es einen (Ex)-Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) in Sinzig, der zugleich Vorsitzender des drittgrößten Abwasserzweckverbandes „Untere Ahr“ in Rheinland-Pfalz ist, und über diese beide Funktionen wohl erhebliche Fahrstrecken von bis zu 50.000 km jährlich zurück gelegt hat, was im Interview ja auch nicht bestritten wurde.
    Von allen Seiten wurden wohl entsprechende Anteile an Entgelten abgerechnet und gezahlt.

    Soweit so gut, aber:

    Was mich – nach wie vor – stutzig macht, ist folgender Umstand:

    Überall wird von Kroeger eben auf diese beiden Funktionen verwiesen, und ich unterstelle hier einfach mal, dass dies auch so alles stimmt, er also viel im Auftrag des Zweckverbandes und der Stadt unterwegs war, aber:

    WARUM in Gottes Namen wurde dann der Dienstwagen unter der „Bad Bodendorf Kurbad GmbH“ angeschafft???????

    Die erwähnt selbst Kroeger nie in seiner Aufzählung, also hätte doch das Dienstfahrzeug sinnigerweise über die Stadt oder auch den Zweckverband angeschafft werden müssen!

    Nein, es wurde über dieses mehr als merkwürdige Konstrukt „Bad Bodendorf Kurbad GmbH“ beschafft, in der Wolfgang Kroeger überhaupt keine Rolle gespielt hat, denn Geschäftsführer war ja sein büroleitender Beamter gewesen.

    Ich weiß nicht, ob diese Frage überhaupt einmal in den politischen Gremien gestellt wurde, aber ich stelle diese Frage:

    WARUM wurde dieser Weg gewählt?

    Eine plausible Antwort darauf habe ich bisher nicht vernehmen können, also muss das Geschmäckle – auch für die Damen und Herren in der Kommunalpolitik – erlaubt sein, dass ein jeder im Nachhinein wohl insgeheim davon ausgeht oder ausgehen kann, dass dieser Weg von Kroeger gewählt wurde, um keine Gremienbeschlüsse einholen zu müssen, weil evtl. Wertgrenzen etc. tangiert waren, und so niemand überteuerte Luxuskarossen mittragen sollte und musste.

    Daher ganz offene Frage:

    Herr Kroeger, warum haben Sie denn dieses merkwürdige Konstrukt gewählt?

    Selbst in ihren Aufzählungen von Funktionen und Erklärungen für die vielen gefahrenen Kilometer erwähnen Sie nie die „Bad Bodendorf Kurbad GmbH“, wurde denn das Fahrzeug überhaupt von dieser GmbH genutzt????

    Und in die Richtung der Kommunalpolitik gerichtet sollte man sich ebenfalls mal Gedanken machen, ob diese Frage jemals gestellt wurde, wenn nein, sollte dies dringend getan werden, wenn ja, würde mich die Antwort interessieren, die für den RPA plausibel genug war, das alles zu erklären!

    Ansonsten muss man dabei bleiben, dass es für die Wahl dieses Konstruktes nicht unbedingt die ehrenhaftesten Gründe gegeben hat, auch wenn ich jetzt schon wieder die Betreiberin eines anderen Blogs vor dem geistigen Auge sehe, die versucht, Fakten darzustellen – aber zu dieser Frage gibt es keine Antwort, somit besteht hier Aufklärungsbedarf!

  36. Mario Wettlaufer sagt:

    Ergänzung zu meinem Beitrag:

    Das Verwaltungsgericht Trier hat am 06.03.2018 in einer Entscheidung über die Frage der Rechtmäßigkeit der „Beanstandung der Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse“ (Az. 7 K 11079/17.TR) folgenden Orientierungssatz in die Urteilsbegründung eingebunden:

    Die Feststellung, dass keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung erhoben werden, stellt gegenüber den zu entlastenden Organen ein Vertrauensvotum des Gemeinderates dar.

    … Legt man die obigen Ausführungen zugrunde, ergibt sich darüber hinaus, dass die Gemeinde zur Erteilung der Entlastung verpflichtet ist, soweit keine schwerwiegenden Bedenken gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten bestehen (so auch VGH München, Urteil vom 11. Januar 1994, a. a. O.; VG Gera, Urteil vom 22. Juli 2015, a. a. O., Rn. 24; VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017 – 7 K 2266/17.TR -, Rn. 39, juris). Liegen diese Voraussetzungen vor, verbleibt der Gemeinde kein Entscheidungsspielraum, da der auf die Haushaltsführung beschränkte Prüfungsrahmen die Verweigerung der Entlastung aus politischen Gründen oder allgemeinen Recht- und Zweckmäßigkeitsüberlegungen ausschließt. Für eine derartige Auslegung sprechen auch die Regelung in Ziff. 3 GemOVV zu § 110 GemO, wonach die Entlastung zu erteilen ist, wenn Gründe, die die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung betreffen, ausgeräumt sind, sowie die Gesetzesbegründung zu § 114 Abs. 2 GemO, ausweislich derer die Begründungspflicht sicherstellen soll, dass die Entlastung nicht von unsachlichen Motiven beeinflusst wird (Lt-Drucks. 7/1884, S. 104). (Rn. 72). ….

    Bedeutet:
    =========

    Die Feststellung des Jahresabschluss ist ein eigener Beschluss, die Entlastung des Bürgermeisters ein anderer (§ 114 Abs. 1 GemO) – wenn also der Jahresabschluss der Gemeinde ohne Mängel festgestellt und beschlossen wird, so hat zwingend in dem zweiten Beschluss die Entlastung zu erfolgen, da der Bürgermeister bei mangelfreier Feststellung des Jahresabschluss darauf vertrauen kann, Entlastung zu erhalten.

    Insoweit ist die mängelfreie Feststellung des Jahresabschluss eben ein Vertrauensvotum des Stadtrates.

    Der Beschluss, wie vom RPA empfohlen, kann also nach dieser aktuellen Rechtsprechung u. U. gar nicht so gefasst werden, man muss sogar die Frage stellen, ob ein solcher, gleichlautender Beschluss des RPA überhaupt Bestand halten kann unter dieser Betrachtungsweise!

    Da muss man seitens der Verwaltung evtl. nochmals rechtlich prüfen, ob das so in der Form wirklich erfolgen kann, oder ob man sich damit nicht weitere Probleme und Rechtsstreitigkeiten schafft.

    Evtl. muss sich der RPA hier noch eindeutiger positionieren – denn sollten Ansprüche an Wolfgang Kroeger bestehen, kann die Haushaltsführung nicht ordnungsgemäß gewesen sein!

  37. Mario Wettlaufer sagt:

    Die Frage, die zwingend geklärt werden sollte, ist doch die:

    Wenn eine Entlastung verweigert würde, wäre dann nicht sogar eine Verpflichtung seitens der Stadt zu prüfen, ob es Regressansprüche gegen diejenigen gibt, denen man die Entlastung seitens der Kommunalpolitik verweigert?

    Stand heute:

    Es besteht im Moment eine Beschlussempfehlung des RPA, den Jahresabschluss 2016 abzusegnen, und Ex-Bürgermeister Kroeger (CDU), sowie die amtierende 1. Beigeordnete Charlotte Hager (CDU) nur tw. zu entlasten, da noch Ansprüche zu klären sind.

    Das bedeutet im Ergebnis die Erklärung, dass das Jahr 2016 zwar haushaltsrechtlich als ordnungsgemäß angesehen wird, aber die handelnden Personen dennoch nicht sauber gearbeitet haben und evtl. Ansprüche gegen diese bestehen.

    Die VV Nr. 3 zu § 114 GemO besagt:

    Gründe für die Verweigerung der Entlastung können nur Tatsachen sein, die die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung betreffen. Sind diese Gründe behoben (ausgeräumt), kann die Entlastung nicht mehr verweigert werden.

    Die Grundfrage, die es also zweifelsfrei zu klären gilt, ist doch nur noch:

    Gibt es nun Regressansprüche gegen Wolfgang Kroeger und/oder Charlotte Hager, oder nicht?

    Wenn es welche gibt, war die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung NICHT in Ordnung und die Entlastung müsste im ganzen versagt werden, bis eine 100%ige Bereinigung erfolgt ist.

    Gibt es KEINE Regressansprüche, müsste zwingend die Entlastung erteilt werden, da diese sonst eingeklagt werden kann.

    Ist also dieses Verfahren nur Augenwischerei und der Versuch, die Bürgerinnen und Bürger hinters Licht zu führen?

    Diese Klärung sollten nun in neutrale Hände gelegt werden, z. B. Aufsichtsbehörde für zivilrechtliche Ansprüche und die Staatsanwaltschaft für die strafrechtliche Beurteilung, ein wie auch immer geartetes Gutachten durch eine Anwaltskanzlei wird immer mit dem Geschmäckle des gekauften Gutachtens verbunden sein.

    Ausblick:

    Evtl. hat der Bürgermeister eine Klärung herbei zu führen, ob ein solcher Beschluss, wie er beabsichtigt ist, überhaupt gefasst werden kann nach dem Kommunalverfassungsrecht, oder ob dieser nicht in sich schon widersprüchlich und rechtswidrig sein könnte….

    Man kann zwar die Entlastung verweigern, dann sind aber die Gründe dafür zu benennen und es ist davon auszugehen, dass dann die Jahresrechnung nicht in Gänze abgesegnet werden kann, sondern die Teilbereiche offen bleiben, die es eben noch zu klären gilt – eben etwas anderes als es in Sinzig derzeit gewünscht ist.

  38. Verwaltungs-Experte sagt:

    Jahresabschluss und Entlastung: „Luftnummer“ a*la“ Sinzig: Über den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Bürgermeister und der Beigeordneten ist getrennt, also in 2 Abstimmungen Beschluss zu fassen. Die Entlastung kann nur verweigert werden, wenn es Gründe gibt, die in der Haushalts-Kassen- und -Rechnungsführung begründet sind. (VV zu § 114 GemO)
    Wird der Jahresabschluss aber, wie vorgesehen, ohne Einschränkung beschlossen, liegen keine Gründe vor, die zur Verweigerung der Entlastung geeignet sind. Dann hätte Kroeger sowie Hager sogar einen Rechtsanspruch auf Entlastung. Beide werden sich demnächst eines gewissen „Schmunzelns“ nicht entziehen können.
    Der Rat sollte allen Vorschlägen, die eine ehemaliges Ratsmitglied heute hierzu formuliert hat, folgen und losgelöst vom Entlastungsverfahrens Vermögensschäden seit 2002 ermitteln und regulieren.

  39. Ehemaliges CDU-Mitglied sagt:

    Nichtentlastung Kroeger und Hager, einige Anmerkungen:
    1.) Der tatsächliche Schaden durch Kroeger und Hager verursachte Schaden, seit Amtsbeginn Kroegers im Jahre 2002 liegt evident höher. Man lese hierzu vielfache, sachlich fundierte Blog-Beiträge. (Mobbing-Kosten, Beschaffung und private Nutzung Dienst-PKW, dessen finanzielle Abwicklung über die Kurbad GMbH (Verschleierung), überflüssige Einrichtung eines Rechtsamtes zur „Regulierung eines ebenfalls gescheiterten Mobbingvorganges gegenüber dem damaligen -und wieder heutigen- büroleitenden Beamten usw. usw.
    2.) Die anstehende Verweigerung der Entlastung von Kroeger und Hager sollte zwingend mit dem Beschluss verbunden werden, die heutige Verwaltung mit einer umfassenden Schadensregulierung zu beauftragen, und dies nicht nur auf das Jahr 2016 beschränkt.
    3.) Ebenfalls durch Ratsbeschluss sollte die Staatsanwaltschaft Koblenz gebeten werden, die nicht auszuschließende Erfüllung von Straftatbeständen wie Untreue, Vorteilsnahme nach StGB durch Kroeger und Hager zu überprüfen.
    4.) Der Rat sollte sich ferner durch Beschluss bei allen betroffenen Mitarbeitern und Mitarbeitern für die Übergriffe Kroegers entschuldigen und für einen angemessenen materiellen und immateriellen Ausgleich Sorge tragen.
    5.) Bereits Die jetzige Beschlusslage im Rechnungsprüfungsausschuss sollte Grund für die Beigeordnete Ch. Hager sein -sie war und ist oberster Mentor und Beschützer Kroegers, aus welchen Gründen auch immer- von allen politischen Ämtern auf Stadt- und Kreisebene unverzüglich zurückzutreten. Die örtliche CDU sollte die Kraft haben, auch ihrer Selbstachtung, dies sofort durchzusetzen.

  40. Mario Wettlaufer sagt:

    Soeben in der digitalen Frühausgabe der Rhein-Zeitung von morgen:

    Ausschuss empfiehlt: Keine Entlastung für Sinzigs Ex-Bürgermeister Kroeger

    (Quelle: https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-neuenahr_artikel,-ausschuss-empfiehlt-keine-entlastung-fuer-sinzigs-exbuergermeister-kroeger-_arid,1824114.html)

    Der Rechnungsprüfungsausschuss sieht zumindest genügend Punkte, um eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat zu geben, die Entlastung an Bürgermeister Kroeger zu VERWEIGERN, jedoch den Abschluss des Jahres 2016 als solchen abzusegnen.

    Hierfür zunächst ein Dank an den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich nun wirklich viele Monate mit den einzelnen Angelegenheiten beschäftigen musste und den Mut aufbringt, auch eine negative Beschlussempfehlung zu erbringen.

    Aber:

    Auch wenn es zunächst keine direkte Auswirkung rechtlicher Natur auf Ex-Bürgermeister Kroeger (CDU) hat, so muss man jetzt erst recht die Frage stellen, ob es neben zivilrechtlichen Verfehlungen und Feststellungen (die durch Ausgleichszahlungen von Kroeger wohl inzwischen ausgeglichen sind) nun auch endlich die strafrechtliche Betrachtung folgt, denn es scheint zumindest für den Ausschuss fest zu stehen, dass es Verfehlungen gegeben hat, sonst wäre ja Entlastung erteilt worden, und auch die bereits gezahlten Ausgleichsbeträge durch Wolfgang Kroeger ändern an der Beschlussempfehlung der Verweigerung der Entlastung ja nichts – also ist da noch mehr!

    Es ist immer noch zu bedenken, dass hier Wolfgang Kroeger als Bürgermeister und damit als Amtsperson tätig geworden ist, die Frage nach einer strafrechtlichen Betrachtung des gesamten Handelns ist somit nicht einfach nur so daher gemeint, sondern sollte ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

    An anderer Stelle in diesem Bereich schrieb ich bereits:

    Der Bankräuber, der reumütig das geraubte Geld zurück gibt, würde dennoch ein Strafverfahren erhalten – warum also nicht hier?

    Der Stadtrat wird vielleicht schon in seiner nächsten Sitzung am 21.06.2018 über die Entlastung abstimmen, und dann wird man sehen, ob man der Beschlussempfehlung folgen wird und die Entlastung endgültig verweigert wird, oder ob man dann doch noch durchwinkt.

    Interessant an dieser Stelle:
    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auch die Empfehlung ausgesprochen, der 1. Beigeordneten Charlotte Hager (CDU) ebenfalls die Entlastung im ganzen zu versagen, während dem 2. Beigeordneten Bernd Kriechel (FWG) in vollem Umfange Entlastung erteilt werden soll.

  41. Neu-Sinziger sagt:

    Aber die Frage eine Überprüfung einer möglichen strafbaren Handlung im Amt durch den Amtsvorgänger Herrn Kroeger haben Sie nicht beantwortet.

    Ist man einer solchen Frage denn überhaupt nachgegangen oder hat man dies überhaupt in Erwägung gezogen?
    Wenn nein – warum denn nicht?
    Kann der Ausschuss oder der Stadtrat eine solche Frage abschließend beantworten, aber in anderen (steuer)rechtlichen Fragen zieht man dann das Argument, dass man ja im Ehrenamt alles macht und einige im Ausschuss schon lange nicht mehr wissen, worüber eigentlich noch diskutiert wird?

    Ich ziehe vor jedem Ehrenamtler den Hut und jeder verdient Respekt und Anerkennung, wenn er sich um die Gemeinschaft verdient macht, aber dazu gehört dann eben auch mal externes Wissen über die staatlichen Verfolgungsbehörden einzuholen.

    Da man vermutlich recht sicher davon ausgehen muss, dass die Entlastung von Herrn Kroeger mit den Stimmen der FWG und CDU durch gewunken wird, wird hier immer ein großes Geschmäckle bleiben – und das wird sicher seinen Niederschlag in der Kommunalwahl finden.

  42. Helga Schmitt-Federkeil sagt:

    Meine Antwort, H. Wettlaufer, war ein Versuch, Ihre offenen Fragen bzw. Vermutungen zu beantworten, und zwar genau weil ich mich um belastbare Erkenntnisse zu diesem und anderen Themen im Zusammenhang des Prüfberichtes des LRH bemüht habe.

    Hier eine übersichtliche Zusammenstellung der Antworten:
    1. Dass dem LRH noch nicht zu allen Fragen seines umfänglichen Berichtes, der sich ja im wesentlichen mit vielen anderen Dingen befasst hat als mit H. Kroegers Dienstwagen, ist unbestritten wahr.
    2. Ihre Frage, ob die finale „Festlegung [eines Anteils für die Betriebskosten] seitens der Verwaltung noch zu Zeiten Kroegers als Amtschef erfolgte“, ist mit NEIN zu beantworten. Die abschließende Festlegung bzw. Forderung der (heutigen) Verwaltung auf den maximalen Prozentanteil stammt aus diesem Frühjahr.
    3. Die Zahlung des festgelegten Betrages durch H. Kroeger ist nachweislich erfolgt.
    4. Die städtischen Gremien, genauer der Stadtrat, werden noch über die Entlastung des Bgm aus dem Jahr 2017 entscheiden müssen. Dabei ist das Thema Dienstwagen nur ein Aspekt, insgesamt geht es um die komplette Haushaltsführung.

    Da ich mich um Transparenz und wertfreie Erkenntnisse zu den Themen bemühe, weiß ich, wie schwierig es ist, belastbare Antworten zu bekommen. Damit will ich nicht kollektiv alle Mandatsträger entschuldigen, allerdings sind wir alle Ehrenamtler und gehen deshalb einem Beruf nach, der es nicht jedem erlaubt, über das sowieso gesetzte Maß hinaus unbegrenzt Zeit damit zu verbringen, Antworten bzw. Fakten zu recherchieren, die verwaltungsseitig leider nicht umfänglich gegeben werden.

  43. Mario Wettlaufer sagt:

    Vielen Dank für Ihr Statement Frau Schmitt-Federkeil, es ist immer wieder gut, wenn hier auch aktive Mandatsträger die Möglichkeit nutzen, Aspekte aus einer anderen Sicht darzustellen.

    Ich kann nur mit den mir vorliegenden, schriftlichen Aussagen von der Stadtverwaltung Sinzig und dem LRH RLP arbeiten und muss diese als aktuellen Sachstand nehmen.
    Wenn Sie – wie Sie ja schreiben – da anderslautende Informationen haben, so ist dies nicht zwangsläufig für mich als ein abgeschlossenes Verfahren anzusehen, da es ja anscheinend verschiedene Informationsstände und ggfls. auch verschiedene Ergebnisse zu geben scheint.
    Zudem beantwortet es noch immer nicht die Frage einer möglichen strafbewährten Handlung eines Amtsträgers, denn diese Frage wird in letzter Konsequenz nur die Staatsanwaltschaft abschließend klären können – eine solche Entscheidung hat man aber bisher aber nicht gewollt!

    Andere Fälle, die in der Presse und in Urteilen veröffentlicht wurden, haben da ja tw. ganz empfindliche Strafen erhalten, so dass man davon ausgehen muss, dass der Grat zwischen „Gut und Böse“ für einen Amtsträger wohl eher klein zu sein scheint.

    Es liegt ja nun auch mit an Ihnen – Kommunalpolitiker im Kollektiv – hier eine klare und lupenreine Klärung herbei zu führen, denn nur zu sagen, dass man als Kommunalpolitiker in Sinzig oftmals nicht mehr wisse, als die Bevölkerung, ist ein recht schwaches Argument – da sehe ich es schon als Verpflichtung eines jedem Mandatsträgers an, sich um die Sachstände und Informationen zu bemühen, und ganz nebenbei:

    Ich mache und schaffe das ja auch, Informationen zu erhalten – und erhalte diese auch!

    Sollte sich heraus stellen, dass ich zwischenzeitlich mehr Informationen habe als die Kommunalpolitiker, dann wäre das auch eher ein Armutszeugnis für jeden einzelnen Kommunalpolitiker und die Kommunalpolitik in Sinzig….

  44. Helga Schmitt-Federkeil sagt:

    Hallo H. Wettlaufer,

    entgegen Ihrer Annahme sind der Großteil Ihrer Fragen leider noch nicht beantwortet worden. Ich kenne den Wortlaut der Stellungnahme seitens der Verwaltung Ihnen gegenüber nicht, allerdings sind die von Ihnen gelieferten Antworten unvollständig und in Teilen falsch.

    Nachweislich gab es hinsichtlich der Festlegung eines prozentualen Betriebskostenanteils seitens des amtierenden Bürgermeisters eine schriftliche Nachforderung an H. Kroeger, die im Rahmen des vom LRH gesetzten Spielraums die Höchstbeteiligung vorgesehen hat. Dieser Forderung ist H. Kroeger nachweislich bereits zur Zeit des damaligen GA-Interviews nachgekommen. Mit dem Forderungsschreiben seitens der Verwaltung wurde angekündigt, dass mit Zahlung des nachgeforderten Restbetrages die Angelegenheit für die Stadt beendet sei.

    Warum hierzu seitens der Verwaltung unvollständige Aussagen getätigt werden, die zu weiteren Spekulationen einladen, kann bzw. möchte ich an der Stelle nicht bewerten. Zudem habe ich keine Kenntnis darüber, ob bzw. inwieweit LRH und Rechnungsprüfungsausschuss z.B. vom Zahlungseingang der Nachforderung informiert wurden und ob der LRH das Schreiben des Bgm hierzu kennt.

    Es wird aus meiner Sicht allmählich Zeit, dass hier ein Schlussstrich gezogen wird und sich die angeblich „neu aufgestellte“ Verwaltung mit den gegenwärtigen und zukünftigen Problemen beschäftigt, anstatt einen tatsächlich längst abgeschlossenen Sachverhalt immer weiter am Kochen zu halten.

    Die immer wieder zitierten Mandatsträger, die mit Blick auf die Kommunalwahl 2018 abgestraft werden sollen, sind leider bei vielen Fakten zu diesem Thema genauso außen vor wie der Rest der Bevölkerung!

  45. Verwaltungsinsider sagt:

    Kostenlose private Nutzung eines städtischen Fahrzeuges durch Ex-Bürgermeister Kroeger: Danke Mario Wettläufer für die aussagereichen Recherchen. Zur Vermeidung von rechtswidrigen „Insich-Geschäften“ (§ 181 BGB) hat der Gesetzgeber in § 32 GemO Rheinland-Pfalz bei Verträgen mit dem Bürgermeister die Beteiligung des Stadtrates durch Beschluss verpflichtend vogesehen. Die etwas kryptisch formulierte Auskunft der Verwaltung an Wettläufer läßt Fragen offen. Z.B.: Wer hat diese Regelung veranlasst, wessen Unterschrift trägt sie (Beigeordnete, Bedienstete der Verwaltung) Offensichtlich wählte man diese Form -sicher noch in der Amtszeit Kroegers- um im Wege der Regelung durch einen Bescheid eine explizite Vertragsregelung zu umgehen. Dennoch ist der Vorgang eine „ex tunc“ eine zumindest vertragsnahe Lösung, die ohne Ratsbeschluss nicht möglich und hier absolut nichtig ist.
    Viel Aufklärungsbedarf, vorweg für den Rechungsprüfungsausschuss, in seiner nunmehrigen 15. Sitzung. Eine andere Frage ist, inwieweit die Politik in dieses Gewebe selbst eingebunden war und noch ist. Vielleicht auch deshalb die Absicht, in die Zukunft zu schauen. Dies setzt aber die Aufarbeitung der Vergangenheit insbesondere um die Vorgänge um Kroeger selbst aus guten Gründen voraus. Der Schaden für die Stadt ist enorm, einige Blogbeiträge zeigen dies deutlich auf.

  46. Mario Wettlaufer sagt:

    Am 29.05.2018 tagt der Rechnungsprüfungsausschuss erneut – vermutlich wieder in der Angelegenheit Prüfbericht und Dienstwagenaffäre Kroeger.

    Auf viele Fragen, die ich gestellt habe, liegen nun Antworten vor.

    Der Landesrechnungshof hat bestätigt, dass man derzeit noch immer im Status des Beantwortens von Fragen stehen würde – ganz im Gegensatz zu der Aussage von Wolfgang Kroeger (CDU) in seinem Interview im General-Anzeiger-Bonn.

    Die Stadtverwaltung Sinzig hat mir bestätigt, dass es eine Festlegung seitens der Verwaltung auf einen bestimmten Prozentanteil an den Betriebskosten gibt, die auf der Grundlage einer Empfehlung des Landesrechnungshofes fußt, mit denen sich Wolfgang Kroeger beteiligen soll.
    Ob diese Festlegung seitens der Verwaltung noch zu Zeiten Kroegers als Amtschef erfolgte, wurde leider nicht beantwortet!

    Eine Beschlusslage liegt hier noch nicht vor, städtische Gremien haben hierzu noch keine abschließenden Beschlüsse gefasst.

    Auch hier hat Wolfgang Kroeger in seinem Interview wohl etwas vorschnell reagiert, denn Status jetzt ist die Angelegenheit eben noch nicht zum Abschluss gebracht. Es fehlen noch die formalen Beschlüsse städtischer Gremien und letztlich dann auch die Zahlung des festgelegten Betrages.

    Die Grundfrage, die sich immer noch stellt, ist letztlich:

    Hat hier die Amtsperson Wolfgang Kroeger als Bürgermeister der Stadt Sinzig zu seinem eigenen Vorteil gegen Recht und Gesetz verstoßen? Die Frage nach einer vorsätzlichen Handlung möchte ich ja gar nicht stellen, aber diese Grundfrage scheint ja noch nicht beantwortet zu sein.

    Ich kann mich hier nur wiederholen und erneut auffordern, dass seitens der Kommunalpolitik diese Grundfrage beantwortet wird, hier hat immerhin eine Amtsperson gehandelt, die in letzter Konsequenz mehrfach NACHWEISLICH gelogen hat in der Frage, ob durch sein Verhalten ein Schaden der Stadt Sinzig entstanden ist (siehe die hier im Blog einschlägig aufgeführten Berichte in Rhein-Zeitung und General-Anzeiger-Bonn, etc.).

    Ich wage sogar einmal den Vorstoß – weil auch der Richter am Arbeitsgericht seinerzeit nicht zu erkennen vermochte, welchen Abrechnungsfehler der Vollstreckungsmitarbeiter begangen haben sollte, der die fristlose Kündigung rechtfertigt – mit einer These, ob selbst diese Grundlagen für diese Kündigung seinerzeit überhaupt auf realen Umständen und Nachweisen beruhten oder ob dies auch aus der Luft gegriffene Behauptungen waren, da ja letztlich von einem deutschen Gericht keine Ursachen gesehen wurden?

    Ja, ich bin dafür, dass die causa KROEGER geschlossen werden soll und sogar muss, dafür gibt es zu viele Baustellen, die er noch als Andenken seinem Amtsnachfolger hinterlassen hat und es ist sehr angenehm zu sehen, dass es derzeit ein schönes und für Sinzig gedeihliches Arbeiten zwischen Stadtrat, Bürgermeister und Verwaltung gibt – aber dass lediglich mit einer Art „Ablassbrief – die Münze in den Beutel klingt, die Seele gen Himmel springt“ zu machen, wird der ganzen Situation absolut nicht gerecht.

    Ich denke, dass dies im Rahmen der in etwa einem Jahr anstehenden Kommunalwahl durch die Wählerinnen und Wähler sicher auch entsprechend gewürdigt wird – positiv wie aber evtl. auch negativ!

    An dieser Stelle aber auch einmal der Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Sinzig, die in vielen Fragen mit absoluter Hilfsbereitschaft und einem Servicegedanken zur Seite stehen – das habe ich als Bürger der Stadt Sinzig bereits einige Male in diesem Jahr erfahren dürfen – DANKE!

  47. Neu-Sinziger sagt:

    Interessant ist auch die Aussage von Herrn Kroeger in dem Bericht in der Rhein-Zeitung vom 30.04.2018, dass sich die rechtliche Situation geändert habe, was er nicht wusste….

    Man mag es kaum glauben, aber auch für Herrn Kroeger gilt nun mal der alte Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Bei dem ganzen Hin- und Her, was dieses Thema um Herrn Kroeger in den letzten Monaten verursacht hat, muss ich für mich zum Ergebnis kommen, dass es in Sinzig eine sehr durchfilzte Kommunalpolitik gibt.
    Im Moment wüßte ich nicht, wer ist Freund, und wer ist Feind für die Entwicklung der Stadt Sinzig und ich hoffe, dass es da bis zur Kommunalwahl 2019 klare Verhältnisse in den Altparteien gibt – auch personeller Art, am liebsten wäre mir allerdings eine ganz neue Bewegung, die sich politisch einbringen würde, da würde ich auch meine Unterstützung und Man-Power einbringen.

  48. Mario Wettlaufer sagt:

    Was stimmt denn jetzt nun?

    Noch im Bericht des Gerneral-Anzeiger-Bonn vom 02.09.2017 ließ Kroeger mitteilen:

    „Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass durch die Benutzung des Dienstwagens des Bürgermeisters durch den Bürgermeister kein Schaden entstanden ist.“

    In dem Bericht der Rhein-Zeitung vom heutigen Tage wird mit umschweifenden Worten – ohne die Worte Schaden verursacht zu haben – von Kroeger selbst erklärt, dass er „eine gebotene Eigenleistung“ akzeptiere, damit die Sache bereinigt sei.

    Also:

    Nun sollte auch der letzte erkennen, dass hier ein Schaden der Stadt Sinzig entstanden ist, was übrigens hier in diesem Blog bereits seit Sommer 2017 immer wieder geschrieben und auch nachgewiesen wurde, was aber erstaunlicherweise – außer von vielen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Sinzig – seitens der Kommunalpolitik nicht so gesehen wurde.

    Nun hat es Kroeger im Grunde selbst zugestanden, und da ja nur „eine gebotene Eigenleistung“ – es kursieren hier geringe fünfstellige Summen an Eigenleistungen bei einer sechsstelligen Schadenshöhe – mit der Stadt Sinzig vereinbart wurde, ist davon auszugehen, dass ein sehr hoher Schaden bei der Stadt Sinzig verbleibt.

    Was sollen wir Bürgerinnen und Bürger denn nun davon halten?

    Hat denn da nun wer wen belogen?

    Kroeger den Rechnungsprüfungsausschuss, Rat und Verwaltung?

    Die Kommunalpolitiker uns Bürgerinnen und Bürger?

    Noch ist die Angelegenheit nicht für beendet werklärt worden, und hoffentlich wird man sich der Angelegenheit nochmals annehmen….

  49. Haushälter sagt:

    Kostenlose Privatnutzung des Dienstfahrzeuges: Es gibt einen nach wie vor sehr aufschlussreichen Blog-Beitrag vom 07. Aug. 2017 zu diesem brisanten Thema; er kommt augenscheinlich der Wirklichkeit näher als vermutet. In jenem schlüssigen Beitrag wurden anhand der Zahlen des Wirtschaftsplanes der Kurbad GmbH Kosten pro km von € 0,70 berechnet. Diese Größe entspricht sogar den bekannten ADAC-Tabellen . Unterstellt man eine private km-Leistung von 20000 -eher unter Grenze- Kroeger hat auch weitere Fahrzeuge der Stadt ergänzend benutzt- ergibt sich eine bislang entschädigungslose Belastung der Stadt Sinzig von € 14000,00, per Anno. Auf die gesamte Amtszeit des Ex-Bürgermeisters bezogen errechnen sich Beträge von über € 200000,00. Dies sind die betriebswirtschaftlichen Fakten incl. Folgekostenberechnungen, verehrte Ratsmitglieder von CDU und Freien Wählergruppe. Mit dieser Summe hätte die Schulmensa gleichsam eine luxuriöse Küche erhalten können, die nunmehr so sehr infrage gestellt wird.

  50. H.J. Müller sagt:

    „Justiz Vorwürfe gegen früheren Bürgermeister.“ so heute ein Bericht der Rhein-Zeitung. Darin heißt es: „Der Ex-Bürgermeister von Sinzig war zudem vom Landesrechnungshof wegen privater Nutzung seines Dienstwagens ohne ausreichende Zuzahlungen kritisiert worden. Da habe sich die rechtliche Situation geändert, das habe er nicht gewusst, erklärte Kroeger jetzt. Er akzeptiere „eine gebotene Eigenleistung“. Damit werde die Sache bereinigt sein.“

    Unglaublich, wenn man bedenkt, mit welch harten Konsequenzen, Kündigungen etc. Kroeger als Dienstherr bereits bei Nichtigkeiten vorgegangen ist und Mitarbeiter die Kündigung ausgesprochen hat. Denn in seinem Fall dürfte sich bei der 16jährigen Amtszeit Kroegers die bereits an anderer Stelle hier im Blog aufgezeigte sechsstellige Summe sich also durchaus als realistische Einschätzung herausstellen.

    * Quelle: Rhein-Zeitung, Ausgabe K vom 30.04.2018, Seite 3

  51. Mario Wettlaufer sagt:

    Noch etwas ist in sich unlogisch und letztlich inkonsequent:

    In seinem Interview sagt Wolfgang Kroeger selbst, dass er neben seinem Amt als Bürgermeister auch Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Untere Ahr war, den er als drittgrößtem Zweckverband in Rheinland-Pfalz bezeichnet. Er verliert aber kein Wort über die Bad Bodendorf Kur GmbH – für die er schlichtweg einfach nix war, weder Geschäftsführer noch Mitarbeiter.

    Warum also mussten die Fahrzeuge über dieses Konstrukt der Kur GmbH finanziert werden, wenn er doch als Vorsitzender des drittgrößten Zweckverbandes und den – seinen Angaben zufolge – vielen dienstlichen Reisen für diesen Zweckverband das Fahrzeug doch sinnigerweise über diesen Zweckverband hätte finanzieren können?
    Oder einfach schlicht aus seinem Amt als Bürgermeister?

    Beides wäre sachlich durchaus gerechtfertigt gewesen, erklärbar, begründbar, nachvollziehbar, transparent!

    Nein, es wurde über den Teil des Konstruktes finanziert, in dem er überhaupt nichts zu sagen hatte, überhaupt nichts zu entscheiden hatte, im Grunde auch überhaupt nichts mit zu tun hatte…

    Warum?

    Die Antwort scheint auf der Hand zu liegen, und durch sein Interview befeuert Kroeger selbst auch noch immer weiter die m. E. nur sehr schwer nachzuvollziehenden Thesen, die er aufstellt und die von ihm selbst geschaffene Intransparenz…

    Welche Verantwortung hat denn der Geschäftsführer der Kurbad GmbH zu tragen? Letztlich musste dieser ja die Leasingverträge im Namen der GmbH unterzeichnen und dafür gerade stehen….

  52. Insider und CDU-Mitglied sagt:

    Kroeger hat -nach eigener Einlassung- die kostenlose private Nutzung des Dienstwagens pauschal versteuert (sog. 1 % Regelung) Nach seiner Auffassung war damit der Fall geklärt. Die von Kroeger zitierten Prüfungen des Finanzamtes sowie der Wirtschaftsprüfer umfassen nicht die Prüfung der Rechtslage nach der GemO, dem Hauashaltsrecht, des Beamtenrechtes, des Besoldungsrechtes usw. Der wirtschaftliche Vorteil liegt wesentlich über der sich für ihn ergebenden Steuerlast. Diese Steuer (Eink.steuer) erhält zudem nicht die Stadt Sinzig als Kostenträger, sondern Land/Bund.

    Die Privatnutzung des Dienstwagens sind als Sachbezug auf die Besoldung anzurechnen. (§ 13 Abs. 1 LBesG) Hieran ist die Stadt gebunden. (§ 7 LBesG) Die Versteuerung der Privatnutzung nach der 1 % Regelung ändert nichts an der kostenlosen Nutzung, sondern setzt diese voraus. Diese Anrechnung war nicht erfolgt und stellt eine Rechtsverletzung dar.

    Offensichtlich wurde nunmehr eine Vereinbarung über den höher liegenden Sachbezug geschlossen. Diese Vereinbarung war von der 1. Beig. zu unterzeichnen, setzte aber einen Ratsbeschluss voraus. (kein Geschäft der lfd. Verwaltung) Ohne Ratsbeschluss ist diese Vereinbarung unwirksam.
    Kernfrage ist, welcher Zeitraum -seit Dienstbeginn im Jahre 2002 ?- und der Umfang der privat gefahrenen km. Die Aufteilung der gefahrenen km auf Stadt, Abwasserverband und Privat erschließt sich normalerweise aus dem Fahrtenbuch, das aber offensichtlich nicht geführt wurde. Man sollte im Wege der Amtshilfe u.U. in Remagen als vergleichbarer Stadt erfragen, welche km des dortigen Bürgermeisters p.A. fährt. Hinsichtlich des Abwasserverbandes sollte Erfahrungswerte vor Dienstbeginn Kroegers, -also vor 2002- ermittelt werden. Hinsichtlich des AZUV ist zu sehen, dass eine eigene Werksverwaltung mit Werkleiter besteht, der den Verband nach innen und außen vertritt. Der Verbandsvorsteher ist deshalb nur eingeschränkt administrativ tätig. Besprechungen mit dem Ing.-büro SAG Ulm erfolgen generell auf der Baustelle, in der Kläranlage Sinzig.

    Die finanzielle Abwicklung des Dienstwagens auf der Ebene der Bad Bodendorf Kurbad GmbH war unzulässig, sie hatte im allgemeinen Haushalt zu erfolgen. Sie diente offensichtlich dazu, die privatwirtschaftlich mögliche Versteuerung nach der 1 % Regelung zu organisieren. Diese Rechtswidrigkeit hat zur Folge, dass der gesamte Vorgang nach öffentlichem Recht (GemO, Besoldungsrecht etc.) zu erfolgen hat. Verantwortlichkeiten der jeweiligen Geschäftsführer dieser GmbH wären zu prüfen.

    Der Sachstand kann in öffentlicher Ratssitzung -Einwohnerfragestunde- erfragt werden. Man sollte die Anfrage vorher schriftlich einreichen, um entspr. verwaltungsseitige Vorbereitungen treffen zu können. Der Bürgermeister ist als Wahlbeamter Organ der Stadt und nicht Bediensteter; deshalb ist auch in Personalfragen die Öffentlichkeit gegeben.

  53. Neu-Sinziger sagt:

    Ein interessanter Ansatz:

    Wer hat denn eine solche Vereinbarung als Vertreter der Stadt unterzeichnet?

    Im Regelfall ist Vertreter des Bürgermeisters die 1. Beigeordnete, hat die denn diese Vereinbarung für die Stadt Sinzig unterschrieben? Kroeger wird es ja wohl hoffentlich nicht selbst getan haben….

    Welche politischen Beschlussorgane haben eine solche Vereinbarung denn beraten und beschlossen? Oder mussten hier gar keine Beschlussorgane (Stadtrat, Ausschüsse) beteiligt werden?

    Gibt es denn hierzu wenigstens eine Aktenlage in der Verwaltung, oder ist diese nicht geführt worden, so wie in der Frage der Beschaffung der Leasingfahrzeuge?

    Was sagt denn die hausinterne Geschäftsordnung (sofern es überhaupt eine gibt), wie Akten zu führen sind, wie Entscheidungen getroffen und der Entscheidungsvorgang zu dokumentieren ist?

    Ist das eine Frage, die man z. B. in der Einwohnerfragestunde im Stadtrat stellen kann, die auch beantwortet wird?

  54. Insider und CDU-Mitglied sagt:

    Zu Kroegers Einlassungen: Die Stadt Oppenheim wurde in einem vergleichbaren Fall ebenfalls vom Rechnungshof überprüft. Die Ausführungen wurden ungekürzt in das Internet gestellt. (Seiten 17-20) Interessant und erklärt so manches in Sinzig. Kroeger führt aus, dass es offensichtlich eine Vereinbarung zur Abschlussregelung mit der Stadt gibt (Er habe aus Gründen des Rechtsfriedens zugestimmt !) Frage ist, wer hat seitens der Stadt diese Vereinbarung unterschrieben, welche Gremien der Stadt haben zugestimmt, welcher Zeitraum wurde angehalten und welche km-Leistung wurde zugrunde gelegt. Da sind in der Tat viele Fragen offen. Auch der nun zitierte Abwasserzweckverband muss „herhalten“. Vielleicht überprüft man zum Vergleich einmal, welche Reisekosten Kroegers Vorgänger in dieser Funktion verursacht hat.

  55. Mario Wettlaufer sagt:

    Den zweiten Teil aus dem Bericht im General-Anzeiger-Bonn bezgl. der Stellungnahme von Wolfgang Kroeger gehört rein sachlich hier hinein.

    Auf die Frage nach der Dienstwagenaffäre gibt Wolfgang Kroeger folgende Aussage:

    „… Alle Fragen, die der Landesrechnungshof seinerzeit hierzu gestellt hat, wurden noch während meiner Dienstzeit beantwortet. So auch beispielsweise die sehr hohe jährlichen Kilometerleistungen des Dienstwagens. Hier konnte gegenüber dem Landesrechnungshof dargelegt werden, dass ich neben dem Amt als Bürgermeister auch während der gesamten Dienstzeit Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Untere Ahr war. Es ist dies der drittgrößte Zweckverband von Rheinland-Pfalz und bringt viel dienstlich bedingte Fahrerei mit sich. Das hat der Rechnungshof auch akzeptiert. Erst recht, nachdem klar war, dass sich der Abwasserzweckverband stets an den Kosten beteiligt hat. …“

    Da auch das in absolutem Gegensatz zu den steht, was der Pressesprecher des Landesrechnungshofes wohl gegenüber der Rhein-Zeitung geäußert hat, werde ich nun selbst an den LRH heran treten, beide Presseberichte vorlegen, mit der Bitte um Klarstellung, welche Fassung denn nun stimmt und richtig ist, oder wo denn die Unwahrheit verbreitet wird!

    Sollte ich eine Antwort erhalten, und sollte diese Aussage den Bericht der Rhein-Zeitung vom 18.04.2018 stützen (mir persönlich zunächst glaubwürdiger, da zumindest der Pressesprecher zitiert wurde, was der LRH bisher nicht berichtigt hat….), bin ich mal gespannt, wie man in der Kommunalpolitik – insbesondere in der CDU und der FWG – mit einer solchen Aussage umgehen wird.

    Der letzte Teil im Interview ist natürlich schon ein Leckerchen….

    „… War nun Leasing teurer als der Kauf des Dienstwagens?

    Kroeger: Auch das ist längst geklärt. Wir haben die städtischen Fahrzeuge geleast, weil das für die Stadt günstiger war. Künftig soll nun in den Akten festgehalten werden, welche Form der Neuanschaffung die wirtschaftlichste darstellt. …“

    Hmm, und wie hat man das all die Jahre denn festgestellt?
    Ist denn bisher da nichts in den Akten festgehalten worden? Warum nicht?
    Hat man die Würfel ausgepackt und die höhere Augenzahl hat den Ausschlag gegeben?

    Wie waren denn diese Beschaffungen überhaupt rechtlich überprüfbar und mit den Normen des Beschaffungsrechtes vereinbar?
    Wenn keine klare Beschaffungslage vorlag, in der man immer die Wirtschaftlichkeit einer Beschaffung gerade im Vergleich Leasing und Kauf zu bewerten hat, wie waren denn die Ausgaben an sich überhaupt haushaltsrechtlich vertretbar?

    Ohne sauber geführte Beschaffungsvorgänge, in der nach allen Seiten rechtlich und kaufmännisch gewürdigt wurde, muss man doch auch die Frage stellen, lagen überhaupt zahlungsbegründende Unterlagen i. S. d. kommunalen Haushaltsrechtes vor?

    Ist hier ein möglicher Amtshaftungsanspruch geprüft worden?

    Je mehr man in der Angelegenheit herum stochert, umso mehr Fragen werden aufgeworfen….

  56. Mario Wettlaufer sagt:

    Interessantes aus der Rhein-Zeitung, die morgen in der Papier-Ausgabe erneut über die Dienstwagenaffäre von Ex-Bürgermeister WOlfgang Kroeger (CDU) zu berichten weiß.

    Der Landesrechnungshof macht nun endgültig Druck – bis zum 20.09.2018 sollen die Forderungen/Fragen der Prüfer allesamt beantwortet sein. Das lässt zumindest zum heutigen Tage darauf schließen, dass es doch noch Fragezeichen gibt, die bisher nicht abschließend aufgeklärt werden konnten.
    Laut dem Pressesprecher des Rechnungshofes gab es anfangs etwa 50 Forderungen an die Stadtverwaltung, zu 29 Forderungen sei aber noch weiter zu berichten. Das sind noch Hausaufgaben für die Verwaltung, die nun in etwa 5 Monaten abgeschlossen sein sollen.

    Es geht weiterhin auch darum, wie Wolfgang Kroeger seinen Dienstwagen genutzt hat und ob der Stadt dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Kroeger hatte das bisher stets verneint, jedoch:

    In Speyer beim Landesrechnungshof und auch in Teilen des Rechnungsprüfungsausschusses ist man da ganz anderer Ansicht. Jedoch wird eher ausgeschlossen, dass eine persönliche Bereicherung durch Wolfgang Kroeger stattgefunden hat.

    Lt. diesem Bericht gibt es wohl noch offene Fragen über:

    ==> zurückgelegte Kilometer von Kroegers Dienstwagen, die für den Rechnungshof zu viele und nicht nachvollziehbar sind
    ==> Leasing- oder Kauf – Laut Rechnungshof hätten seit 2012 jährlich bis zu 10.000 € eingespart werden können

    Es gibt auch Stadtratsmitglieder, die die Variante des Fahrzeuges/Typ und seine Ausstattung kritisieren und meinen, ein kleineres Modell mit weniger üppiger Ausstattung (hochwertige Musikboxen) hätte es auch getan.

    Einige Ausschussmitglieder fühlten und fühlen sich weiterhin schlecht informiert vom Ex-Bürgermeister.

    Auch das folgende Zitat aus dem Bericht der Online-Frühausgabe vom 18.04.2018 ist interessant:

    „Der Aufklärungswillen im Ausschuss scheint unterschiedlich groß zu sein. Während viele die Sache nicht weiter verfolgen und endlich abschließen wollen, geben andere keine Ruhe.“

    Es wäre interessant zu wissen, wer an einer Aufklärung noch ein tatsächliches Interesse hat, und wer die ganze Angelegenheit gerne schnell begraben möchte.

    Irgendwann werden sich die Ratsmitglieder entscheiden müssen, ob es eine Entlastungsentscheidung für Kroeger geben wird, oder nicht.

    Diese Ratssitzung wird sicher interessant werden und sollte gut besucht sein…..

  57. Mario Wettlaufer sagt:

    Und munter geht es weiter zur dann inzwischen 14. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 10.04.2018, weil es vermutlich noch immer nicht zu 100% ausgeräumte Feststellungen im Prüfbericht des Landesrechnungshofes gibt – oder provokant gefragt: Möchte sich der Landesrechnungshof mit den Erklärungsversuchen nicht zufrieden geben oder es war eben doch mehr als „nur“ ein Abrechnungsfehler!

    Interessant an dieser Stelle ist eine Aussage von Friedhelm Münch (FWG), in der morgigen Printausgabe (24.03.2018) der Rhein-Zeitung zu lesen:
    …. „Der Rechnungsprüfungsausschuss wird verantwortlich für Dinge gemacht, die am Rat vorbei entschieden wurden“, sagte er im Hinblick auf die Dienstwagenaffäre von Gerons Amtsvorgänger Wolfgang Kroeger. …..

    Es scheint also wohl doch etwas gegeben zu haben, was bewußt von Wolfgang Kroeger am Stadtrat vorbei entschieden wurde, anders ist diese Aussage nicht zu verstehen.

    Wenn dem ja nun so ist, und das wird bereits in öffentlicher Ratssitzung verkündet, dann frage ich mich erneut allen Ernstes:

    Herr Münch, setzen Sie sich doch endlich dafür ein, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nicht mehr im Zielkreuz steht. Schützen Sie sich und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss doch einfach.
    Wenn doch schon von Ihnen ein Fehlverhalten mit Ihrer Aussage suggeriert wird, dann handeln Sie doch bitte auch danach und lassen Sie endlich unabhängige Experten da ran, die die ganze Affäre von A bis Z objektiv und mit entsprechendem Fachwissen prüfen.

    Diesen Vorschlag unterbreite ich schon seit Wochen und Monaten, weil ich (und viele andere auch) immer davon ausgegangen bin/sind, dass da etwas nicht ganz ordnungsgemäß gelaufen ist – glücklicherweise haben Sie es jetzt sogar in einer öffentlichen Ratssitzung bestätigt, dafür ein großes Danke.

    Aber jetzt handeln Sie auch endlich mit dieser Erkenntnis – denn nun muss man zwangsläufig davon ausgehen, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Rechnungsprüfungsausschuss sicher noch tiefere Kenntnisse haben, daher sollten Sie nunmehr das tun, was von ehrenhaften Staatsbürgern und kommunalen Mandatsträgern erwartet wird: Reagieren Sie jetzt!

  58. Verwaltungsinsider sagt:

    Und weiter geht es zur 13. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, der sich mit der Jahresrechnung 2016 befasst. Bislang , auch nicht deren 12. Sitzung, offensichtlich mit unklarer Ergebnislage. Die Bemühungen, den Rechnungshof mit seinen massiven Beanstandungen bezüglich Kroegers Amtsführung (Dienstwagen usw.) „auszuhebeln“n nimmt schon irrationale Formen an. So nebenbei: Der Rechungsprüfungsausschuss hat 9 Mitglieder, mit demnächst 13 Sitzungen bei € 20.00 pro Sitzung und Mitglied ergibt einen bisherigen Aufwand von € 2340.00 an reinen Sitzungsgeldern, den Aufwand der Verwaltung noch nicht eingerechnet. Auch nicht schlecht, woanders genügen i.d.R. 2-3 Sitzungen. Bleibt zu hoffen, dass Kroeger zumindest diesen Betrag für die 16-jährige private Nutzung des Dienstwagens erstattet, damit wären zumindest dieser Aufwand gedeckt. Man verzeihe die Ironie. Ach ja, vielleicht sollte man einmal zu einer Montagsdemo aufrufen, so wie in Oppenheim, siehe Hinweise im Internet.

  59. Mario Wettlaufer sagt:

    Und weiter geht es zur inzwischen 12. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 27.02.2018 – wie man hört geht es wohl immer noch um die nicht ganz zu 100% ausgeräumten Feststellungen des Berichtes der Prüfung vom Landesrechnungshof.

    Man tut sich anscheinend immer noch schwer mit der Entscheidung, die ganzen Angelegenheiten in seiner Komplexität in neutrale Hände zu geben, man muss sich einfach mal überlegen, ob es mir, oder auch generell uns Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich ist, die Last der Entscheidung der Kommunalpolitik zu nehmen und die Staatsanwaltschaft zu informieren. So wäre zumindest eine neutrale, objektive Prüfung der gesamten Umstände möglich, und zwar von entsprechend geschultem Personal – und was immer dann raus käme, es wäre nicht mehr eine Entscheidung, die irgendeinem Kommunalpolitiker anzulasten wäre.

    In den letzten Wochen seit meinem letzten Statement sind mir gegenüber einige Meinungen geäußert worden, die auch auf die Äußerungen von Herrn Kohzer gemünzt waren. Von „… die machen eh was sie wollen …“ bis hin zu dem altbekannten Satz „… Wenn die Münze im Beutel klingt, die Seele gen Himmel springt …“ war vieles dabei, und in der Tat, eine Passage ließe sich auch so deuten, als dass sich Bürgermeister Kroeger hat frei kaufen können, da ja alles vielleicht nur ein Abrechnungsfehler war!

    Etwas positives gibt es aber auch zu berichten:

    Schaut man sich unter https://sinzig.more-rubin1.de/index.php die Ratsinformationen einmal an, so kann man sehen, dass bereits viele Termine für unsere Damen und Herren Kommunalpolitiker eingestellt sind. Da diese im Regelfall zwischen Bürgermeister und dem Ältestenrat abgesprochen werden, möchte ich an dieser Stelle auch loben, dass unsere Kommunalpolitiker sich ein arbeitsreiches Programm für die weitere Entwicklung unserer Stadt auferlegen und wir Bürger nun auch bereits planen können, und nicht erst tw. kurz vorher über – gefühlt – aus dem Nichts auftauchende Sizuungstermine „erfreuen“ konnten.

    Ebenso wurde in dieser Woche von der CDU eine offene Einladung auf den 24.02.2018 ausgesprochen, sich aktiv in die Haushaltsberatungen einzubringen und mit dem kommunalen Mandatsträgern der CDU zu diskutieren und Vorschläge zu bringen – ich persönlich halte das für keine schlechte Idee, der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ist gut und wichtig.

    Vielleicht kann der Admin hier ja auch einen eigenen Bereich einstellen, in dem man dann die positiven Dinge besprechen kann, denn neben all der sachlichen Kritik (ich spreche da jetzt mal für mich) darf man auch lobende Worte nicht vergessen.

  60. Mario Wettlaufer sagt:

    Sehr geehrter Herr Kohzer,

    zunächst einmal vielen Dank dafür, dass Sie und sicher auch andere Kommunalpolitiker/innen die Hinweise und Statements hier im Blog aktiv mitverfolgen, und jetzt auch ganz offiziell als CDU-Stadtratsmitglied argumentieren – ich finde das gut, denn auch so kann Kommunikationspolitik betrieben werden und letztlich auch Aufklärung.

    Sie können mir gerne glauben, dass ich hier schon sehr abgewogen mit den Begrifflichkeiten umgehe, sonst würde ich diese auch nicht unverdeckt mit meinem vollen Namen hier schreiben – gerne kann man meine Berichte und Kommentare auch einer rechtlichen Überprüfung zuführen, mit dem Ergebnis daraus müsste ich dann auch leben – die andere Seite aber dann auch!

    Es wird von Ihnen sehr schön beschrieben, dass es evtl. gar keine Dienstwagenaffäre gibt, weil möglicherweise Abrechnungsfehler ausgeglichen und somit kein Schaden gegenüber der Stadt entstanden ist.

    Hier möchte ich zur Vorsicht anmahnen, denn auch der Bankräuber, der das geraubte Geld reumütig wieder der Bank zurück gibt, sorgt dafür, dass der Bank kein Schaden entstanden ist – eine Verletzung von Vorschriften bleibt es trotzdem, auch und gerade, wenn falsch abgerechnet wurde!

    Alleine diese von Ihnen eingebrachte Argumentation schürt doch u. U. das mangelnde Vertrauen in der Bevölkerung gegenüber der Politik, meinen Sie nicht? Wenn ich böse wäre, würde ich sagen, man liest daraus ja fast schon eine Rechtfertigung, dass man nicht weiter gegen mögliche Verfehlungen vorgehen möchte, weil diese ja evtl. durch Ausgleichszahlungen bereits ausgeräumt wurden?! – Das ist sicher nicht Ihr (persönlich und im Kollektiv) Rechtsverständnis!

    Sie führen weiterhin an, dass letztlich alle im Rat und seinen Ausschüssen tätigen Personen dies als Ehrenamt betreiben und Freizeit opfern – dazu haben Sie auch alle meinen vollen Respekt, ich weiß, welche Zeit und Kraft das raubt.

    Auch bringen Sie das Argument, dass letztlich nicht alle im Rat und seinen Ausschüssen vertretenen Personen die notwendigen rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Kenntnisse haben – stimme ich Ihnen auch in vollem Umfange zu, aber:

    Gerade aus diesem Blickwinkel heraus resultiert ja mein Vorschlag, dies einer geordneten Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft zuzuführen, und das nicht zuletzt auch zum Schutze von Ihnen persönlich und all Ihren Kolleginnen und Kollegen!
    Mein letzter Satz galt auch ganz klar einem gewissen Fürsorgeverhalten gegenüber den Mandatsträgern, das werden Sie nicht abstreiten können.

    Gegen eines möchte ich mich jedoch klar verwahren:

    Ich gehöre sicher nicht zu dem Personenkreis, der stets das Schlimme sieht, und Lehrerhaft mit erhobenem Zeigefinger „rumnörgelt“ – aber ich habe aufgrund meiner eigenen Vita und Einstellung nun mal etwas dagegen, wenn es Übertretungen von Normen und Gesetzen gibt, die dann nicht dem Grunde nach einer rechtlichen Würdigung zugeführt werden, denn wie oben schon beschrieben sorgt das Rückzahlen von Geldern durch mögliche Abrechnungsfehler nicht dafür, dass die Rechtsübertretung dadurch geheilt wird. Und hier kommt erschwerend hinzu, dass es sich um einen ehemaligen Amtsträger handelt!

    Und das ist mein Anliegen und das sicherlich von unzähligen Bürgerinnen und Bürgern – es soll Recht gesprochen werden über mögliche Verfehlungen, und mit Verlaub: das können weder Sie (kollektiv als RPA), noch der Stadtrat in diesem Falle, da wäre es bei einer unabhängigen Strafverfolgungsbehörde sicherlich in den besten Händen.

    Gerne werden hier im Blog auch lobende Worte über positive Dinge ausgesprochen, aber ich finde, und das wäre das erste Recht, bei solchen Dingen können sich auch die Fraktionen und/oder ihre Vertreter hier zu Wort melden, so wie Sie es ja ganz offiziell getan haben, denn ich glaube, auch das würde in der Bevölkerung unserer Stadt Sinzig sehr gut ankommen – und man würde auch sicher nicht mit Lob sparen.

  61. Ex-Ratsmitglied sagt:

    Verehrter Herr Kohzer, u.a. -es gibt noch mehr Beanstandungen- eine 16 – jährige kostenlose private Mitbenutzung eines überdimensionierten, mit üppiger Ausstattung versehenen städtischen Dienstwagen nunmehr als „Abrechnungsfehler“ zu deklarieren, ist doch schon sehr gewagt, finden Sie nicht, Herr Kohzer ? Man kann doch vielmehr den Verdacht haben, dass mit aller Macht versucht wird, einiges „unter der Decke“ zu halten. Die hohe Anzahl der Sitzungen des RPA, eigens angeforderte Gutachten, die offensichtlich die Feststellungen des neutralen und außerordentlich sachkundigen Rechnungshofes „aushebeln“ sollen, zeigen darauf hin. Es wird Zeit, die Öffentlichkeit zu informieren, sie hat ein Anrecht hierauf. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass Kroeger einem Mitarbeiter wg. fraglicher Abrechnungen in Höhe von € 200,00 (!) fristlos gekündigt hatte, und dies nicht der einzige Fall war.

  62. Verwaltungs-Insider sagt:

    Private Nutzung des Dienstwagens durch Kroeger: Ausweislich des Prüfberichtes des Rechnungshofes hat Kroeger den Dienstwagen in erheblichem Umfange privat (zeitlich, 16 Jahre sowie nach km-Zahl) benutzt ohne hierfür privat zu zahlen. Zudem wurde dieser Wagen über die Kurbad GmbH rechtswidrig finanziell abgewickelt. Andere Informationen liegen der Öffentlichkeit bis heute nicht vor. Es wäre Zeit, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Deres (CDU) entsprechend die Bevölkerung alsbald über die notwendigen Folgerungen informiert
    Eine Information hierzu: Die Staatsanwalt Mainz hat wegen der privaten Nutzung des Dienstwagen gegen den Bürgermeister der Stadt Oppenheim Held sowie den dortigen Verbandsbürgermeister Penzer ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue (§ 266 StGB) aufgenommen. (Presse SWR heute)

  63. Daniel Kohzer, CDU-Stadtratsmitglied sagt:

    Sehr geehrter Herr Wettlaufer,

    ich finde es schön, wie Sie den Geschehnissen in der Stadt Sinzig folgen und fleißig Kommentare in diesen Blog schreiben. Jedoch empfehle ich Ihnen, mit dem Gebrauch der Worte „Beihilfe“ und „Staatsanwaltschaft“ vorsichtig umzugehen.

    Zur Sache: Der Landesrechnungshof hat sich mehrere Monate die Bücher der Stadt angesehen und die Ergebnisse in den Ihnen vorliegenden Bericht gefasst. Auch die sogenannte „Affaire“ um den Dienstwagen ist dort enthalten.

    Nun stellt sich mir aber die Frage, was wäre, wenn die „Affaire“ gar keine „Affaire“ ist? Was, wenn sich zwar möglicherweise Abrechnungsfehler herausgestellt haben, diese jedoch wieder ausgeglichen wurden und der Stadt gar keinen Schaden entstanden ist? Dürfen Sie dann weiterhin durch Ihre Aussagen den Ausschussmitgliedern und insbesondere der CDU „Fehlverhalten“ unterstellen und sogar Beihilfe zu einer Strafttat in den Raum stellen? Ich denke nicht, und bitte Sie daher um etwas mehr Besonnenheit!

    Bedenken Sie auch weiterhin, dass der Landesrechnungshof sich ganztägig über Monate mit den Haushalten vieler Jahre beschäftigt hat, der Ausschuss sich jedoch in seinen Sitzungen zwei Stunden pro Termin mit dem Thema auseinandersetzt. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass alle Mitglieder des Ausschusses dies ehrenamtlich in Ihrer Freizeit machen und sicherlich auch nicht das Wissen eines „rechtsfitten“ Prüfers des Rechnungshofes besitzen.

    Ich kann nur feststellen, dass alle Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sich gewissenhaft Ihrer Aufgabe stellen.

    Es wird nicht – wie behauptet – „etwas unter den Tisch gekehrt“, wozu auch? Ich habe mich persönlich mit der Bereitschaft für den Stadtrat zu kandidieren dazu bereit erklärt, Politik und Arbeit für die Stadt Sinzig zu machen. Glauben Sie ernsthaft daran, dass es mein Wille ist, der Stadt zu schaden? Denken Sie wirklich, dass Ratsmitglieder und Ausschussmitglieder dies ehrenamtlich in Ihrer Freizeit tun würden?

    Leider liegt es in der Natur einiger Menschen, sich nur das „Schlimme“ anzusehen, darauf dann mit erhobenen Finger zu zeigen und „rumzunörgeln“. Dabei fällt das „Gute“ dann nicht mehr ins Gewicht und es wird zu leicht das Verhältnis zwischen „Gut“ und „Schlimm“ aus dem Gedächtnis gestrichen. So wird z.B. nirgends erwähnt und honoriert, dass durch maßgebliches Wirken des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Rene Zerwas und der gesamten CDU-Fraktion ein Kunstrasenplatz in Westum entsteht, woran sich schon bald hunderte von Mitgliedern und Spieler im Senioren- und Jugendbereich erfreuen können. Ich würde es gut finden, wenn Sie solche positiven Entwicklungen in unserer Stadt auch einmal kommentieren.

    Die CDU-Fraktion freut sich, wenn Sie zur nächsten „Einwohnerfragestunde“ im Rahmen der Fraktionssitzung – hierzu wird öffentlich eingeladen – kommen. Eventuell sieht man Sie ja dort und es können im persönlichen Gespräch einige Unklarheiten aus dem Weg geschafft werden.

    Dies würde dann unserer Stadt helfen, ein gemeinsames „nach vorne“ zu entwickeln, anstatt nur missmutig alles schlecht zu reden.

  64. Mario Wettlaufer sagt:

    Lt. dem heute erschienen Blick-Aktuell wird für den 30.01.2018 erneut zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses eingeladen. Neben der Annahme der Niederschrift geht es in TOP 2 um die „Fortführung der Jahresrechnung 2016“.

    Die Masse an Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschuss, insbesondere seit dem 10.10.2017, lässt vermuten, dass es keinen Konsens darüber zu geben scheint, wie man mit den Feststellungen und möglichen Verfehlungen des Amtsvorgängers Kroeger umgehen soll oder kann – und vielleicht sogar muss!

    Ich ganz persönlich frage mich nur, sollte es einmal zu einem Anfangsverdacht kommen, der nachverfolgt werden müsste, und es wurde nicht durch Organe oder Organteile der Stadt initiiert, was dann mit den Vertretern in diesen Organen oder Organteilen ist????

    Mitverschulden? Gar Beihilfe?

    Warum lässt man nicht den gesamten Sachverhalt um diese leidliche Dienstwagenaffäre neutral prüfen, vielleicht sogar über die Staatsanwaltschaft, und dann wird es entweder zu einer Verfahrenseinstellung oder zu einem Verfahren kommen – aber diese Angelegenheit kann dann abgegeben und abgeschlossen werden!

    Es wäre gut für die derzeit agierenden Kommunalpolitiker, aber es wäre definitiv gut für die weitere Entwicklung unserer Stadt Sinzig!

  65. Ehemaliges Ratsmitglied aus Boodendorf sagt:

    Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt tagt heute, einmal wieder. Thema: Die Beanstandungen des Rechnungshofes (Dienstwagen Kroeger, dessen total überzogene Größe und opulente Ausstattung, Entgelt für die bisherige kostenlose private Nutzung, überhöhte Beamtengehälter, Schadensersatzklagen wg. Mobbing usw.)
    Es wird allerdings -leider- wieder nicht-öffentlich getagt. Es wird nunmehr interessant werden, auch deshalb interessant, ob die Politik mit diesem fassungslosen Geschehen offen umgeht oder -so die Auguren- dazu neigt, das ganze „unter den Teppich zu kehren“. Schließlich steht man ja selbst, die CDU insbesondere, maximal für diese Vorgänge mit in Verantwortung; dies will man ja nicht nach außen bekennen.
    Bleibt zu hoffen, dass der neue Bürgermeister seine Sachkunde und Unbefangenheit zur Klärung all dieser Vorgänge mit einbringt, und dies öffentlich.

  66. Zeitungsleser sagt:

    Kroeger und „sein“ Dienstwagen: Der Vorgang ist eben nicht ausgeräumt, so die Rheinzeitung heute. Der Rechnungshof besteht weiter darauf, dass die bisherige kostenlose private Nutzung ausgeglichen wird. Das bisherige Verfahrne ist schlicht rechtswidrig gewesen. Kroeger hat hierdurch einen nicht geringen wirtschaftlichen Vorteil erlangt; zu Lasten des Steuerzahlers. Hinzu kommt, dass Kroeger auch weitere Fahrzeuge der Verwaltung, Stadtwerke etc., nutzte, auch hier ist eine zusätzliche private Nutzung nicht auszuschließen.
    Man fragt sich, wo die Kontrollfunktion des Rates, auch des dauertagenden Rechnungsprüfungsausschusses, geblieben ist. Oder wusste man auf der politischen Ebene zu viel ?

    Nicht wenige Mitarbeiter der Verwaltung, denen Kroeger erheblich zugesetzt hat, werden mit Erstaunen diese Vorgänge zur Kenntnis nehmenW

  67. W. Hoffmann sagt:

    „Die Zukunft entscheidet immer über die Vergangenheit. Und so wird die Geschichte ihr eigenes Fazit ziehen über das, was geleistet wurde.“ Die Rhein-Zeitung zitiert in ihrem Bericht über die Verabschiedung von Wolfgang Kroeger die trefflich formulierte Einleitung aus der Rede von Friedhelm Münch, der für die Fraktionssprecher des Sinziger Stadtrates sprach. Und zitiert weiter: „Es wäre unredlich, wenn wir verschweigen würden, dass die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Rat auch mal schwierig war. Vielleicht wäre es manchmal besser und klüger gewesen, anders miteinander umzugehen und so zu einem besseren Ergebnis zu kommen.“
    Landrat Pföhler hatte laut RZ in den vergangenen Jahren allerdings „oft den Eindruck, als liege Sinzig nicht am Rhein, sondern an der See“. So hoch seien manchmal die Wellen geschlagen und so ein „starker Wind bläst einem hier um die Ohren.“ Aber als Bürgermeister müsse man das aushalten können.
    Dieser starke Wind bezog sich bestimmt auch auf die drei von Kroeger hinterlassenen Arbeitsgerichtsverfahren von Mitarbeitern, wozu es hier im Blog viele viele Beiträge gibt, und ebenso von vielen Sinzigern bis heute nicht nachvollziehbar ist, mit welchem Führungsstil und Verantwortungsbewusstsein hier 16 lange Jahre das Amt geführt wurde.
    Es ist lobenswert, das Herr Lindner an der Stelle wieder einmal seine sorgfältigen Recherchen aufzeigt. Denn nicht von ungefähr stellt er hier auch wieder die Frage nach der Klärung der Dienstwagenaffäre.
    Über diese von Kroeger nicht „sauber“ hinterlassenen Fakten und Fälle wird in den nächsten Wochen noch eine intensive Aufarbeitung erforderlich, damit zu Unrecht bestrafte und beschuldigte Mitarbeiter rehabilitiert und auf der anderen Seite Vergehen oder möglicherweise Straftaten nach Gesetz und Ordnung gleichermaßen geahndet werden.

    Ob es den zahlreich erschienen und überwiegend gewählten Amtsinhaber aufgefallen sein mag, das fast 1/4 der Stühle leer blieben und nur sehr wenige Sinziger Bürger und Bürgerinnen gekommen waren, um nach 16 Jahren an der Verabschiedung Kroegers teil zu nehmen…?

    Der vollständige Bericht der Rhein-Zeitung siehe: https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-neuenahr_artikel,-sinzigs-stadtchef-kroeger-geht-mit-lob-laecheln-und-ein-paar-traenen-_arid,1744291.html
    Und das Kontrast-Programm im General-Anzeiger, worüber man sich nur wundern kann, und was bereits bei vielen Sinzigern ein Kopfschütteln bezüglich der einseitigen und schöngefärbten Berichterstattung hervorgerufen hat:
    http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/ahr-und-rhein/mehr-ahr-und-rhein/Zum-Schluss-gab-es-Tr%C3%A4nen-article3724724.html
    oder auch http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/ahr-und-rhein/mehr-ahr-und-rhein/Vorw%C3%BCrfe-gegen-B%C3%BCrgermeister-Wolfgang-Kroeger-erweisen-sich-als-haltlos-article3723360.html

  68. Gemein sagt:

    Werter Herr Wettlaufer, wie man mittlerweile hört, gibt es für die im ersten Moment unglaubwürdig erscheinenden Summen und Kosten sehr konkrete und plausible Erklärungen.
    Die Prüfung des LRH fand im Jahr 2016 statt, so ab dem Frühjahr, wie im öffentlichen Bericht zu lesen ist. Schon damals muss der Landesrechnungshof (LRH) bereits die Vorkommnisse um die Dienstwagen aufgedeckt haben.
    Der Bürgermeister hatte somit damals bereits die Möglichkeit, alle Fragen und evtl. Vorwürfe auszuräumen. Denn bevor etwas in den Bericht oder auch nur in den Berichtsentwurf gelangt, hat jede Behörde immer die Gelegenheit, den Vorwurf auszuräumen.
    Mittlerweile, fast 1 3/4Jahre danach sind offenbar noch immer Fragen offen, und das müssen offenbar die entscheidenden Punkte sein, wenn sie noch immer nicht erklärt werden konnten. Auffällig ist aber, dass der Bgm. sich in  immer mehr Widersprüche verwickelt. Zuerst hieß es 10.000 € im Gesamtzeitraum, nun wurde vom LRH bestätigt, das um jährlich 10.000 €. handlet, die im Raume stehen und vom Steuerzahler bezahlt wurden! Peantus?
    Wenn man dann noch bedenkt, dass es eben nicht nur um den so gerne erwähnten Vergleich „Leasing/Kauf, sondern um ganz andere Kaliber geht, dann wundert es nicht, dass da mittlerweile offenbar Erklärungsnot besteht.
    Es geht um Reisekostenabrechnungen während Abwesenheit vom Dienst, es geht um nicht erfolgte Zahlung von privaten Nutzungen, es geht um zwei persönliche „Bürgermeister Audi A 6 Dienstfahrtzeuge“, die wie man hört, gleichzeitig gehalten wurden und auch entsprechend doppelte kosten verursachten.
    Es geht um unangemessene Luxusausstattung mit TV, Super Sound Anlage und 300 PS Motorleistung (die kaum einem A3 entspricht).

    Verwunderlich ist , warum sich noch keine andere offizielle Institution mit den Vorgängen beschäftigt, wie zum Beispiel in Speyer (Fall LBM). 

  69. Mario Wettlaufer sagt:

    Pünktlich zur heutigen Verabschiedung von Bürgermeister Kroeger erscheint ein Bericht im General-Anzeiger-Bonn – und man fragt sich: Welche Informationen hat der GA, die der breiten Öffentlichkeit nicht vorliegen?

    Mit 518 €/mtl., also 6.216 € jährlich wird die Leasingrate des von Bürgermeister Kroeger genutzten Fahrzeugs angegeben – aber handelt es sich hier um das gleiche Fahrzeug?
    Denn schaut man in den Wirtschaftsplan der „Bad Bodendorf-Kurbad GmbH“ 2017 (S. 382 ff des Haushaltsplanes 2017), so kann man sehen, dass unter dem Kto „54750 Unterhaltung Kfz“ für 2016 und 2017 jeweils ein Planansatz von 13.500,00 € ausgewiesen ist.
    Treibstoffkosten sind mit 3.000,00 € separat unter Kto 54751 ausgewiesen, Versicherungskosten unter Kto 59201 mit einem Betrag von 1.700,00 € und Kfz-Steuer unter Kto 68103 mit 250 € – insgesamt also für 1 (in Worten: EINS!) Fahrzeug 18.450,00 €!

    Was verbirgt sich denn hinter der nicht kleinen Differenz von 7.284 € im Bereich der Unterhaltung des Kfz? Inspektionen in dieser Größenordnung werden es sicherlich bei einem Neufahrzeug nicht sein….
    Handelt es sich hier wirklich um das gleiche Fahrzeug, dass der GA nun mit 518 € mtl. beziffert, oder gab es zwischenzeitlich einen Fahrzeugwechsel und die Feststellungen des Prüfberichtes betreffen ein anderes Fahrzeug?

    Die Aufwandsminderung von 10.000 € ist wohl – zumindest lt. Aussage eines Sprechers des Rechnungshofes RLP gegenüber der Rhein-Zeitung – ein jährlich einzusparender Betrag – das wäre dann auch ein Gegensatz zur Aussage des GA!
    Warum hat der GA diese Frage nicht explizit an den Rechnungshof gestellt und veröffentlicht?

    Hier hat er es getan:
    Der GA schreibt: „Zur „sachgerechten Abgeltung der privaten Nutzung des Dienstwagens“ habe es jedoch Hinweise gegeben, teilte der Rechnungshof dem GA mit.“
    Hier können auch Hinweise auf steuerrechtliche Verfehlungen zu verstehen sein – wurde z. B. die sog. 1%-Regel für die Abgeltung der privaten Fahrten des Bürgermeisters angewendet?
    Wenn man mal ganz böse denkt, könnte es ja eine Sonderzahlung gegeben haben, damit eine entsprechende Wertgrenze nicht überschritten wurde, die eine Vorlagepflicht an den Stadtrat nach sich gezogen hätte – eine Verletzung der Hauptsatzung käme da evtl. in Betracht…
    Wenn man nur lange genug überlegt, können hier einige Aspekte zu verstehen sein.

    Das Fahrzeug wurde über die Kurbad-GmbH finanziert – warum?
    Damit der Stadtrat und insbesondere der Rechnungsprüfungsausschuss hier keine weiteren Einblicke erhielt und als Kontrollorgan ausgeschaltet werden konnte?!
    Wie sah die steuerrechtliche Gestaltung denn aus, wenn einer aus Sicht der Kurbad-GmbH externen Person ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird? Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung?

    Im Grunde ist es doch ganz einfach, wie man hier Klarheit rein bringt:
    Man gebe den gesamten Sachverhalt an die zuständige Finanzverwaltung zur steuerrechtlichen Überprüfung – dann kommt da ein Ergebnis raus und es herrscht Klarheit!

    Und:
    Kroeger wird heute verabschiedet und hat es bisher NICHT geschafft, den Rechnungsprüfungsausschuss und den Stadtrat zu überzeugen, dass alles rechtlich einwandfrei abgelaufen ist – und das sollte auch dem General-Anzeiger-Bonn zu denken geben!

    Und den Ratsmitgliedern stünde gerade jetzt die sog. „Flucht in die Öffentlichkeit“ offener als je zuvor….

  70. Mario Wettlaufer sagt:

    Es ist soweit:

    Am Dienstag, 12.12.2017, wird Bürgermeister Kroeger verabschiedet, am 31.12.2017 endet seine Amtszeit.

    Entgegen seiner Aussage ist es ihm nicht gelungen, seine „Dienstwagenaffäre“ restlos aufklären zu können, anscheinend stehen doch noch zu viele unbeantwortete Fragen im Raum, die es zu klären gilt.

    Auch in dieser Angelegenheit hinterlässt er seinem Nachfolger Andreas Geron ein Arbeitspaket, dem dieser sich nun widmen muss – vielleicht ist aber genau das ein Glücksfall, denn Andreas Geron kann an diese Sache ohne jegliche Vorbehalte heran gehen und Aufklärung zugunsten der Stadt Sinzig betreiben.

    In jedem Falle scheint eines jedoch klar zu werden:

    Wie die Rhein-Zeitung am 02. Dezember 2017 berichtet hat gibt es wohl inzwischen innerhalb der Ratsmitglieder Stimmen, die eine Entlastung Kroegers zumindest ernsthaft in Frage stellen – und hier bin ich froh auch mal sagen zu können:

    RESPEKT – es wäre ein richtiger und wichtiger Schritt.

    Denn letztlich hat der Rechnungshof auf gezielte Nachfrage der Rhein-Zeitung bestätigt, dass sich das Einsparpotential beim Dienstwagen auf etwa 10.000 € JÄHRLICH beziehe – wir reden hier also nun nicht mehr über Peanuts, wie es in der Berichterstattung des General-Anzeigers Bonn verkauft werden sollte. Es wären ja Regressansprüche der Stadt Sinzig, die da evtl. geltend zu machen wären – und zwar in dann mind. 5stelliger Größenordnung!

    Die entscheidende Frage bleibt aber zu klären:

    Hat Kroeger in der Frage der Aufklärung verzögert, oder gar versucht zu verhindern oder zu verschleiern?
    Die Antwort dazu wird hoffentlich ans Licht kommen.

    Eine persönliche Bemerkung sei aber noch erlaubt:

    Die Geheimnistuerei von Kroeger in Bezug auf seine eigene Dienstwagenaffäre ist für mich von Anfang an unverständlich gewesen, denn wenn es so ist, wie Kroeger es immer kund getan hat, dass er sich nichts hat zuschulden kommen lassen, hätte er das so medienwirksam und kommunikativ wie nur möglich in Szene gesetzt, um sich reinwaschen zu können, er hätte sogar beim Finanzamt eine entsprechende Überprüfung anstrengen können, um alle Zweifler still zu halten.

    So verbleibt es aber immer bei dem Geschmäckle, dass es doch evtl. z. B. steuerrechtliche Verfehlungen, Verstöße gegen die Hauptsatzung der Stadt Sinzig, etc. gegeben haben könnte…

    Kein glänzender Abgang in den Ruhestand!

  71. Gemein sagt:

    Am Dienstag wird Bürgermeister Kroeger im Rahmen der 33. Stadtratssitzung verabschiedet. Er hinterlässt viele offene Fragen, insbesondere um die angeblich nicht existierende Dienstwagen „Affäre“. Dabei hatte Kroeger mit Bekanntwerden des Prüfberichtes noch öffentlich betont, dass er selbstverständlich alle Informationen dem Rat zur Verfügung stellen würde, um die Vorwürfe zu entkräften. Im General-Anzeiger vom 12.07.2017 ließ er noch verlauten: „Wir haben eine andere Auffassung als der Rechnungshof“.
    Wie die Rhein-Zeitung am 02.12. berichtete, hat der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) bereits 4x in der Sache getagt und es stehen immer noch Antworten und die Aufklärung aus. Wenn doch alles so eindeutig und rechtens ist, wieso muss sich dann der RPA so intensiv damit beschäftigen. Herr Francke vom General-Anzeiger mag den immer noch im Raume stehenden Schaden als Peanuts bezogen auf den Haushalt der Stadt bezeichnen und die bemerkenswerte hochwertige Ausstattung für die geleasten Dienstwagen des Bürgermeisters als nicht belegte Gespinste abtun.
    In dem Zusammenhang war auch zu lesen, das „Herr Kroeger ein Anrecht darauf hat, fair behandelt zu werden.“
    Recht hat er! Denn der Fall des scheidenden Bürgermeister sollte genauso nach allen geltenden (Steuer)-Gesetzen und Vorschriften untersucht werden und auch ebenso die offene Frage des Regresses untersucht werden, wie sie beispielsweise von Kroeger als Dienstherr wegen oftmals Nichtigkeiten, wie die angebliche Unterschlagung von 200 EUR mit ganz erheblichen finanziellen Aufwand in den vergangenen 16 Jahren in weit mehr als einem Dutzend Fälle gegenüber Mitarbeitern zu Lasten der Stadt betrieben wurden.

    Er wolle einen sauberen Schreibtisch hinterlassen, hatte Kroeger gegenüber der Presse erklärt. Dann wäre es doch sicherlich auch für Kroeger möglich gewesen, seine Entlastung für das Jahr 2016 noch während seiner Amtszeit bis zum 31.12. zu erhalten.
    Aber es scheint mittlerweile eher so, als das mit dem Prüfbericht erst die Spitze des Eisbergs sichtbar geworden ist. Vielleicht kommt der RPA in seiner nächsten Sitzung unter dem neuen Bürgermeister im Januar da endlich mal in Sachen Aufklärung einen entscheidenden Schritt weiter.

  72. Statistiker sagt:

    Derartige, auf wenige Betriebe des Einzelhandelshandels beschränkte Zahlenspiele von Kroeger sind nicht aussagereich. Dies Summe aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in Sinzig betrug am 30.06.2016 3199, dies waren 1, 3 % weniger als im Vorjahr. Hiervon waren 31,6 % Teilzeitbeschäftigte, also „Geringverdiener“, insbesondere im Einzelhandel.
    Zum Vergleich Remagen: Summe aller Arbeitsplätze: 4372, im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 3,2 %. Teilzeitbeschäftigte 26,5 %
    Quelle: Statist. Landesamt Bad Ems.
    Ähnlich wenige hilfreich sind Zahlen zur Verschuldung: Wie in diesem Blog hingewiesen, ist die Steuerkraft in Sinzig -insbesondere die Gewerbesteuer- absolut unterdurchschnittlich. Die Frage ist demnach, welche Schuldenhöhe kann sich Sinzig unter Einhaltung des Haushaltsausgleiches „erlauben“; da ist schon die Oberkante erreicht. (siehe Haushalt 2017, sog. „Freie Finanzspitze“. Der Haushalt 2018 wird einiges in diese rRchtung aufzeigen, aber hierfür ist Kroeger nicht mehr verantwortlich.
    Zum Schluss: Wer Viktor Orban, Generalanzeiger, im Bezug auf Kroeger noch „ernst“ nimmt, ist selbst schuld.

  73. Haushälter sagt:

    Wenn man den Bericht im General Anzeiger vom 01.12.2017 liest, entsteht der Eindruck, das Wolfgang Kroeger währen seiner 16-jährigen Amtszeit alles richtig gemacht hat und er völlig aus der luft gegriffen in den vergangenen 2 Jahren so manche böswillige Unterstellung und Vorhaltung erleiden musste.
    Es ist schon interessant, wie einseitig dieses Interview berichtet. Da wird ein Mehr von 400 Arbeitsplätzen, insbesondere entstanden im Niedriglohnsektor des Einzelhandels, besonders herausgestellt.
    Entscheidend ist hierbei jedoch die Entwicklung der Gewerbesteuer und Einkommenssteueraufkommen. Und dazu dürften in der Vergangenheit Unternehmen wie Sprengnetter und Wunderlich einen erheblichen Anteil geleistet haben. Denn bekanntermaßen bringen Ansiedlungen wie Rossmann, Kaufland, KIK und Co. der Stadt nur marginale Steuereinnahmen.

    In dem Zusammenhang Kroegers Aussage „Wir stehen tatsächlich auf stabilen Füßen“ mit einer von ihm bezifferten Verschuldung von 8,9 Mio. Euro
    In der Haushaltsatzung 2017 dagegen ist unter Eckdaten für den Haushalt nachzulesen „wird am31.12.2017 der Schuldenstand nur für Investitionen wahrscheinlich 12.853.437,00 Euro betragen.“
    Im gleichen Zahlenwerk für 2017 werden die Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen mit 3.223 Mio Euro (im Vorjahr 800.000 Euro) angegeben.

    Unter dem Aspekt, das entscheidende Projekte auch in diesem Jahr immer noch nicht angefangen geschweige fertiggestellt wurden (Bahnhof, Feuerwehrgerätehaus, Schulmensa, Bad Bodendorfer Schulsporthalle, Heizungsmodernisierung Helenensaal, Kreiselbau, Erneuerung Quellensteg, Sanierung Löwetreppe, Frankener Mehrgenerationenplatz….), mag eventuell Kroegers schöngerechte „Nur“-Verschuldung stimmen.
    Am 14.01.2017 betonte er in gleicher Zeitung (GA) „„Wenn ich von Bord gehe, dann ist das Schiff ‚Stadt Sinzig‘ voll seetauglich.
    Wir sind die Stadt mit dem niedrigsten Schuldenstand im Kreis Ahrweiler.“

    Die tatsächlichen Zahlen sagen hier etwas anderes.

  74. Verwaltungsinsider sagt:

    Eigentlich ist alles gesagt, zu diesem Thema: Man lese die Blog-Beiträge hierzu. Es ist schon erstaunlich, was die Politiker der Stadt Kroeger alles so zubilligten, von der aufwändigen kostenlosen Privatnutzung eines sündhaft teueren, von der Stadt finanziertem PKW, dessen Finanzierung, bis hin zu unmöglichen, finanzaufwändigen Personalentscheidungen. Es gab offensichtlich keine hinreichende Kontrolle, mehr noch, man kann den Verdacht haben, dass nicht wenige Vorgänge der Politik, der CDU und FWG insbesondere, bekannt waren. Man wartet auf Erklärungen Kroegers, wohl in der stillen Hoffnung, eigenem Versagen „die Spitze“ zu nehmen.
    Interessant auch die offensichtliche Zurückhaltung der Kommunalaufsicht -Kreis AW-, die Beanstandungen des Rechnungshofes vor Ort durchzusetzen. Der neue Bürgermeister Andreas Geron, wir viel aufzuräumen haben; man schiebt ihm nunmehr die Endverantwortung zu.

  75. Schmitz sagt:

    Starker Tobak heute in der Rhein-Zeitung „Verweigert Sinzigs Stadtrat Kroeger die Entlastung?“
    Im Mittelpunkt: der noch Stadtchef, der seit Sommer vorliegende Prüfbericht des Landesrechnungshofs (LRH) und Kroegers Umgang mit dem 80-seitigen Dokument. Wie die Rhein-Zeitung berichtet, tut er sich mit der Aufklärung sehr schwer. Die RZ „Eine Folge ist, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in dieser Legislaturperiode bereits neunmal getagt hat. Bei den vergangenen vier Treffen – in immer kürzeren Abständen – ging es fast nur noch um den LRH-Bericht. Doch noch immer verlangen einige Stadtratsmitglieder nach RZ-Informationen Aufklärung. Sie fühlten und fühlen sich schlecht informiert.“
    Besonders im Fokus: Kroegers Umgang mit seinen Dienstwagen und ob der Stadt dadurch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Kroeger hatte seine Dienstwagen geleast statt gekauft, seiner Ansicht nach die günstigere Variante. Der LRH kam jedoch zu dem Schluss, dass, hätte Kroeger die Fahrzeuge gekauft, die Stadt bis zu 10.000 Euro jährlich hätte einsparen können.
    Dies wurde auf Nachfrage der Zeitung vom Landesrechnungshof ausdrücklich bestätigt. Kroeger hatte die 10.000 Euro mehrfach und öffentlich auf den gesamten Zeitraum seit 2012 bezogen und stets betont: „Es gab keine Schadensfeststellung des Landesrechnungshofs bei den Dienstwagen.“
    In der Kritik steht dabei auch die von Kroeger gewählte Ausstattung, denn ein hochpreisiger und üppig ausgestatteter Dienstwagen mit hochwertiger Musikanlage und TV-Empfang!, die entsprechend bei den monatlichen Leasingkosten zu Buche schlagen.
    Bleibt zu hoffen, dass unsere Kommunalpolitiker in diesem Punkt, wie in jüngster Zeit des öfteren zitiert, „Ihre Hausaufgaben gemacht haben“ und hier gemäß der gültigen Vorschriften und Gesetze im Stadtrat über die Entlastung bzw. Nichtentlastung Kroegers entscheiden werden. Und nicht nach dem Motto „Aus en Augen aus dem Sinn“. Denn die Entscheidung fällt erst nächstes Jahr.

    Der Bericht der Rhein-Zeitung https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-neuenahr_artikel,-dienstwagennutzung-verweigert-sinzigs-stadtrat-buergermeister-kroeger-die-entlastung-_arid,1738920.html

  76. Mario Wettlaufer sagt:

    Manchmal ist es doch gut, mal auf das zu schauen, was jedem Ratsmitglied im Regelfall zu Beginn bei der Verpflichtung zum Ratsmitglied mitgegeben wird: den Kommunalbrevier!

    Dort steht unter dem Schlagwort „Schweigepflicht“ folgendes geschrieben:

    … Wird eine Angelegenheit der Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung unter Verletzung des Grundsatzes der Sitzungsöffentlichkeit zugeordnet, ist den Ratsmitgliedern die Flucht in die Öffentlichkeit und damit der Bruch der Schweigepflicht möglich, wenn dies als äußerstes Mittel zur Wahrung der demokratischen Teilhabe erforderlich ist….
    … Nach der Rechtsprechung ist die „Flucht in die Öffentlichkeit“ jedoch erst möglich, wenn zuvor andere Möglichkeiten der Abhilfe erfolglos geblieben sind. Das Ratsmitglied hat auf eine Umsetzung des Tagesordnungspunktes in die öffentliche Sitzung zu drängen. Bleibt dies ohne Erfolg, ist die Einschaltung der Aufsichtsbehörde ebenfalls eine vorrangige Massnahme…. (Autoren: Helmut Lukas/Ralf Schmorleiz, beide HöV-RLP)

    Die Frage nach der Behandlung der zu der Dienstwagenaffäre erstellten Anlagen zum Prüfbericht oder der Regresspflicht von Bürgermeister Kroeger z. B. in den geführten Gerichtsprozessen ist mehr als einmal gestellt worden, auch von Ratsmitgliedern.
    Nach Aussage von Bürgermeister Kroeger (siehe Niederschrift der Stadtratssitzung v. 20.09.2017)) werden die Anlagen deshalb nichtöffentlich im RPA behandelt, weil Belange i. S. d. § 110 GemO berührt sind – und gerade diese Vorschrift schreibt expressis verbis KEINE Nichtöffentlichkeit vor.

    Auch muss es Fragen zu der Positionierung der Kommunalaufsicht in dieser Frage gegeben haben, ob diese aber tatsächlich zweifelsfrei die vorhandene Rechtsauffassung von Kroeger bestätigt haben?
    Zumal für den RPA nicht der Bürgermeister der Vorsitzende ist, sondern ein Ratsmitglied, der auch aus dem Verständnis dieses Rollentauschs die Entscheidung über die Frage einer nichtöffentlichen Behandlung zu treffen gehabt hätte – und nicht Bürgermeister Kroeger!

    Wieso ist es möglich, dass hier Entscheidungen zum Schaden der Stadt Sinzig vom ersten Bürger der Stadt begangen werden können, ohne das dieser dafür zur Verantwortung gezogen wird?
    Und wieso darf dann die gleiche Person Arbeitsgerichtsprozesse führen, weil angeblich 200 oder 300 € von einem Mitarbeiter falsch abgerechnet wurden?

    Wir leben in Sinzig in einer Zweiklassengesellschaft – oder es gibt endlich Ratsmitglieder die aufstehen und die „Flucht in die Öffentlichkeit“ antreten…

  77. Verwaltungsinsider sagt:

    Ergänzend zu TOP 9: Städtebaulicher Vertrag – Der Rat kann sich damit nicht befassen. Es fehlt der konkrete Vertragspartner („Investor“ ist anonym). Es ist wichtig zu wissen, mit wem genau der Vertrag geschlossen werden soll. Z.N. Privatpersonen, BGB Gesellschaft, Gesellschaft des Wirtschafts- und Handelsrechtes -GmbH usw. Es muss ersichtlich sein, wer genau beteiligt ist am evtl. Stammkapital, Einlagen, auch stiller Natur u.ä. Es steht zu vermuten, dass genau dies nicht öffentlich erkennbar sein soll. 2.) Der Ortsbeirat ist vor Beratung und Beschlussfassung zwingend anzuhören; dies konnte in dessen jüngster Sitzung mangels Vorlage nicht erfolgen.

  78. Mario Wettlaufer sagt:

    Heute erfolgte die Bekanntmachung zur morgigen Stadtratssitzung – knapp aber ausreichend mit einem Tag vorher. Bei der Fülle an Arbeitsaufträgen für den Stadtrat hätte man das aber schon früher bekannt machen können, es sei denn man möchte, dass keine breite Öffentlichkeit an dieser Sitzung teilnimmt.

    Man beachte insbesondere folgende TOP:

    TOP 8: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
    Hier hatte ja der Ortsbeirat Sinzig das Konzept mit 8 zu 4 Stimmen ganz klar abgelehnt, wie wird der Stadtrat entscheiden? Hierin ist ja auch die Frage bezgl. NVZ inbegriffen.

    TOP 9: Städtebaulicher Vertrag
    Hier konnte der Ortsbeirat Sinzig keinen Beschluss fassen, da erneut Unterlagen gefehlt haben – das schein ja in Sinzig inzwischen bei allen im Licht der Öffentlichkeit stehenden Punkte normal zu sein.

    Was macht der Bürgermeister als Kopf der Verwaltung denn? Kontrolliert er nichts?

    TOP 12: Feststellungen des Landesrechnungshofes
    Das sind vermutlich die Feststellungen, die im Prüfbericht selbst ausgewiesen sind, es wird hier wohl nicht um die Dienstwagenaffäre gehen, denn wie wird wohl in

    TOP 16 behandelt werden, nicht öffentlich natürlich!
    Da geht es um die Anhänge 1 und 2 zum Prüfbericht, in der die Verfehlungen in der Dienstwagenaffäre festgestellt sind, und mit Verlaub: es wurde sicherlich was festgestellt, denn sonst hätte auch der Rechnungsprüfungsausschuss nicht seit dem 10.10.2017 inzwischen 5!!! mal zusammen kommen müssen. Die Frage ist nur: Wird hier etwas vertuscht und unter den Teppich gekehrt? Die Frage der nichtöffentlichen Behandlung dieser Feststellungen um Kroeger sind ja letztendlich strittig und ich kann mir nicht vorstellen, dass es da eine klare, juristisch zweifelsfreie Haltung zur Nichtöffentlichkeit z.B. der Kommunalaufsicht gibt.

    TOP 17: Niederschlagungen
    Interessanterweise folgt dieser Punkt gleich nach den geheimnisvollen Feststellungen zum Prüfbericht, sollen hier etwaige Forderungen aus Verfehlungen des Bürgermeisters Kroeger direkt formgültig durch den Stadtrat niedergeschlagen werden?

    Es wäre doch sehr schön, wenn zu dem öffentlichen Teil der Beratungen, in der es auch um richtungsweisende Entscheidungen geht, auch wir Bürgerinnen und Bürger zahlreich vertreten sind.

    Lebendige Demokratie lebt eben auch vom regen Interesse….

  79. Mario Wettlaufer sagt:

    Morgen findet die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) statt, in der erneut hinter verschlossenen Türen beraten wird.
    Nach langem Suchen habe ich – ganz versteckt – und nur aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung (Nochmals vielen Dank dafür!) die ganzen Niederschriften der Stadtratssitzungen gefunden und so fiel mir auch die Niederschrift vom 20.09.2017 in die Hände.

    Dort steht sinngemäß, dass Hartmut Tann (SPD) auf die fehlende Aussage des Rechnungshofes bzw. der Kreisverwaltung hingewiesen habe, aus der eindeutig hervorgehe, dass es sich bei den Anlagen zum viel diskutierten Prüfbericht um nichtöffentliche Arbeitspapiere handele. Er selbst sei der Meinung, dass die Unterlagen dem Stadtrat vorlagefähig wären, zumal nur der Stadtrat über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden habe.

    Und nun Zitat aus der Niederschrift:

    „Bürgermeister Kroeger erörtert, dass der Bericht Hinweise nach § 110 GemO enthält, die somit als nichtöffentlich einzuordnen sind. Er sagte jedoch zu, die Aussage der Kreisverwaltung und des Rechnungshofes nachträglich vorzulegen.“

    Ist dies denn geschehen? Hat Bürgermeister Kroeger diese Zusage zweifelsfrei erfüllt? Und steht in den evtl. vorgelegten Aussagen der Kreisverwaltung Ahrweiler und des Rechnungshofes die klare Aussage einer Nichtöffentlichkeit drin?
    Diese Aussagen könnten auf jeden Fall öffentlich gemacht werden, da es ja lediglich ein rechtlicher Hinweis wäre, den man nicht hinter verschlossener Hand zu halten braucht…

    Zu erklären wäre die Nichtöffentlichkeit im Falle der Behandlung der Anlagen zur „Dienstwagenaffäre“ des Bürgermeisters im Grunde nicht, da es um eine Betrachtung der Funktion „Bürgermeister“ geht.

    Der bloße Hinweis auf § 110 GemO von Bürgermeister Kroeger reicht hier nicht aus, um eine Nichtöffentlichkeit zu begründen, denn in dieser Vorschrift steht nichts über eine nichtöffentliche Arbeitsweise des RPA, somit gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit – was im Übrigen in anderen Gemeinden auch getan wird.

    Hat hier Bürgermeister Kroeger den kompletten Stadtrat mit seiner Aussage vom 20.09.2017 erfolgreich geblendet?

    Ich unterstelle ja noch nicht einmal ein bewusstes Handeln (obwohl es einem in den Sinn kommen könnte…), aber ich vermisse hier erneut das Hinterfragen der Kommunalpolitik, gerade weil es aus der Bevölkerung (und ja auch von Ratsmitgliedern…) genügend Einlassungen gibt, die ein Nachdenken erzeugen könnten…

    Es wäre schön, wenn man zu der morgigen Sitzung, die Fragestellung der nichtöffentlichen Behandlung erneut aufwerfen würde, so dass diese Frage final und unstrittig geklärt ist – wenn nicht, sollte der Ausschuss morgen keine Beratungen abhalten!

  80. Mario Wettlaufer sagt:

    Wie schön, dass man Studienkollegen hat, die weit verbreitet tätig sind, sogar in Aufsichtsbehörden…

  81. Verwaltungs-Experte sagt:

    Verehrter Mario Wettläufer, machen Sie sich in Sachen einer an Recht und Gesetz gebundenen Verwaltung in Sinzig keine allzu großen Hoffnungen Ein Beispiel: Der Rechnungshof beanstandet die Bereitstellung sog. „Verfügungsmittel“ für Ortsvorsteher; jene Mittel sind -so der Rechnungshof- rechtswidrig bewilligt und deshalb unverzüglich einzustellen. Dennoch empfiehlt der Hauptausschuss dem Stadtrat, jene Mittelweiter beizubehalten. Es geht nicht um größere Beträge, es geht um die offensichtliche Bereitschaft, an Recht und Gesetz vorbei Entscheidungen zu treffen.
    Dies läßt einiges befürchten, z.B. in Sachen private, kostenlose Nutzung des durch Steuermittel finanzierten PKW des Herrn Bürgermeisters. „Wetten, dass….“

  82. Mario Wettlaufer sagt:

    Wie steht es denn um die Rechtmäßigkeit gefasster Beschlüsse oder von Beschlussempfehlungen, die so in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst wurden, obwohl es keinen Grund zur Nichtöffentlichkeit gab?

    Sind diese zu beanstanden?

    Müsste hier dann die Kommunalaufsicht eingreifen, wenn diese von den Umständen erfährt?

    Hat der Vorstand (mal im Kollektiv) des RPA hier evtl. ein Mitverschulden, da diese ja im Grunde die Gründe einer beantragten Nichtöffentlichkeit hätten prüfen müssen? Das kann ja schlecht Bürgermeister Kroeger selbst machen, wenn es um ihn selbst geht…

    Ich finde das da ein ganz schönes Geflecht aus Haken und Ösen ist und im Grunde müsste – wenn es nicht zweifelsfrei und belastbar im Vorfeld vom Vorstand des RPA mit/über die Kommunalaufsicht oder externe Beratung durchgeprüft und schriftlich zu den Akten gelegt wurde – der RPA dann bis zu einer endgültigen Klärung der rechtlichen Situation diese Fragen und Aufklärungen einstellen.

  83. Verwaltungs-Experte sagt:

    Der Bürgermeister residiert nicht unter „Personal“, er ist kommunalrechtlich Organ, dies neben dem Stadtrat. Dies hat zur Folge, dass er sich nicht auf den ansonsten für Bedienstete zu gewährleistenden Schutz berufen kann. Deshalb sind -z.B.- Beförderungen eines Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung vorzunehmen. Gleiches gilt demnach für Nutzungsregelungen in Sachen Dienstwagen u.ä.
    In der nächsten Sitzung des Stadtrates erscheint im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnungspunkt „Anlagen“. Reichlich verschämt verbirgt sich hierunter die massive Beanstandung des Rechnungshofes bezüglich der Dienstwagenregelung (Finanzierung, private Nutzung usw.) von Kroeger. Diese Angelegenheit ist in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Ausnahme wäre evtl. private Dritte, z.B. Firmen, soweit deren Interessen berührt werden, hat dies in nichtöffentlicher Sitzung zu geschehen. Die Diskussion und Beschlussfassung hat hierauf Rücksicht zu nehmen.

  84. Mario Wettlaufer sagt:

    Ein sehr interessanter Aspekt – ich habe das mal einer Prüfung zugeführt, mal sehen, was dabei heraus kommt.

    Da im Rechnungsprüfungsausschuss ja nicht der Bürgermeister der Vorsitzende ist, müsste eben diese formale Prüfung, ob das hohe Gut der Öffentlichkeit wirklich versagt werden kann, durch den Vorsitzenden Deres (CDU) vorgenommen werden.

    Man kann schon ernsthaft darüber nachdenken, ob hier schützenswerte Interessen von Kroeger geltend gemacht werden können, denn er hat ja hier nicht als private Person, sondern als Person des öffentlichen Lebens, sozusagen in seiner Bürgermeisterfunktion gehandelt – und da sind die Schranken der Schutzwürdigkeit sicher weiter zu fassen, als bei einer nicht öffentlichen Person, und zudem: da hat das Gemeinwohl sicher ein berechtigtes Interesse an Teilhabe…

    Mal sehen, vielleicht sollte man die zuständige Kommunalaufsicht mal mit dieser Frage bemühen.

  85. Verwaltungs-Experte sagt:

    Rechnungshof und private Nutzung Dienstfahrzeug des Bürgermeister: Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt tagt ja derzeit mehrfach, auch zu diesem Thema. Dies Sitzungen erfolgen nicht-öffentlich. Dies ist ein Rechtsvorstoß; gemäß $ 46 in Verb. mit § 35 GemO hat auch dieser Ausschuss grundsätzlich öffentlich zu tagen. Nichtöffentlich ist nur möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen einzelner dies erfordern. Das Wohl der Allgemeinheit erfordert geradezu Öffentlichkeit, die private Nutzung des Dienstfahrzeuges durch Kroeger ist unbesehen kein „berechtigtes Interesse“ eines Einzelnen. Ganz im Gegenteil.
    Dies zum Verfahren; in Sinzig stimmt einiges nicht mehr, auch in der Politik.

  86. Mario Wettlaufer sagt:

    Es scheint Bewegung in die Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses zu kommen.

    Für den 21.11.2017 und 28.11.2017 sind erneut Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses einberufen worden – somit die vierte und fünfte Sitzung des Ausschusses seit dem 10.10.2017, mit der man sich wohl inhaltlich um die weiteren Anlagen zum Prüfbericht des Rechnungshofes befasst.

    Einzusehen ist dies unter: https://sinzig.more-rubin1.de/index.php – allerdings ohne nähere Informationen…

    Wie dem heute erschienenen „Blick-Aktuell“ zu entnehmen ist, wird heute unter TOP 3 die Beauftragung eines Sachverständigen beraten – welchen Auftrag soll er bekommen?

    Etwa die Feststellung, ob es zu regresspflichtigem Fehlverhalten von Bürgermeister Kroeger gekommen ist (Arbeitsgerichtsprozess und „Flucht in die Säumnis“, etc.)?

    Etwa die Feststellung, ob und in welchem Umfang es zu rechtswidrigen Handlungen gekommen ist, z. B. in der Dienstwagenaffäre des Bürgermeisters?

    Ich gehe nicht davon aus, dass hier die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers angedacht ist, der die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses übernimmt – man wird sich ja nicht de facto selbst abschaffen wollen…

    Man muss weiter gespannt sein, aber wenn es eine externe Überprüfung über mögliches regresspflichtiges Verhalten des Bürgermeisters Wolfgang Kroeger beinhaltet, so werden diese Ergebnisse mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Dienst- und Amtszeit von Kroeger bis zum 31.12.2017 auf den Tisch kommen, und das müsste die logische Konsequenz mit sich bringen, dass eine Entlastung von Kroeger zumindest verschoben werden muss, bis diese Ergebnisse vorliegen…

  87. Ein Sinziger Bürger sagt:

    Ergänzung zu den Informationen von Mario Wettläufer.

    Bisher habe die Ratsmitglieder aus Sinzig nur über die Bedenken der Kollegen aus Remagen etwas erfahren. Ich frage mich, ob unsere Ratsmitglieder auch über die Bedenken ihrer Kollegen in Remagen informiert sind?
    Dort hat am 09.11.2017 der Ausschuss für Bau-, Umwelt- und Naturschutz getagt und unter TOP 5 seine Bedenken gegen das Nahversorgungszentrum dokumentiert.

    In der Sitzung am 15.11.2017 befassen sich die Sinziger Ausschüsse für Haupt-, Finanz- und Personal, Bau-, Planungs-, Liegenschafts- und Verkehr und Stadtentwicklung und Fremdenverkehr in TOP 1 mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentralkonzeptes der Stadt Sinzig und in TOP 2 will die Verwaltung einen Städtebaulichen Vertrag Anlage Städtebaulicher Vertrag Kostenübernahmevertrag in öffentlicher Sitzung beraten lassen und diesen beschließen lassen. Der Vertrag ist sehr einseitig formuliert. Die Frage darf erlaubt sein, was kommt noch?

    Leute schaut Euch das Rats- und Informationssystem der Stadt an. Sehr interessant was dort alles steht.

  88. Mario Wettlaufer sagt:

    Wie dem Ratsinformationssystem der Stadt Sinzig zu entnehmen ist, steht als TOP 3 der Sitzung des „Haupt-, Finanz- und Personalausschusses“ am 15.11.2017 die Entscheidung über ausgesprochene Empfehlungen des Rechnungshofes an.

    Die aufgezählten Einzelpunkte reichen von der Angelegenheit „Verfügungsmittel für Ortsvorsteher“ bis hin zur „Barauszahlung Sitzungsgelder“.

    In diesen insgesamt sieben aufgeführten Punkten sollen zu den Empfehlungen die entsprechenden Entscheidungen des Stadtrates diskutiert und getroffen werden.

    Was ist denn aus der „Dienstwagenaffäre“ von Bürgermeister Kroeger, sowie aus den Folgen des Versäumnisurteils und der zunächst nicht erfolgten Weiterbeschäftigung eines zu Unrecht gekündigten Mitarbeiters nach dem Ratsbeschluss aus Juni 2017 geworden?

    Was wurde zwischenzeitlich geprüft, beraten und als Beschlussempfehlung ausgesprochen?
    Wurden die von der CDU und SPD gestellten Fragen in der Sache denn inzwischen beantwortet?

    An dieser Stelle möchte ich nur festhalten, dass der Stadtrat durchaus die Möglichkeit hat, die Entlastung zu versagen, was er auch tun müsste, bis über die Fragen der Regressansprüche aus den unsinnig geführten Arbeitsgerichtsprozessen (und evtl. andere) mit einer separaten Entscheidung des Stadtrates geklärt sind.

    Zumindest in einem Fall ist die Regresspflicht m. E. absolut gegeben durch die sog. „Flucht in die Säumnis“ des Bürgermeisters als Vertreter der Beklagten.

    Hat der Stadtrat denn inzwischen über eine externe Prüfung der Regresspflicht entschieden, oder ist das bisher einfach nur ausgesessen worden?

    SIE, liebe Ratsmitglieder, sind die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sinzig, und SIE haben mit dem Amt auch die uneingeschränkte Pflicht übernommen, Schaden von der Stadt Sinzig fern zu halten, und hier ist ein Schaden mit Wissen (und Wollen?!) produziert worden.

    Sollten SIE also noch nichts in der Sache unternommen haben, sei es Beauftragung einer externen Prüfung (die man aber nicht braucht, ein Blick in § 344 ff. ZPO reicht da aus…) oder Feststellung eines Fehlverhaltens und einer Regresspflicht des Bürgermeisters in der Sache, so muss man überlegen, ob man nicht von außen dann eine rechtliche Überprüfung des Fehlverhaltens ALLER Ratsmitglieder initiieren kann, soll und vielleicht sogar muss!

  89. Mario Wettlaufer sagt:

    Am 07.11.2017 tagt der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Sinzig erneut ab 17:15 Uhr, neben der Annahme der Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.10.2017 steht auch als TOP 2 erneut der Bericht des Landesrechnungshofes zur Diskussion.

    Zwei Dinge sind hier bemerkenswert:

    Es ist die inzwischen DRITTE Sitzung des Ausschusses mit dem Kernthema „Prüfbericht Landesrechnungshof“ und seinen Anlagen dazu, die man wohl inzwischen durchaus als hochbrisant einschätzen kann, und die Sitzung selbst steht NICHT im Ratsinformationssystem der Stadt Sinzig….

    So langsam dürften doch sicher Ergebnisse feststehen, die auch an die Öffentlichkeit gehen können und müssen, wenn es schon Niederschriften zu genehmigen gilt, die wohl auch Beratungsergebnisse beinhalten dürften…

  90. Mario Wettlaufer sagt:

    Es muss erneut daran erinnert werden, dass die Angelegenheit der Dienstwagenaffäre von Bürgermeister Kroeger noch nicht ausgestanden und aufgearbeitet ist.

    Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) versprach noch am 01.09.2017: „Wir werden alles aufarbeiten. Ich möchte nicht, dass sich der neue Bürgermeister mit der Vergangenheit befassen muss.“

    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat inzwischen zweimal beraten, ob es in anderen Ausschüssen oder Gremien zu Beratungen darüber gekommen ist??? Man kann das Gefühl nicht leugnen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sinzig außen vor gelassen werden sollen.

    Provokativ gesprochen: Es muss Feststellungen gegen den Amtsinhaber Kroeger gegeben haben, denn sonst wäre schon längst auf sein Betreiben hin eine entsprechende Entlastungsmitteilung ergangen.

    SPD-Fraktionssprecher Tann forderte am 01.09.2017 von Kroeger noch Antworten zu folgenden Fragenkomplexen:

    # Dienstwagen-Sache (detaillierte Auflistungen seit Kroegers Amtsantritt)
    # städtisches Rechtsamt (ein solches gebe es selbst in größeren Städten nicht)
    # das nicht geregelte Rechtsverhältnis zwischen Stadt Sinzig und Kurbad GmbH
    # und Antworten zu vier zu hoch bewerteten Beamtenstellen.

    Gab es hier inzwischen Antworten?
    Warum wird die Öffentlichkeit über evtl. Fehlverhalten ausgeschlossen?

    Das Jahr neigt sich langsam dem Ende entgegen, die Amtseinführung von Andreas Geron als neuem Bürgermeister ab 01.01.2018 soll am 18.12.2017 erfolgen, am 30.11.2017 findet die nächste Stadtratsitzung statt (bisher ohne Tagesordnung) – sollte sich in den Fragen nicht langsam Bewegung abzeichnen, wird sich der neue Bürgermeister wohl doch damit zu befassen haben…

  91. Mario Wettlaufer sagt:

    Ist die Dienstwagenaffäre von Bürgermeister Kroeger schon beendet?

    Am 12.07.2017 wurde in der Rhein-Zeitung von den Vertretern der Fraktionen im Stadtrat in dieser Frage noch medienwirksam reagiert.
    Während die CDU lediglich einen Fragenkatalog per Mail gesandt hatte (gab es denn Antworten???), äußerte sich die SPD über deren Fraktionssprecher Tann: „… Die Sinziger Kommunalpolitik hätte mit einem weiteren Fall umzugehen, bei dem sich die Frage eines Regresses stellen könnte…“.

    Der Fraktionssprecher der FWG Münch sagte seinerzeit folgendes: „… Wir als politisch Verantwortliche müssen uns überlegen, wie wir damit umgehen und zur Not Regressansprüche an den Bürgermeister und seine Vertreterin stellen…“.

    Die Grünen teilten mit: „… Der Verdacht, dass da irgendwas nicht stimmt, war schon immer da. ..“.

    Jede zitierte Fraktion im Stadtrat – und wir sprechen hier immerhin über eine Mehrheit von 26 von 32 Sitzen im Stadtrat (= 81,25%!!!) – gibt bereits im Juli 2017 zu erkennen, dass Handlungsbedarf besteht, wenn sich die entsprechenden Erkenntnisse ergeben würden.

    Nun hat der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) bereits zweimal in dieser Sache zusammen gesessen und und es gibt auch 3 Monate nach Bekanntwerden immer noch keine Antworten auf die gestellten Fragen.

    Haben sich die Vorhaltungen aus dem Prüfbericht (die unstrittig schriftlich niedergelegt sind) bestätigt und evtl. sogar bekräftigt?
    Hat sich Bürgermeister Kroeger sogar entlasten können? – wobei ich davon ausgehe, das hätte er in dem Fall sofort in seiner eigenen und persönlichen Art über seine guten Kontakte zum General-Anzeiger Bonn veröffentlichen lassen…

    Oder sucht man nach Wegen, mögliche Verfehlungen in der Sache jetzt „einschlafen“ zu lassen, weil es vielleicht niemanden mehr interessiert?

    Mich interessiert es noch immer, wie hier Bürgermeister und Stadtrat mit Verfehlungen umgehen, sollten strafbare Handlungen vorliegen, erwarte ich auch, dass die oben aus der Presse zitierten Fraktionen CDU, SPD und die FWG mit ihrer über 80%igen Mehrheit im Stadtrat für die entsprechende Regressregelung einstehen und diese auf den Weg bringen – auch wenn der Bürgermeister noch im Amt ist!

    Wie die Rheinpfalz am 17.10.2017 und der SWR am 18.10.2017 ist es für den Leiter der Dienststelle Speyer des Landesamtes für Mobilität (LBM) nun zu einem Strafverfahren gekommen, u. a. weil dieser wohl bei den Reisekostenabrechnungen falsche Angaben gemacht habe – so ganz salopp abtun sollte man die Dienstwagenaffäre von Bürgermeister Kroeger also nicht…

  92. Mario Wettlaufer sagt:

    Für heute ist eine erneute Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses angesetzt lt. Informationssystem der Stadt Sinzig.

    Kommt es denn heute endlich zu Ergebnissen?

    Man darf und muss weiter gespannt sein…

  93. Insider VI sagt:

    Dienstwagen-Kroger-Rechnungshof
    Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt hat sich ja in seiner jüngsten Sitzung (nach der Wahl) mit dem kritischen Berichts Landesrechnungshofes befasst. Näheres ist und wurde bisher nicht bekannt. Kenner der Szene: „Das ganze ähnelt einem Hochsicherheitstrakt“

  94. Insider V sagt:

    Verehrter Mario Wettläufer, zu einem Leserbrief in der Rheinzeitung heute; nicht ärgern, nur wundern.
    Fakt ist nun einmal:
    Der Termin für diese Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses lag kurz vor dem Wahltermin Bürgermeister und war seit längerem festgelegt, also bekannt. Damit konnten sich alle Mitglieder dieses Ausschusses, auch dessen Vorsitzender Deres und sein Vertreter, Münch, terminlich gut einrichten. Beide waren nicht anwesend.
    Prüfungsziel des RPA war -u.a.- der Bericht des Landesrechnungshofes, vor allem zu dessen Aussagen zur Führung eines Dienstwagens des Bürgermeister, auch dessen private, kostenlose Mitbenutzung. (bis heute nicht bestritten) eine gewisse, auch wahlrelevante Brisanz war sicher vorhanden.
    Die entsprechenden Unterlagen wurden dem Ausschuss nicht hin reichend vorgelegt mit der mehr als nicht nachvollziehbaren Begründung des anwesenden Bürgermeisters, es habe „Kopierfehler“ gegeben. einfach nur „lachhaft“, diese Formulierung sei erlaubt.
    Die Nichtpräsenz der Vorsitzenden Deres und Münch -es hätte zu deren Sorgfaltspflicht gehört, vor Beginn der Sitzung die Vorlage aller relevanten Unterlagen mit dem Leiter der Stadtverwaltung, Bürgermeister abzusichern- mehr oder weniger als quasi „Zufall“ er erklären, ist wenig glaubwürdig. Die Annahme, dass dies alles so gewollt war, dass man vor der Wahl die Erörterung der massiven Beanstandungen des Landesrechnungshofes verhindern wollte, ist politisch nicht nur zulässig, sondern geboten.
    Eine rechtliche, hier sekundäre Frage ist es, wer die vom RPA selbst gewählten Vorsitzenden Deres und Münch vertreten kann; hierbei geht es nicht vorrangig um die fachliche Kompetenz (bei Herrn Tann ohne Zweifel gegeben), sondern um die Frage, der Beratungs- und Beschlussfähigkeit dieses gesonderten Ausschusses. Es wurde bisher auch nicht die Redlichkeit der Arbeit des Ausschusses als solchem in Zweifel gezogen.

  95. Schmitz sagt:

    Laut Bekanntmachung wird zunächst in nichtöffentlicher Sitzung beraten, bevor dann zum Zeitpunkt XX in öffentlicher Sitzung über den aktuellen Stand im Störfall Trinkwasserversorgung informiert wird. Alleine dieser Umstand, das Bürgermeister Kroeger offensichtlich bewusst den interessierten Bürgern eine unbestimmte Wartezeit bis zum Beginn der öffentlichen Sitzung zumutet, ist respektlos!
    Denn dies kann durchaus ein Zeitfenster von +- 1 Stunde einnehmen, je nach dem wie intensiv die Diskussion seitens der Ausschussmitglieder in der Immobilienangelegenheit geführt wird.
    Und dies ist gerade in dieser Angelegenheit wünschenswert.

    Während Kroeger beim Neubau Feuerwehrgerätehaus seinerzeit mit den offenbar aus der Luft gegriffenen 2,5 Mio Bausumme die erforderliche Investition von derzeit im Raume stehenden 4,3 Mio Euro völlig unterbewertete, scheint dies bei dem vom ihm mit einem merkwürdigen Interesse favorisierten Kauf des Lölsberg Gebäudes mit 2 Mio. Euro völlig überzogen. Wie man hört liegt zwischenzeitlich das vom Ausschuss geforderte Wertgutachten vor. Darin soll der Wert der Immobilie mit lediglich 700 T Euro, mit ggf. einigen Aufschlägen beziffert sein!! Wäre interessant zu erfahren, auf welcher Grundlage denn der Rat im Haushalt die 2 Mio. mit Sperrvermerk einstellen ließ. Haushälterisch jedenfalls erscheint das alles andere als seriös!

    Hinsichtlich der Erfordernis bez. Umzug verhält es sich so, das vom Bundesamt hierzu klare Mindestabstände zu solchen Hochpannungsleitungen vorgeschrieben sind, die am derzeitigen Standort der Stadtwerke nicht eingehalten werden, und somit für die Mitarbeiter wissenschaftlich nachgewiesen ein erhöhte Krebsrisiko besteht!
    Nicht von ungefähr bestehen überall in Deutschland entlang der momentan geplanten Stromtrassen erhebliche Widerstände und Forderungen, das diese Leitungen trotz Milliarden Mehrkosten im Erdreich verlegt werden sollen.
    Heißt uns Sinzigern sollte die Gesundheit der Mitarbeiter das Wert sein – allerdings nicht für einen spekulativ angestrebten Preis!

  96. Löhndorfer Kommunalpolitiker sagt:

    So ist es, lieber Bodendorfer. Das System Kroeger hat seine Qualität, auch in Sachen Immobilien. Demnächst tagt kurzfristig der Werksausschuss und Hauptausschuss gemeinsam. Hauptthema: Grundstücksangelegenheiten. Dahinter verbirgt sich etwas verschämt der total unnötige und teure Kauf des „Lölsberg-Anwesens“ zur Unterbringung der Stadtwerke. Man hat -zur Stützung dieses Immobilien-Geschäftes- urplötzlich entdeckt, dass die Stromleitung an der Kölner-Straße gesundheitlich bedenklich sei. Generationen von Mitarbeitern haben diesen Standort recht gesund „überstanden“. Der Bebauungsplan „Rick-Gelände“ mit seinem enormen Boden-Wertzuwachs , in € Millionen-Höhe, wird ebenfalls noch bis 31.12.2017 -Ende Amtszeit Kroeger- verabschiedet werden, komme, was da wolle. Die Mehrheiten stehen, für beides. Dafür sorgen schon die Frauen und Mannen der CDU sowie der FWG. (Münch) Man kann das Misstrauen eines ehemaligen Ratsmitgliedes die Integrität der Sinziger Politik durchaus verstehen.

  97. Ehemaliges Stadtratsmitglied aus Bad Bodendorf sagt:

    Das System Kroeger funktioniert weiter. Es stellt sich die Frage warum der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss (CDU) und sein Stellvertreter (FWG) aun der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss nicht teilnahmen? Das wohl wie mit dem Vogelstrauß. Kopf in den Sand und was ich nicht sehe – oder besser vor der Bürgermeisterwahl ich mich nicht damit befasse und Wahrheiten in die Öffentlichkeit bringe – kann nicht sein und ich kann doch noch meinen CDU Kandidaten als Bürgermeister retten.

    Werdet doch endlich wach, liebe Sinziger. Es geht doch garnicht um Euch Wahlvolk, es geht um Machterhaltung und Steuerung der Geldströme in Richtung der Willfähigen.

    Das auch noch vergessen wurde wichtige Seiten des Rechnungshofberichtes dem Rechnungsprüfungsausschuß vorzuenthalten war gezielte Schlamperei zu Rettung von Kroeger.

  98. Beobachter der Szenerie Sinzig sagt:

    Nicht zu fassen, man lese den heutigen/morgigen Bericht hierüber in der „Rheinzeitung“. Der gewählte Vorsitzende des RPA, Herr Deres (CDU) sowie dessen Stellvertreter, Herr Münch,(FWG) waren nicht anwesend.Die Terminierung dieser Sitzung liegt längere Zeit zurück. Damit war dieser Kontrollausschuss nicht tagungsfähig; er hatte keinen Vorsitzenden. Klare Strategie: Man wollte absolut verhindern, dass die Vorgänge um den Dienstwagen vor den Wahlen thematisiert wird. Dem diente auch die Nichtvorlage aller relevanten Unterlagen an diesen Ausschuss. Die Bestimmungen über Datenschutz usw. haben für die Beratung im Rechnungspüfungsausschuss -er tagt nichtöffentlich- keine Bedeutung. Ansonsten könnte eine Verwaltung völlig unkontrolliert handeln, auch in finanzieller Hinsicht. Dies kann nicht sein.
    Einfach erbärmlich, was hier vorgeht. Aufschlussreich auch das Verhalten des Herrn Münch (FWG) , er stützt damit Kroeger und hat offensichtlich hohes Interesse, dass der CDU-Mann Braun gewählt wird. Aus welchen Gründen auch immer.

  99. Mario Wettlaufer sagt:

    Hat der Rechnungsprüfungsausschuss in Sinzig seine Arbeit richtig gemacht?
    Hat der Stadtrat wissentlich hier Beschlüsse zu Lasten der Stadt Sinzig gefasst?

    Diese Fragen müssen nach den ganzen Feststellungen des Landesrechnungshofes gestellt werden, denn warum sind einige Feststellungen nicht bereits schon vorher aufgefallen?

    Aus § 112 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ergeben sich die Schwerpunkte der Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Danach hat er insbesondere den Jahresabschluss und die Anlagen dazu zu prüfen (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 GemO).
    Die Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 2 GemO).

    Jeder im Stadtrat wusste um die Existenz einer „Bad Bodendorf-Kurbad GmbH“, die 1974 gegründet wurde und als Gegenstand den „Betrieb eines Kurbades sowie alle Geschäfte, die diesem Gesellschaftszweck mittelbar und unmittelbar zu dienen geeignet sind.“ in sich trägt.
    Da dies eine Beteiligung der Stadt Sinzig ist (100%ige Eigentümerin der GmbH ist die Stadt Sinzig), ist dies in einer Beteiligungsübersicht nach § 90 Abs. 2 GemO darzustellen und die Verwaltung, vertreten durch den Bürgermeister, hat dem Stadtrat den geprüften Jahresbeschluss vorzulegen.

    Wirtschaftliche Unternehmen der Stadt jedoch sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck (hier: Betrieb eines Kurbades!) erfüllt wird und es soll ein Überschuss für den Haushalt der Gemeinde erzielt werden, soweit dies mit dem öffentlichen Zweck in Einklang zu bringen ist (§ 85 Abs. 3 Satz GemO).

    Die Erträge eines solchen Betriebes sollen mindestens aber so hoch sein, dass nach § 85 Abs. 1 Nr. 1 ALLE Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten gedeckt werden.

    Jedes Jahr wurden ALLE Ratsmitglieder im Rahmen der Vorlage des Haushaltsplanes über diese Beteiligungen informiert (vgl. Stellungnahme der Stadt Sinzig zum Prüfbericht unter Tz. 4.2). d.h., alle Ratsmitglieder waren jährlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dem Betrieb dieser GmbH um ein erhebliches Zuschussgeschäft handelte (jährlich bis zu 140 T€) und wie sich die Aufwendungen dieser GmbH zusammen stellen – JA, jedes Jahr standen die hohen Aufwendungen für den Dienstwagen für jedes Ratsmitglied erkennbar im Haushaltsplan!

    Erschwerend kommt hinzu dass diese GmbH den eigentlichen Zweck gar nicht mehr erfüllt.

    Nach vorheriger Beratung und Prüfung im Rechnungsprüfungsausschuss hat der Stadtrat am 28.04.2016 und 16.02.2017 jeweils komplette Entlastung für die Jahre 2015 und 2016 in dieser Frage dem Bürgermeister erteilt, obwohl aus den von Kroeger vorgelegten Unterlagen zum Haushaltsplan auch die Verlustzuweisungen bekannt gegeben wurden – hier wurde nichts hinterfragt oder die Entlastung eingeschränkt!!!!!

    KEIN Ratsmitglied kann sich weiter auf Unwissenheit berufen, ALLE Ratsmitglieder haben sich hier schuldig gemacht und eine verlustträchtige GmbH bewusst am Leben gehalten, obwohl diese schon längst den Zweck nicht mehr erfüllt.

    Und ALLE Ratsmitglieder wussten um die Kosten des Dienstwagens des Bürgermeisters, der aus dieser GmbH zumindest zu großen Teilen finanziert wurde.

    Jetzt erklärt sich auch, warum niemand den Bürgermeister Kroeger in Regress nehmen will…

    Und diese Ratsmitglieder sind zum Wohle der Stadt Sinzig tätig?!?!?!?!?!

  100. Mario Wettlaufer sagt:

    Herr Goerke, da bin ich voll auf Ihrer Linie, solche Unterlagen auch auf elektronischem Wege einsehen zu können, Argumente wie Geheimhaltung, oder Datenschutz können ja nicht so recht ziehen, wenn eine Verpflichtung zur Veröffentlichung besteht.

    Aber diese kleine, von Ihnen aufgeworfene Frage, bringt es schon an den Tag, dass eine fundierte juristische Ausbildung eines Verwaltungschefs nicht hinderlich ist und sparsam mit den Mitteln der Stadt umgeht, ansonsten wäre das Einschalten eines externen Beraters u. U. notwendig, der eine solche Frage sicher und belastbar bewerten kann…

    Ob dies mittels eines Beschlusses des Stadtrates erreicht werden kann, wäre eben zu prüfen…

  101. Sebastian Goerke sagt:

    Dass nur öffentlich ausgelegt wird, ist sowas von 90er, um es mal platt zu formulieren. Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger verfügt über einen Internetzugang. Warum wird man gezwungen, ein öffentliches Dokument ausschließlich im Rathaus einsehen zu können. Warum setzt sich keine Ratsfraktion dafür ein, dass der öffentliche Teil des Berichtes auch im Internet abrufbar ist? In der heutigen Zeit sollte es selbstverständlich sein, dass ein solcher Bericht mit möglichst wenigen Hürden einsehbar ist.
    Übrigens wäre es auch interessant, über die Regelungen des Landestransparenzgesetzes den Bericht über den LRH selbst anzufordern.

  102. Werner Hoffmann, Sinzig sagt:

    Laut amtlicher Bekanntmachung liegt der Bericht über die Prüfung der Haushalt- und Wirtschaftsführung der Stadt Sinzig und die Stellungnahme der Verwaltung ab kommenden Montag, 11.09.2017 bis zum 19.09. zur Einsichtnahme für jedermann im Zimmer 213 beim Büroleiter HJ. Weiß öffentlich aus.

    Hiervon sollten wir als Sinziger Bürger und Steuerzahler rege Gebrauch machen, um so aus erster Hand die Fakten zu erhalten und behalten, und damit auch Bürgermeister Kroeger und auch der Politik signalisieren, das hierzu reges Interesse an einer lückenlosen Aufklärung besteht.

  103. Mario Wettlaufer sagt:

    Wer noch mehr über die Feststellungen des Prüfberichtes des Rechnungshofes erfahren möchte, der GA Bonn berichtet heute darüber:

    http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/ahr-und-rhein/mehr-ahr-und-rhein/Landesrechnungshof-kritisiert-Sinzig-article3646430.html

  104. Schmitz sagt:

    Für Landrat Dr. Pföhler wird zwischenzeitlich sogar Strafvereitelung im Amt möglich.

  105. Mario Wettlaufer sagt:

    Der GA hat sich wieder mal von Bürgermeister Kroeger einlullen lassen, wenn Kroeger behauptet:„Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass durch die Benutzung des Dienstwagens des Bürgermeisters durch den Bürgermeister kein Schaden entstanden ist.“(GA v. 02.09.2017).

    Der Prüfbericht des Rechnungshofes sagt dagegen zu diesem Punkt aus:

    „…Die Stichprobenweise Überprüfung von Vorgängen im Zusammenhang mit den Dienstkraftfahrzeugen des Bürgermeisters ergab, dass kommunalverfassungsrechtliche und weitere haushaltsrechtliche Vorschriften nicht beachtet, zu hohe Aufwendungen getragen und gebotene Zahlungen für private Nutzungen nicht geleistet wurden. …“

    Der Rechnungshof stellt also zweifelsfrei fest, dass zuviel Geld ausgezahlt und keine Entgelte für private Nutzungen erhoben wurden – das heißt nichts anderes, als dass der Stadt Sinzig ein Schaden entstanden ist.

    Hier hat also Bürgermeister Kroeger nachweislich gelogen, wenn er sagt, dass durch die Benutzung des Dienstfahrzeuges des Bürgermeisters durch den Bürgermeister keinerlei Schaden entstanden ist!

    Da festgestellt wurde, dass keine Nutzungsentgelte für private Fahrten erhoben wurden, ist auch zu prüfen, ob tatsächlich auch ein Verstoß gegen geltendes Steuerrecht begangen wurde.

    Ich fordere die Fraktionen des Stadtrates Sinzig nunmehr auf, hier dem Gebahren von Bürgermeister Kroeger Einhalt zu gebieten und dafür Sorge zu tragen, dass solche Augenwischereien, die den Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sinzig nur Unwahrheiten zur Kenntnis geben, unterbunden werden, NOTFALLS AUCH MIT RECHTLICHER DURCHSETZUNG!

    Sollten jetzt immer noch CDU, SPD, FWG, GRÜNE und FDP nichts gegen Bürgermeister Kroeger unternehmen, verlieren alle die Glaubwürdigkeit und es werden Vergehen, evtl. sogar Straftatbestände hier gedeckt…

  106. Sentiacum sagt:

    Ich habe den Bericht im Generalanzeiger zuerst für die Vorverlegung des Karnevalsbeginns gehalten, da ich es nicht für möglich gehalten habe, dass man den Lesern soviel dummes Zeug zumutet. Beim zweiten Durchlesen habe ich gemerkt: Die meinen das wirklich Ernst. Fazit: Noch nicht mal ignorieren. Mein einstmals geschätzter Generalanzeiger, wie tief bist Du nur gesunken?
    P.S.: Dass der CDU-Bürgermeister oft unrasiert im Rathaus und teilweise auch bei offiziellen Anlässen auftaucht (wie auf dem Foto des GA) ist ein weiteres Indiz für die fehlende Wertschätzung und Vorbildfunktion dem Amt, den Mitarbeitern und den Bürgern gegenüber.

  107. Ex-Ratsmitglied III sagt:

    Hybris und Chuzpe: Kroeger pur. Dies war und ist sein Verwaltungsstil. Bisher kam er damit durch, kein guter Ausweis für die Politik in Sinzig. Die Berichterstattung im Generalanzeiger, ist von Einseitigkeit und Kritiklosigkeit geprägt -siehe auch zum Thema NVZ- . Man sollte eigentlich darüber schweigen.

  108. Schmitz sagt:

    Der General-Anzeiger berichtete am Samstag aus der Stadtratssitzung über den Prüfbericht des Landesrechnungshofes.
    „Zu 23 Feststellungen des Rechnungshofes für den Zeitraum von fünf Jahren haben wir Stellung bezogen“, sagte Kroeger im Ratssaal. „In sechs Fällen könnte der Stadt ein Schaden entstanden sein.“ Dieser liege bei einem Haushalt von 20 Millionen Euro jedoch im Promillebereich. Kroeger im Gespräch mit dem General-Anzeiger: „Der niedrigste Schadensvorwurf sind 87 Euro für Reisekosten, der höchste beträgt etwas mehr als 20 000 Euro“.
    Auf der anderen Seite im Falle der von ihm initiierten Kündigung eines Mitarbeiters ging es um angeblich 200 Euro. Die Kündigung wurde bekanntermaßen vom Arbeitsgericht als unwirksam erklärt, zur Schadenshöhe für die Gehaltszahlungen in dem Verfahrenszeitraum ließ die Rhein-Zeitung 80.000 Euro verlauten.

    Weiter erklärt Bürgermeister Kroeger: „Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass durch die Benutzung des Dienstwagens des Bürgermeisters durch den Bürgermeister kein Schaden entstanden ist.“ Wenn dem so sein sollte, wieso fordert die SPD Fraktion in ihrem Fragenkatalog die Offenlegung aller relevanten Details wie Aufstellung sämtlicher Dienstfahrzeuge des Bürgermeisters seit Amtsantritt, Model, Ausstattung und Kilometerleistung? In dem Zusammenhang zitiert der GA Kroeger auf die Feststellung des Landesrechnungshofes „das wir gut gehaushaltet haben“.

    Auch Kroegers Erklärungen bez. Kilometerleistung „kann man ja nicht einfach auf der Autobahn stehen bleiben, wenn das Soll erreicht ist“ wie auch seine Ausführungen über die Gefahr seines „Verfransens“ bei einem Billig-Navigationsgerät und damit noch deutlich mehr Kilometer zeugen von einer schier unglaublich Ignoranz und Arroganz gegenüber den Steuerzahler und die hier insbesondere um Aufklärung bemühten SPD Politiker.
    Warum greift der GA hier nicht die Frage nach der vom Rechnungshof aufgezeigten privaten Nutzung der Dienstwagen auf?

    Zudem erweckt der GA Bericht wie bereits im Juli den Eindruck, das man hier – ganz im Sinne des CDU Bürgermeisters – die mit erheblichen Arbeits- und Zeitaufwand von kompetenten Mitarbeitern des Landesrechnungshofes ermittelten Ergebnisse möglichst klein gekocht werden, um hier den Eindruck von Peanuts zu erwecken.

    Hoffen wir mal, das die Ratsmitglieder keine General-Anzeiger Leser sind bzw. sie sich nicht von so einem einseitig gefärbten Bericht in ihrer anstehenden Aufklärungsaufgabe beeinflussen lassen.

  109. Ex-Ratsmitglied II sagt:

    Ein Hinweis: Der Bericht des Rechnungshofes ist öffentlich auszulegen. Dies gilt nicht für Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen. Deshalb sind die betreffenden Vorgänge in eigenen Anlagen (1 und 2) erfasst worden. Es sind dort u.U. die Namen von Mitarbeitern (zu hohe Besoldung im Verhältnis zur Arbeitsplatzsituation) und Firmennamen (Leasing) festgehalten. Jene Anlagen stehen für eine Veröffentlichung nicht zur Verfügung.
    Dies bedeutet aber nicht, dass diese Anlagen den Ratsmitgliedern vorenthalten werden dürfen. . Sie haben hierauf einen Anspruch; Ratsmitglieder unterliegen diesbezüglich selbst der Geheimhaltungspflicht. Das von Kroeger gewählte Verfahren ist deshalb rechtlich nicht haltbar. Die SPD-Anfragen sind zu beantworten. Bezogen auf den Inhalt dieser Anlagen hat eine Beratung im Rat in nicht-öffentlicher Sitzung zu erfolgen.
    Die Aussage Kroegers, dass der Stadt keine Schaden entstanden sei (genauer: „es gibt keine Schadensfeststellung“) steht im absoluten Gegensatz ui den Feststellungen des Rechnungshofes, insbesondere im Hinblick auf die Privatnutzung des Fahrzeuges.

  110. Sinzig Blog sagt:

    In der Stadtratssitzung am 31. August 2017 stellt die SPD Fraktion nachfolgend aufgeführte Fragen im Zusammenhang mit dem Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) über seine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung bei der Stadt Sinzig. Nach Auskunft der Verwaltung soll der Bericht zu den einzelnen Punkten in den jeweils zuständigen Gremien erörtert werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens bitten wir vorab die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme spätestens in der nächsten Sitzung des jeweils zuständigen Gremiums zu den nachfolgenden Fragen und um gleichzeitige Vorlage der genannten Unterlagen. Weitere Fragen werden wir in den Gremien stellen.

    1. Das Rechtsverhältnis zwischen der Stadt und der Kurbad GmbH ist nicht schriftlich geregelt (Verstoß gegen § 49 Abs. 1 Satz 1 GO). S. 15
    Bitte legen Sie den aktenmäßigen Vorgang zum Rechtsverhältnis der Stadt mit der Kurbad GmbH vor.
    Wie hoch ist die Geschäftsführervergütung?

    2. Die Stadt hält ein Rechtsamt vor. Dies ist selbst bei größeren Gemeinden nicht vorgesehen. Darauf hatte der LRH bereits im Jahre 2007 hingewiesen. Die Verwaltung wies seinerzeit auf einen kw-Vermerk hin. (Anmerkung der Redaktion: kw=Wegfallvermerk)
    Der seinerzeitige Hinweis auf einen kw-Vermerk hat sich im Hinblick auf die nunmehr 10jährige Dauer als untauglich erwiesen. Dennoch verwendet ihn die Verwaltung aktuell erneut. Wir bitten um Stellungnahme.

    3. Vergabeverfahren werden von den für die Bearbeitung zuständigen Stellen durchgeführt. Der LRH stellte uneinheitliche Verfahren und Verstöße gegen das Vergaberecht fest. Eine Dienstanweisung zur Regelung des Beschaffungsverfahrens lag nicht vor. Eine zentrale Vergabestelle war nicht eingerichtet. S. 30f
    Welche Verstöße stellte der LRH konkret fest?
    Welcher Schaden ist der Stadt in den Einzelfällen entstanden?
    Bitte erlassen Sie umgehend eine Dienstanweisung und legen diese vor.
    Wir weisen in diesem Zusammenhang auf Nr. 11.2 der Richtlinie der Bundesre-gierung zur Korruptionsprävention hin: „Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträ-gen … sind Vorbereitung, Planung und Bedarfsbeschreibung einerseits und die Durchführung des Vergabeverfahrens andererseits sowie möglichst auch die spä-tere Abrechnung grundsätzlich organisatorisch zu trennen“.
    Wir regen an, diese Vorgaben für die Bundesverwaltung in Ihre (kommunalen) Überlegungen einzubeziehen und bitten um Stellungnahme hierzu. Bitte legen Sie ein Konzept für die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle vor.

    4. Vier Beamtenstellen waren zu hoch bewertet. Zu seinen Feststellungen hat der LRH einen Anhang 1 beigefügt S. 39
    Bitte legen Sie den fehlenden Anhang 1 vor.
    Wie wird die Verwaltung mit den Feststellungen des LRH umgehen?

    5. Die stichprobenweise Überprüfung von Vorgängen im Zusammenhang mit den Dienstkraftfahrzeugen des Bürgermeisters ergab, dass kommunalverfassungs- und haushaltsrechtliche Vorschriften nicht beachtet, zu hohe Aufwendungen getragen und gebotene Zahlungen für private Nutzungen nicht geleistet wurden.
    Aus den Formulierungen des LRH könnte geschlossen werden, dass Ausstattung der Dienst-Kfz und vereinbarte Kilometerleistung sich nicht an den dienstlichen Erfordernissen orientiert haben.
    Der LRH hat seine Feststellungen in einem Anhang 2 seinem Bericht beigefügt. Die Verwaltung wollte sich dazu im Anhang 2 äußern. S. 45
    Bitte legen Sie den fehlenden Anhang 2 vor.
    Bitte legen Sie eine Aufstellung sämtlicher „Dienstkraftfahrzeuge des Bürgermeisters“ seit Amtsantritt (Modell, Leasingrate, Ausstattung, vereinbarte Kilometerleistung, Motorleistung, Bruttokaufpreis usw.) mit den dazugehörigen Verträgen vor.
    Welche Vorschriften wurden nach Auffassung des LRH nicht beachtet?
    Welche Aufwendungen waren in welcher Summe zu hoch (es ist öffentlich von einem jährlichen oder einmaligen Einsparvolumen von 10.000 Euro die Rede)?
    Welche Zahlungen für welche privaten Nutzungen wurden nicht geleistet?
    Welcher Schaden ist der Stadt entstanden?
    Gibt es Ausführungen des LRH zu Regressansprüchen der Stadt?
    Gibt es eine rechtliche Bewertung des LRH zu seinen Feststellungen?

    SPD Fraktion 31.08.2017

  111. Haushäter IV sagt:

    Verehrter Mario Wettläufer, zu Ihrer Anmerkung: Es wird einmal davon ausgegangen, dass K. den wirtschaftlichen Vorteil versteuert hat. Nimmt man einen Steuersatz (Ein.-St.) von 35 % an, beträgt der wirtschaftlich-private Vorteil immer noch 65 % der von der Stadt getragenen Aufwendungen. Unterstellt man jene € 10000,00, hätte K. immerhin netto € 6500,00 gut gemacht. Die pauschale 1 % Regelung oder genauer Nachweis nach Fahrtenbuch als Detail einmal außen vorgelassen. Ob er diese Versteuerung vorgenommen hat, entzieht sich der Öffentlichkeit. (Steuergeheimnis)
    Wesentlich relevanter ist die Tatsache, dass die Steuer (hier angenommene € 3500,00) nicht an die Stadt als Kostenträger fließen, sondern an den Staat. (Bund-Land) Mit a.W.: Die Stadt bleibt auf den Kosten von € 10000,00 der Finanzierung eines Fahrzeuges des gehobenen Standards zur Privatnutzung sitzen. Würde K. diese Kosten erstattet haben -was offensichtlich entsprechend des Hinweises des Rechnungshofes nicht geschehen ist- wäre auch keine Versteuerung vorzunehmen. Fazit: Auch eine Versteuerung verringert nicht den städtischen Aufwand, jene Versteuerung ist auch kein Beleggrund, auf eine Beteiligung für die Privatnutzung zu verzichten. Wir sind nicht im privatwirtschaftlichen Sektor, sondern im öffentlichen, steuerfinanzierten Bereich. Die Nutzung der privatwirtschaftlich Bad Bodendorf GmbH -hierauf wurde schon hingewiesen- reicht nun einmal nicht als Rechtfertigung aus; dies war ein reiner Vorwand. Auch der Rechnungshof sieht dies offensichtlich so. Es wird sicher möglich sein, dass dessen gesamter Bericht hier eingestellt wird.

  112. Mario Wettlaufer sagt:

    Hinweis zu Haushälter IV:

    Die private Nutzung eines Dienst- oder Geschäftsfahrzeuges wird doch im allgemeinen mit der sog. 1%-Regel beim Nutzer (hier Bürgermeister Kroeger) abgegolten, oder aber es werden Fahrtenbücher ordnungsgemäß geführt – ich denke und hoffe, das eines der beiden Vorgaben dies hier geschehen ist, oder?

    Wenn nicht, hmm, sind wir dann schon im Bereich der Steuerhinterziehung???

  113. Mario Wettlaufer sagt:

    Die Fraktionen sollten hier einmal ganz genau bei Bürgermeister Kroeger nachfragen, wenn der Bericht vorgelegt wird, insbesondere was die Dienstwagenregelung des Bürgermeisters angeht:

    Warum wurde dieser zum überwiegenden Teil aus der Kurbad GmbH finanziert?

    Gab es eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Kurbad GmbH und der Stadt Sinzig?

    Wie hoch waren denn die jährlichen Verluste aus der Kurbad GmbH, die vom städtischen Haushalt übernommen werden mussten?

    Sind diese Verlustausgleichszahlungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt bemängelt/tiefgründiger nachgefragt oder sonstwie reagiert worden?

    Liegt insoweit hier auch ein Gestaltungsmissbrauch vor, der insoweit gegen die Bestimmungen der GemO verstößt?

    Wie wurde mit der Umsatzsteuer/Vorsteuer verfahren innerhalb der Kurbad GmbH?

    Ist der Stadt Sinzig durch Fehlverhalten des Bürgermeisters ein Schaden entstanden?

    Zum (vorläufigen) Schluss die Frage, ob die Kurbad GmbH denn überhaupt noch gebraucht wird, außer dass der Dienstwagen des Bürgermeisters darüber abgewickelt wird?

    Das wären alles Fragestellungen, die mir in ein paar Minuten Überlegung nur zu diesem einen Themenkomplex eingefallen sind, vielleicht gibt der Prüfbericht hierauf Antwort – wenn nicht, würde ich von den einzelnen Fraktionen nun endlich Reaktion und aber auch Aktion erwarten…

  114. Haushäter IV sagt:

    In Ergänzung: Der Prüfbericht des Rechnungshofes enthält in Sachen Dienstfahrzeug des Bürgermeisters folgenden bemerkenswerten Hinweis: „Sofern ein Fahrzeug geleast wird, dessen Ausstattung und vereinbarte km-Leistung an dienstlichen Erfordernissen orientiert, sind nach überschläglicher Berechnung Einsparungen vpn bis zu € 10.000,00 möglich“ (per Anno) Mit anderen Worten, im Umkehrschluss: Die Stadt Sinzig, der Steuerzahler finanzierte die kostenlose private Benutzung des Fahrzeuges durch Kroeger mit € 10.000,00 im Jahr.

  115. Haushäter IV sagt:

    Endgültiger Bericht des Rechnungshofes zum Thema „Dienstfahrzeug des Bürgermeisters“ liegt vor. Die bereits im Entwurf formulierten Vorwürfe werden uneingeschränkt aufrecht erhalten. Die Politik, der Stadtrat sollte sich sehr genau damit auseinandersetzen. Hilfreich sind hierfür die sehr konkreten Hinweise des Bloggers „Haushälter III“.

  116. Schmitz sagt:

    Bin gespannt, was der Prüfbericht jetzt alles an die Öffentlichkeit bringt. Die Parteien geben sich ja weiterhin sehr zugeknöpft. Wie hier im Blog von M. Wettlaufer und weiteren Bloggern aufgezeigt, müssen eigentlich alle Fraktionen bereits früher davon Kenntnis gehabt haben. Auffällig wie man derzeit versucht, den Blog schlecht zu reden. Bin wie viele Sinziger auch gespannt, wie unsere Politiker damit umgehen werden und ob es jetzt statt wie bisher nur Fragen zu stellen, endlich Aufklärung und Konsequenzen folgen.

  117. Werner Hoffmann sagt:

    Über den jetzt vorliegenden Prüfbericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Sinzig durch den Rechnungshof berät der Stadtrat am kommenden Donnerstag 31.08. in öffentlicher Sitzung. Diese Beratung dürfte auch im Hinblick auf die vor kurzem über die Medien bekanntgewordenen Details über das oder die Dienstfahrzeuge des Bürgermeisters aufschlussreich werden. Wird die CDU die Antworten zu dem von ihr eingereichten Fragenkatalog bekanntgeben? Wird die SPD anhand der nunmehr vorliegenden Fakten einen Antrag auf Regress stellen? Damit dürfte die Partei sich eigentlich der Unterstützung seitens der FWG sicher sein, deren Fraktionssprecher dies ebenfalls bereits in der Öffentlichkeit kundgetan hatte. Man darf auch gespannt sein, ob die Grünen-Fraktion hierzu in gewohnter und oft sehr kritischer Form hinterfragt und entsprechende Anträge stellen wird.

    Zumindest haben an dem Abend auch wir Bürger Gelegenheit, nach der Beratung unter dem sich anschließenden Tagesordnungspunkt dem Bürgermeister und allen anwesenden Fraktionen hierzu unbequeme Fragen zu stellen.
    Bleibt zu hoffen, dass in der Sache nunmehr konsequent reinen Tisch gemacht wird und der oder die Verantwortlichen bei nachweislichem Tatbestand jetzt konsequent hierfür zur Rechenschaft und Regress gezogen werden.

  118. Schmitz sagt:

    Wie man hört, hat der Rechnungshof Rheinland-Pfalz seine Zusage gem. Schreiben vom 26.06.2017 eingehalten:
    der Prüfbericht liegt seit Ende letzter Woche der Stadt Sinzig sowie in Kopie der Kreisverwaltung vor.
    Wie weiter zu vernehmen war, ist darin der viel diskutierte Punkt Dienstwagen enthalten. Somit kann jetzt Klarheit und Wahrheit erklärt werden, um weiteren Mutmassungen ein Ende zu bereiten!

  119. Mario Wettlaufer sagt:

    Ich habe mir jetzt noch mal die Beiträge hier im Blog angeschaut, dazu die Presseberichte der letzten Wochen, und da kommen mir folgende Gedanken:

    Dass ein Bürgermeister ein Dienstfahrzeug hat, ist für mich vollkommen ok. Ob es ein Fahrzeug für 1.125,00 € pro Monat sein muss, das kann und muss man dann schon doch etwas mehr hinterfragen.

    Dass ein Geschäftsführer einer GmbH ein Geschäftsfahrzeug hat, ist für mich auch grundsätzlich in Ordnung.

    Nun weiß man wohl, dass das Fahrzeugs des Bürgermeister Kroeger aus den Mitteln der Kurbad GmbH gezahlt werden – warum frage ich mich?
    Der Bürgermeister ist nachweislich NICHT der Geschäftsführer der Kurbad GmbH, und die GmbH hat so an sich nichts großartiges mit der Stadt Sinzig zu tun (außer das diese wohl 100%ige Gesellschafterin der GmbH ist).

    Finanziell jedoch sind das zwei komplett verschiedene Töpfe.

    Welche Rolle spielt Bürgermeister Kroeger in der Kurbad GmbH – im Grunde eigentlich gar KEINE, er ist dort kein ausführendes Element, das ist „sein“ städtischer Mitarbeiter Weiß als Geschäftsführer der GmbH!

    Wie ist das von Kroeger wohl auch privat genutzte Fahrzeug denn versteuert worden (Stichwort: 1%-Regel)?
    Oder ist man der Meinung gewesen, aufgrund dieses Konstruktes müsse man diese Regelung gar nicht anwenden?
    Eine entsprechende steuerliche Überprüfung durch das zuständige Finanzamt könnte hier Aufschluss und Sicherheit bringen!

    Welche Rolle spielt die Kurbad GmbH innerhalb der Stadt – wohl eine entscheidende, um Ausgaben zu kaschieren, zu verschleiern und Gesetze und Regeln zu umgehen, und u. U. auch Kontrollrechte des Stadtrates, tw. wohl auch zumindest mit Wissen der führenden Mitglieder der einzelnen Fraktionen und vielleicht des gesamten Stadtrates, denn:

    Im Bericht der Rhein-Zeitung vom 12.07.2017 wurde aufgezeigt, wie die einzelnen politischen Gruppierungen reagiert haben:

    Die CDU hat einen Fragenkatalog am Tag zuvor der Stadtverwaltung zukommen lassen.

    An die CDU gerichtet: Gibt es denn inzwischen Antworten darauf? Welche Reaktionen erfolgen denn jetzt? Wurde nachgehakt? Wurde außer der kritischen Betrachtung nichts unternommen?

    Die SPD ging im Grunde davon aus, dass die Feststellungen von Rechnungshöfen in aller Regel zutreffend wären und es wäre ein WEITERER Fall für die Sinziger Kommunalpolitik, in der die Frage eines Regresses zu stellen wäre.

    An die SPD gerichtet: Welche anderen Fälle eines Regresses liegen denn bereits vor, und was wurde denn aktiv zur Ahndung dieser Fälle unternommen? Wurden Strafanzeigen gestellt (zB Unterschlagung, Betrug, Untreue, etc.)? Wurden zivilrechtliche Schritte zum Schadensausgleich eingeleitet?

    Die FWG hat durch ihren Fraktionssprecher erklärt, das politisch Verantwortliche zur Not Regressansprüche an den Bürgermeister und dessen Vertreterin zu stellen hätten und Herr Münch stellte fest:“… Sie (Anm.: Frau Hager als 1. Beigeordnete) hätte eigentlich schon längst tätig werden müssen, auch insgesamt in anderen Fällen….“

    Ist die FWG denn inzwischen tätig geworden, denn diese scheint ja von deutlich mehr Fällen zu wissen, wie Herr Münch in der Presse erkennen lässt? Sind hier denn die erforderlichen Schritte eingeleitet worden?

    Aus den der Presse gegenüber gegebenen Antworten muss man vermuten, dass zumindest die Vertreter der SPD und der FWG und wohl auch von BÜNDNIS90/Die Grünen mehr über Dinge wussten, die einen Regress gegenüber Bürgermeister Kroeger und evtl. auch der 1. Beigeordneten Hager auslösen könnten.

    Warum wurde dem denn bisher nie nachgegangen?????

    Die Sinziger Wählerinnen und Wähler erwarten nun endlich auch ein Tätig werden der Kommunalpolitiker, keine Sprüche klopfen, getreu dem Motto „Es gibt nichts gutes, außer man tut es!“ sollten hier nun wirklich Taten folgen und man kann hier auch mal ruhig dem Beispiel des Bürgermeisters Kroeger folgen: Einfach mal ne Klage raushauen, mal schauen was hinten bei raus kommt….

    … vielleicht rennt er dann noch aufgeregter in der Verwaltung umher als jetzt und schiebt Alarm….

  120. Mario Wettlaufer sagt:

    Aufgrund des Beitrages von „Haushälter III“ komme ich nicht umhin, hier nochmals auf die formalen Aspekte einer Mitgliedschaft im Stadtrat hinzuweisen, da ich weiß, dass der halbe Stadtrat nebst Stadtspitze hier die Beiträge im Sinzig-Blog sehr aufmerksam verfolgt, kann niemand sagen, man habe von nichts gewusst:

    Nach § 32 Abs.1 Satz 1 GemO (Gemeindeordnung) ist der Gemeinderat (= Stadtrat) die VERTRETUNG DER BÜRGER der Gemeinde.
    Hieraus alleine schon müsste sich eine Selbstverpflichtung für ALLE Ratsmitglieder ergeben, auf die drängenden und immer lauter werdenden Fragen der Bürgerinnen und Bürger (die ja auch alle Wählerinnen und Wähler sind – und das solltet Ihr Kommunalpolitiker NIE vergessen…) zu reagieren.

    Man hört inzwischen oft, dass der Stadtrat da nichts machen kann, oder dass man „kritisch die Sachlage beschaut“, und dergleichen – vollkommener Unsinn!

    Aus § 33 Abs. 3 der GemO ergibt sich nun mal, dass mit ¼ der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder oder aber eine Fraktion (egal wie groß) vom Bürgermeister verlangen kann, in ALLEN Angelegenheiten der Gemeinde UND der Verwaltung unterrichtet zu werden.

    Aus § 33 Abs. 3 Satz 2 der GemO kann sogar Akteneinsicht verlangt werden, wenn der Gemeinderat ein berechtigtes Interesse nachweist – dies sollte man wohl nachweisen können, Gründe dazu würden mir schon einige einfallen!

    Es ist also nicht so, wie die Ratsdamen und -herren, Fraktions- und Parteispitzen uns weiß machen wollen, dass man nichts tun könne, sondern man WILL nichts tun.

    Ganz banal ausgedrückt:

    Durch diese Worthülsen der Fraktions- und Parteispitzen werden hier Tatsachen bewusst verdeckt gehalten, die man öffnen könnte, wo man nachfragen könnte, denn rein rechtlich besteht hierzu die Möglichkeit – man tut es aber nicht!

    Ist das nun Dummheit oder Absicht?
    Vielleicht liegt ja auch eine Mittäterschaft vor (… gibst Du mir, geb ich Dir…), wer weiß das schon…

    Auch Ratsmitglieder können sich einer Pflichtverletzung schuldhaft machen….

    Welche Fraktion kann und will sich denn mal aufraffen, auch mal unbequeme Fragen zu stellen, und das ganz offiziell und formal korrekt????

  121. Haushälter III sagt:

    Dienstwagenaffäre in Sinzig ? „Eigenes“ Fahrzeug für Bürgermeister Kroeger
    Versuch einer Annäherung an die tatsächlichen rechtlichen und finanziellen Fakten
    Der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz hat anlässlich der Überprüfung der Haushaltswirtschaft der Stadt Sinzig folgendes festgestellt (Entwurf des Berichtes)
    1.) Es wurden gemeinderechtliche und haushaltsrechtliche Vorschriften nicht beachtet:
    Diese Feststellung bezieht sich auf die Tatsache, dass die finanziellen Auswirkungen der Haltes des Fahrzeuges nicht -wie zwingend vorgeschrieben- im Haushalt der Stadt, sondern im Wirtschaftsplan der Bad Bodendorf Kurbad GmbH abgewickelt wurden. Diese GmbH ist eine 100 % „Tochter“ der Stadt und wird über diese finanziert.
    Es ist nicht bekannt, ob der Leasingvertrag mit der GmbH oder mit der Stadt abgeschlossen wurde. Nähere Nutzungsfestlegungen, wie Führung eines Fahrtenbuches, Kostenersatz für die private Nutzung usw. sind nicht offengelegt worden.
    Offensichtlich wird mit dieser Konstruktion zweierlei beabsichtigt: Die städtischen Gremien wurden mit dem Vorgang nicht bzw. nur „am Rande“ befasst. Zum zweiten, dies der Kern des Geschehens, nutzte Kroeger die privatrechtliche Ausgestaltung der GmbH dazu, die für ihn kostenfreie Privat-Nutzung des Fahrzeuges entsprechend der in der Privatwirtschaft für Führungskräfte möglichen Kriterien für sich zu beanspruchen. Diese städtische GmbH nimmt aber keine privatwirtschaftlichen Vorgänge war, sie nutzt das „Kleid“ einer GmbH zur Erledigung eines öffentlichen Auftrages (Schwimmbad etc.). Administrative Aufgaben bestehen für diese GmbH nur marginal, hierfür ist zudem ein eigener Geschäftsführer (Beamter der Stadt im Nebenamt) eingesetzt.
    2.) Es wurden zu hohe Aufwendungen getragen:
    Der Rechnungshof führt offensichtlich den Nachweis, dass die sehr hohe Leasingrate unwirtschaftlich ist. Es fand kein Vergleich zwischen Kauf und Leasing statt. Auf eine Ausschreibung wurde verzichtet, es fand kein Wettbewerb zwischen Anbietern und Finanzierungsalternativen statt. Der Rechnungshof konstatiert einen jährlichen Schaden von etwa € 10.000,00.
    3.) Gebotene Zahlungen für die private Nutzung des Fahrzeuges wurden von Kroeger nicht geleistet:
    Der Rechnungshof hält diese Beteiligung für zwingend. Der gewählte Finanzierungsweg über die Kurbad GmbH wird für unzulässig erachtet.
    Vergleichend wird auf die Dienstfahrzeugrichtlinien des Landes verwiesen. Privatfahrten sind grundsätzlich unzulässig. Personengebundene Fahrzeuge -in der Diktion Kroegers „eigene“ Kfz-
    sind auf die Mitglieder der Landesregierung etc. beschränkt. Jene können diese Fahrzeuge – aus Sicherheitsgründen- privat
    ohne Kostenersatz nutzen. Diesbezüglich ist der Personenkreis außerordentlich eingeschränkt.
    Wirtschaftsplan 2017 der Bad Bodendorf Kurbad GmbH
    Es sind für den „eigenen“ PKW des BM folgende Finanzmittel -p.A.- ausgebracht:
    1.) Unterhaltung Kfz.: € 13.500,00
    2.)Treibstoffe-Benzin- € 3.000,00
    3.)Kfz.-Versicherung € 1.700,00
    4.)Kfz.-Steuer: € 250,00 Summe: € 18.500,00 -pro Jahr-
    Zu deren Finanzierung werden aus dem steuerfinanzierten Haushalt der Stadt der Kurbad GmbH € 16.800,00 ausgezahlt. eine explizite Buchungsstelle ist im Haushalt nicht zu erkennen. Der Rest von € 1.650,00 verbleibt im wirtschaftsplan der GmbH und wird ebenfalls weithin aus Steuermitteln finanziert. Aus diesem Rechenwerk sind private Kostenbeteiligungen Kroegers nicht ersichtlich.
    Zu 1.) Unterhaltung Kfz.: € 13.500,00
    Hier sind -verschleiert- die Leasingraten -Finanzierung- für den Audi A 6 mit Innenausstattung eingebracht. Die monatliche Leasingrate von € 1125,00 ist außerordentlich hoch. Er zeigt auf ein hochwertiges Fahrzeug hin mit überdurchschnittlicher Innenausstattung. Ob evtl. ein weiteres Fahrzeug hierüber finanziert wird, bedarf der Aufklärung. Die Ratenhöhe erklärt auch, weshalb der Rechnungshof die Finanzierung über Leasing gegenüber einem Kauf für absolut unwirtschaftlich hält. (Schaden pro Jahr € 10.000,00)
    Zu 2.) Treibstoffe: € 3.000,00 p.A.
    Diese Aufwendungen zeigen auf eine jährliche Laufleistung von etwa 25000 bis 30000 km hin. Der ganz überwiegende Teil ist privater Natur, der dienstliche Teil dürfte etwa 5000 km nicht überschreiten.
    Zu 3.) Versicherung: € 1.700,00.
    Ebenfalls ein hoher Betrag, er reflektiert auch die hohe Wertigkeit des Fahrzeuges.
    Ausgehend von einer Gesamt-Fahrleistung von 25000 km im Jahr und Kosten von € 18.450,00 -im Jahr- ergibt sich eine km-Belastung von etwa € 0.70. Kroegers private Fahrleistung von geschätzten 20000 km ergibt eine Belastung von € 14.000,00 im Jahr, zu Lasten des städtischen Haushaltes, des Steuerzahlers. Über die gesamte Amtszeit Kroegers -16 Jahre- erfolgte eine enorme Gesamt-Belastung der Stadt. Auch für Kroegers selbst -ungeachtet der Versteuerung dieses geldwerten Vorteiles- ein erheblicher Wertzuwachs, der ihm die Führung eines wirklich
    privaten Fahrzeuges natürlich ersparte.
    Mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ist dieses Szenarium nicht vereinbar. Es scheint, dass der Stadtrat, die örtliche Politik, vorweg die CDU und die FWG, entweder sich der Vorgänge nicht bewusst war oder, dies wohl eher der Fall, weithin stillschweigend darüber „hinweg“ sah.
    Es wird interessant sein, welche Position der unabhängige Rechnungshof Rheinland-Pfalz im endgültigen Bericht beziehen wird.

  122. Mittelbarer Landesbeamter sagt:

    Ein freundlicher Hinweis für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Sinzig: Man lese einmal die Dienstkraftfahrzeug-Richtlinie des Landes Rheinland-Pfalz (im Internet einsehbar). Die Umsetzung bzw. vergleichende Anwendung auf die Stadt wird Erstaunen hervorrufen. Von wegen „eigenes“ Fahrzeug , Privatnutzung usw. schlicht nicht möglich. Die Politik vor Ort muss sich ernstlich fragen, ob sie ihren Kontrollpflichten nachkam. Anlass ist gegeben, der Nachholbedarf überdeutlich.

  123. D´r Jupp sagt:

    Es wird von Spitzen-Managern (bitte jetzt nicht lächeln) in der freien Wirtschaft oft so gehandhabt, dass neben dem „einfachen“ Auto noch ein „teures Spiezeug“ gehalten wird. Der Kunde behält dann den seriösen Eindruck und weiß nicht, dass er daneben noch ein teures Auto mitbezahlt.

  124. Verwaltungs-Insider sagt:

    Kroeger: „Wir haben meinen „eigenen“ 2 Liter-Kombi und weitere A 3 usw.“. Er verschweigt damit die Größenordnung. Es ist ein A 6 mit extrem viel Innenausstattung. Ist doch was, lieber CDU(FWG gesteuerter Stadtrat Sinzig. War ja auch im Leasing gut unterzubringen. Vielleicht findet die Politik doch noch die Buchungsstelle und schaut einmal genau hin. Und denkt darüber nach, ob ein „eigener“ überhaupt notwendig und die Ausstattungs-Qualität vor dem Steuerzahler vertretbar ist. Neben einigen anderen, vom Rechnungshof angesprochenen Fakten, wie Privatnutzung usw.

  125. Archivar sagt:

    Auch in 2011 wird in einem Leserbrief in der Rhein-Zeitung auf einen beredsamen Posten von 1.000 EURO für den Dienstwagen des Sinziger Bürgermeisters Wolfgang Kroger hingewiesen. Der Verfasser stellte in seinem Beitrag die Frage in den Raum, wieso die Kurbad GmbH an den Dienstwagenkosten des Bürgermeisters beteiligt wird?
    Und wieso die Kurbad GmbH dafür herhalten müsse, das städtische Kosten für die Ausstattung des Bürgermeisteramtes entsprechend um diese Summe niedriger angesetzt und damit geschönt werden könnten.
    Der Verfasser kommt hierbei zu dem Schluss: „Es ist nicht viel Angesichts der Gesamtsumme, aber der Vorgang nährt wieder einmal das Misstrauen gegenüber Politik und Verwaltung, was Transparenz und saubere Haushaltsführung angeht.“

  126. Zeitungsleser sagt:

    Nicht erst mit der Meldung der Deutschen Presseagentur wurde bekannt, das es bei den Dienstwagen von Bürgermeister offenbar nicht mit rechten Dingen zugeht. Denn bereits am 9. März 2009 !! wurde in einem Leserbrief in der Rhein-Zeitung von Josef Hessler aus Bad Bodendorf folgende Frage gestellt:
    „Fährt der Bürgermeister auch privat einen PKW, der der Kurbad GmbH gehört,
    für die die Stadt alljährlich die Verlustabdeckung übernimmt,
    somit also den Wagen des Bürgermeisters aus Steuergeldern bezahlt?“

    Warum wurde dieser Frage nicht bereits seinerzeit seitens der kommunalpolitischen Gremien nachgegangen?
    Wurde hierzu nie ein Antrag im Rat gestellt oder ggf. auch die Kommunalaufsicht um Unterstützung gebeten?

    Wie undurchsichtig wurde dieses Geflecht von städtischem Haushalt und dieser seit Jahren nur noch auf dem Papier aktiven Kurbad GmbH von Bürgermeister Kroeger und dem städtischen Geschäftsführer der GmbH aufgebaut und bewusst für solche Dinge genutzt?
    Ein Grund könnte sein, das man auf diese Weise pikante Details vor dem Rechnungsprüfungsausschuss verbergen konnte, da für die GmbH dies jährlich durch einen externen Wirtschaftsprüfer erfolgt.
    Nicht desto trotz ist es völlig unverständlich, wieso dieser Frage in den vergangenen 8 Jahren seitens unserer Kommunalpolitiker nicht weiter nachgegangen wurde.
    Und umso richtiger, das mit dem jetzt an die Öffentlichkeit gelangten Entwurf des Prüfberichtes des Rechnungshofes die Sache nicht mehr einfach unter den Tisch gekehrt wird.

  127. Mario Wettlaufer sagt:

    Solange immer nur „…kritisch beobachtet…“ wird und dann nichts weiter passiert, passiert auch Bürgermeister Kroeger nichts.

    Ich kriege das Bild immer weniger aus dem Kopf, das Herr Kroeger ab dem 01.01.2018 offiziell als Pensionär in Bonn sitzt und sich schlapp lacht, dass er so lange unbehelligt sein Unwesen treiben konnte, und zumindest aufgrund der Mehrheitsverhältnisse von den großen politischen Gruppierungen über Jahre hinweg auch noch unterstützt wurde – es gilt nur noch festzustellen, ob es eine aktive oder passive Unterstützung war!

    Was haben denn Kroeger, Hager und Münch gegen die Stadtratsmitglieder aller Coleur in der Hand, das der Stadtrat wie ein Kaninchen vor der Schlange sitzt und all die Jahre nichts gemacht hat, noch nicht einmal kritisch hinterfragt hat????

    Ich hoffe, dass der neue Bürgermeister einen guten Besen hat – nicht das dann nach der Wahl am 24.09.2017 die große Flucht aus dem Stadtrat beginnt….

  128. Haushälter sagt:

    Den „unwirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern“ von Bürgermeister Wolfgang Kroeger bemängelte das SPD Ratsmitglied Dirk Banze auch für das Rechnungsjahr 2010. Bemerkenswerter Weise standen auch damals die hohe Anzahl an Fehltagen des Bürgermeisters und entsprechend ganztägigen Bürgermeistervertretungen durch die Beigeordnete in der Kritik berichtete der General-Anzeiger.
    Zur Orientierung für Nicht-Insider war damals die Rede von mehr in Anspruch genommen Vertretungstagen, als Kroeger an Urlaubstagen überhaupt zugestanden hätten.
    Beigeordnete erhalten für Vertretungstage ein entsprechendes Zusatzsalär.

    Damals beanstandete die SPD auch angefallene Anwaltskosten für Vertragsüberprüfungen, obwohl die in Rede stehenden Verträge nie geschlossen worden seien.

    Und nicht zuletzt der Punkt, der seit Amtsantritt des CDU Bürgermeisters wie ein roter Faden durch seine Amtsführung seit nunmehr fast 16 Jahren hindurchzieht: Kroeger gebe Informationen „gar nicht, lückenhaft oder erst auf Nachfrage weiter“.

    Wie in all den Jahren bewertete die Mehrheit des Rates, insbsondere die Fraktionen der CDU und FWG, die Arbeit des Bürgermeisters jedoch anders und erteilten Kroeger die Entlastung für das Haushaltsjahr.
    Wieviel Ungereimtheiten, Verstöße gegen bestehende Gebote, Verordnungen oder sogar gegen Gesetze in der Amtsführung mögen auf diese Weise nie aufgearbeitet, sondern unter dem Deckmantel vertraulicher Kommunalpolitik vergraben worden sein.

    Bei dem fortlaufend aufgetretenen Vertrauensbruch hätten unsere Kommunalpolitiker gut daran getan, die Wertgrenze für die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Bürgermeisters, anstelle der 25.000 Euro je Auftrag auf die in den Nachbarkommunen üblichen 5.000 Euro Obergrenze zu beschneiden. So ließ man Kroeger über all die Jahre hier einen persönlichen Spielraum für Einzelmaßnahmen mit jeweils bis zu 25.000 Euro (zum Vergleich 26.000 Euro der Landrat im Kreis Ahrweiler) , für die er keine Rechenschaft abzulegen brauchte. Jahr für Jahr, Einzelauftrag für Einzelauftrag.
    Als Steuerzahler wäre es von großem Interesse zu erfahren, welche Summe auf diese Weise jährlich von dem Bürgermeister ausgegeben wurde, da diese Posten vermutlich sorgfältig im Haushalt auf eine Vielzahl von Einzeletats „versteckt“ sind.

  129. Mario Wettlaufer sagt:

    Solange die alleine hier im Blog gestellten Fragen und Anmerkungen nicht restlos geklärt sind, werte ich das Verhalten des Kandidaten Braun als versuchte „Verdunkelungsgefahr“, um den Deckmantel des Schweigens weiter ausgebreitet zu lassen und in anderen Bereichen auch mangelndes Interesse am Amt selbst.

    Es liegt hier auch mit an jedem einzelnen Aktiven hier (ich beziehe mich da gerne mit ein), in seinem privaten Umfeld darauf hinzuweisen, was war, und auch, was derzeit ist: nämlich Missachtung der Wählerinnen und Wähler!

    Ich habe es in einem anderen Kommentar schon geschrieben, die Urteilsverkündung am 24.09.2017 kann schmerzlich werden…

  130. Carpe Diem sagt:

    K. Schmitz: Sie haben vollkommen Recht, insbesondere mit Ihrem letzten Satz, dass die KV ihre Mitverantwortung am Desaster in Sinzig trägt und scheinbar nichts unversucht lässt, ihren Kandidaten bei der Wahl am 24.09. für die CDU zu installieren nach dem Motto „Weiter so“. Mich kann der Kandidat mit seiner Vorstellung jedoch keineswegs überzeugen.

  131. K. Schmitz sagt:

    Carpe Diem: Sie haben die Situation gut erkannt und prägnant beschrieben. Die Frage ist, weshalb Kroeger über einen langen Zeitraum (ab 2002) derart agieren konnte, ohne „ausgebremst“ zu werden. Die Verantwortung hierfür liegt nicht bei der Bevölkerung, sondern vorrangig bei den politischen Kräften der Stadt. Es gab -und gibt immer noch- ein Machtkartell, zugleich ein Schweigekartell, zwischen CDU (Hager) und FWG (Münch). Deren Nichthandeln war und ist unverantwortlich, diese müssen sich fragen lassen, wie sie die Demontage einer gesamten Verwaltung einschließlich Kroegers Eskapaden, auch dessen Inkompetenz, zulassen konnten. Frage ist, dies schließt sich sofort an, was waren die Beweggründe, die Hintergründe hierfür. Dies wird sich noch erschließen. Auch deshalb ist es so zwingend notwendig, einen unabhängigen, sachkundigen Bürgermeister demnächst im Rathaus zu sehen. Unabhängig auch gegenüber der Kreisverwaltung, jene trägt erkenntlich massive Mitverantwortung für das Desaster in Sinzig.

  132. Carpe Diem sagt:

    Es wäre sehr wünschenswert, wenn das Ausmaß dieses Desasters auch der breiten Öffentlichkeit, die FB oder diesen Blog nicht nutzen/kennen, zugänglich gemacht werden könnnte.
    Man kan nur hoffen, dass in diesem Jahr in einem 1. Schritt mit einem unabhängigen Kandidaten und im 2. Schritt bei den Kommunalwahlen in 2019 ein völliger Neuanfang gelingt, um dieser Wilkür und Schreckensherrschaft – gepaart mit völliger Inkompetenz und Ignoranz betreffend die für die Stadt wichtigen Themen – endlich ein Ende geesetzt wird. Das hat Sinzig verdient.

  133. Einziger Bürger sagt:

    Aus meiner Sicht gibt es nur einen Kandidaten der für Sinzig steht… alle anderen für die Partei… „Andreas Geron“ für Sinzig.. Sie würden uns weiterbringen…

  134. Einziger Bürger sagt:

    Herr Kröger… was halten Sie eigentlich davon das kaum ein Sinziger hinter Ihnen steht… was sagt die CDU dazu… ganz schön peinliche Jahre aus meiner Sicht…

  135. Einziger Bürger sagt:

    … wenn unser Bürgermeister einen Dienstwagen von der Stadt Sinzig nutzt… kein Problem solange dies steuerlich verrechnet wird wie bei allen anderen auch… Auch ein Bürgermeister ist in meinen Augen nix weiter als ein Angestellter der Bewohner der Stadt.

  136. Wahlbeobachter sagt:

    Nach diesen Enthüllungen wurde offensichtlich bereits im Programm der Sinziger CDU und Wolfgang Kroeger anlässlich der Kommunal- und Bürgermeisterwahl 2009 den Wählern bewusst diese Fakten verschwiegen. In dem umfangreichen Hochglanz-Prospekt warb die CDU unter der Überschrift „Lebensqualität gestalten“ u.a. mit folgendem Statement:

    „Dabei sind wir stets um Sachlichkeit bemüht. Die Skandalisierung der Kommunalpolitik war nie unser Anliegen. Unser Ziel war es immer, und ist es auch, in der Zukunft, Sie als Bürger zuverlässig und kompetent zu vertreten.“ (Quelle gemeinsamer Wahlprospekt Kommunalwahl 7.Juni 2009) des CDU Stadtverbandes und Bürgermeisterkandidat Wolfgang Kroeger)

    Im krassen Widerspruch gegenüber stehen die aus dem Jahre 2005 sehr detailliert aufgeführte Fakten von Dirk Banze, die offensichtlich von der CDU unter Zuhilfenahme von geschaffenen Mehrheitsverhältnissen mit der FWG Fraktion, allesamt unter den Tisch gekehrt wurden.
    Heißt die Entlastung von Parteifreund Kroeger wurde Jahr für Jahr mehrheitlich erteilt, die berechtigten Einwendungen seitens SPD und Grüne im Stadtrat z.T. als absurd abgetan.

    Bezüglich „Skandalisierung der Kommunalpolitik war nie unser Anliegen“ sollten sich die Damen und Herren des CDU Vorstandes nochmals die „Anti-Propaganda“ ihres damaligen Vorsitzenden auf den Schirm rufen. Denn hier wurde seinerzeit unter dem Parteizeichen der Christlich Demokratischen Union seinerzeit die Integrität des Gegenkandidaten Heinz-Werner Czeczatka-Simon auf eine höchst kompromittierende Art öffentlich in Frage gestellt.

    Der Glaubwürdigkeit dieser Partei hätte es besser zu Gesicht gestanden, bereits 2008 bei der Nominierung ihres alten/neuen Bürgermeisterkandidaten Kroeger die rote Karte zu zeigen. Und auch weitere 8 Jahre später, war man insgeheim froh, dass Kroeger nach dem zunehmenden öffentlichen Druck, Anfang des Jahres seine in Aussicht gestellte Kandidatur zurück zog.
    Auf diese Weise konnte man als Partei weiter in aller Ruhe die Dinge aussitzen, in der Hoffnung das vieles mit einem neuen Kandidaten aus dem Kreishaus in Vergessenheit gerate.

    Wie gut das es für die anstehende Wahl (und hoffentlich weiter für die Kommunalwahl 2019) diesen Blog gibt, in der vieles wieder ans Tageslicht gerät, was mancher Politiker bereits als vergessen glaubte.

  137. Westumer sagt:

    Lieber Löhndorfer, lesen Sie einmal aufmerksam den Blog-Beitrag „Verfehlte Grundstückspolitik in Sinzig“ sowie die Beiträge zur Ansiedlung des sog. Nahversorgungs-Zentrums auf dem ehemaligen Rick-Betriebsgelände in Sinzig. Sie bekommen dann so leise eine Ahnung dessen, was Sie noch zurückhaltend anfragen.

  138. Löhndorfer sagt:

    Werter Herr Banze, vielen Dank für diese höchst aufschlussreichen Informationen über das Amtsverständnis von Bürgermeister Kroeger. Der Mehrheit der Sinziger Bürgerschaft dürfte dies in diesem Ausmaß überhaupt nicht bekannt sein. Insbesondere das Kroeger bereits 2005 mit so viel Fehlzeiten aufgefallen ist. Spätestens mit Ihrer Rede war dies doch allen Ratsmitgliedern und Fraktionen bekannt.
    Wie Sie schreiben, hatte die Mehrheit des Rates dem CDU Bürgermeister bereits 2004 in aller Öffentlichkeit das Vertrauen entzogen. Und ein solcher Kandidat wird dann 2009 von der Sinziger CDU für die Bürgermeisterwahl wieder aufgestellt und den Bürgern für eine Fortsetzung „seiner“ Amtsgeschäfte empfohlen – unglaublich!

    Man fragt sich, welchen Nutzen sich die Damen und Herren der CDU Fraktion und Vorstand davon versprochen haben (oder auch erhalten haben), Herrn Kroeger wieder auf das Schild für das Amt zu hieven.

    An anderer Stelle wurde seitens CDU Mitglieder der Versuch unternommen, solche Enthüllungen als Lügen- und Hetzparolen darzustellen.

    Hier sollten noch mehr dieser Machenschaften aufgedeckt werden, damit die Wähler vor dem 24. September 2017 endlich einmal die ganze Wahrheit über den Bürgermeister und seine Partei erfahren.

    Die „Dienstwagen-Affäre“ von Kroeger sowie die Arbeitsgerichtsprozesse scheinen ja offensichtlich nur die spektakuläre Spitze eines schier unglaublichen Eisberges in der Amtsführung Kroegers zu sein!

  139. Ehemaliger CDU-Wähler sagt:

    Schon 2005 genau und weitsichtig erkannt von Banze. Nur, die CDU und FWG störte dies nicht, Im Gegenteil: Banze wurden damals noch von den Kroeger- Euphorikern beschimpft. Die Rechnung bekommt die CDU nunmehr präsentiert, spätestens am Tage der Wahl eines neuen, in Sinzig auch wirklich wohnhaften, korrekten und von Menschlichkeit geprägten Bürgermeisters ohne CDU-Parteibuch.

  140. Dipl.Ing. Dirk F. Banze sagt:

    Schon 2005 war das Verhalten Kroegers schon unzumutbar….
    Meine damalige Rede im Stadrat

    Meine Damen und Herren,

    heute steht die Jahresrechnung 2005 mit Entlastungsbeschluss des Bürgermeisters und der Beigeordneten auf der Tagesordnung.

    Zu Beginn weise ich darauf hin, dass es bei der Rechnungsprüfung und der Entlastung nicht nur um die rechnerische Prüfung der Buchführung der Verwaltung und des Bürgermeisters, sondern vor allem mit Blick in die Gemeindeordnung um sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung geht. Dabei ist natürlich die Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse zu beachten, denn schließlich steht das Wohlergehen der Stadt im Vordergrund.

    Meine Damen und Herren,

    ich möchte mich auf ein paar wenige aber wichtige Vorkommnisse im Jahr 2005 beziehen…

    Thema: Partnerstadt ohne Zustimmung der Gremien

    Da ist zunächst einmal die Fahrt nach Pederobba, gebucht unter dem Haushaltstitel 5810 Städtepartnerschaft.

    Meine Damen und Herren, der Rat hat sich bis heute mit einer eventuellen neuen Partnerstadt, wo auch immer, nicht beschäftigt, also ist die Ausgabe von Mitteln für die Lustfahrt einiger Ratsmitglieder und des Bürgermeisters aus diesem Titel nicht gerechtfertigt.
    Ausgegeben wurden:
    1380, – Euro Intercontact Remagen, 90, – Euro für Übersetzungen, 240, – Euro Handgeld und 1023, – Euro Bus-Miete, also insgesamt: 2733, – Euro. Hiervon wurden sage und schreibe 69, – Euro von den 6 Teilnehmern, Kroeger, Engel, Büchel, Hager und Quarz, fünf Herren und eine Dame, erstattet, also 414, – Euro. Die Stadt soll also auf 2319, – Euro sitzen bleiben.
    Wir fordern die Teilnehmer, Kroeger, Engel, Büchel, Hager und Quarz hiermit auf, schnellstmöglich Ihren Anteil an der Fahrt, also 386,50 Euro pro Person an die Stadt zu erstatten.

    Ebenso ist auch interessant, was alles aus dem Titel Städtepartnerschaft bezahlt wird, z.b. Bewirtungskosten für Gäste aus der Türkei usw.. Wir fordern, dass der Titel nur und ausschließlich für die Partnerschaft mit Hettange-Grande verwendet wird, für die sich der Stadtrat auch entschieden hat.

    Thema: Stadtmarketing

    Meine Damen und Herren, mit viel Aufwand und vielen Presseartikeln wurde die Aktion Barbarossa-Märkchen in dieser Stadt angekündigt und gefeiert, aber leider wussten wohl nur Eingeweihte, wer diese Aktion allein bezahlt hat, nämlich alle Steuerzahler. Immerhin kostete diese fast 9000, – Euro
    Wirtschaftlich war die Aktion sicherlich nicht und ein Beschluss des Stadtrates war auch nicht gegeben, der Stadtrat hat sich noch nicht einmal nicht mit diesem Thema beschäftigt.

    Meine Damen und Herren,

    die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, dass es wesentlich besser gewesen wäre, sich der Grün-Card Aktion anzuschließen, vor allem weil wir dann endlich in unserem Kreis bewiesen hätten, dass wir alle abseits der Kirchtürme gemeinsam diesen Kreis, die Wirtschaft in diesen unserem Kreis, nach vorne bringen wollen.

    So was kommt heraus, wenn man den Stadtrat in Maßnahmen nicht einbindet, wenn man Ideen nicht hier diskutiert, wenn man das Wissen und die Ideen der Stadträte missachtet.

    Der Titel Stadtmarketing, immerhin 11.000 Euro wurde wesentlich überschritten, jedenfalls dann, wenn man die Kosten des Bauhofes (14.200 Euro) hinzuzählt. Spätestens die längst überfällige neue Buchführung wird solche verdeckten Kosten aufdecken. Anlässlich der Haushaltsberatungen haben wir dies noch einmal auf den Prüfstand gestellt, ebenso wie die Kosten und die Organisation der Volkshochschule Sinzig..

    Thema: Entlastung

    Meine Damen und Herren, vor mehr als einem Jahr hat die Mehrheit des Rates dem Bürgermeister in aller Öffentlichkeit das Vertrauen entzogen, womit ich zum Thema Entlastung kommen möchte.

    Für die SPD-Fraktion hat sich daran bis heute trotz vieler Versprechungen nichts geändert.

    Ein einziges Mal wurde der Versuch unternommen durch ein Gespräch die vorhandenen Probleme anzusprechen und zu lösen. Bei der Ankündigung und dem Versprechen weitere zu führen, blieb es dann auch.

    Meine Damen und Herren,

    dem Rechnungsprüfungsausschuss wurden Zahlen und Daten über die Fehl- und Krankheitstage unseres Stadtoberhauptes verweigert und zwar mit fadenscheinigen Gründen. Da war die Rede von besonders vertrauenswürdigen Personaldaten. Dabei geht es um die Verwendung unserer Steuergelder, um den Einsatz des bestbezahlten Mitarbeiters der Stadtverwaltung.

    Meine Damen und Herren,

    aber an den Beträgen für die Vertretung kann man unschwer ablesen, dass wir uns mehr als einen Bürgermeister in diese Stadt leisten müssen.

    Für die SPD ist der Einsatz des so genannten ersten Bürgers unserer Stadt mangelhaft und damit im Sinne der Gemeindeordnung unwirtschaftlich

    Meine Damen und Herren,

    ein Bürgermeister gehört in die Stadt.
    Er sollte selbstverständlich auch am Leben in dieser Stadt teilhaben, hier wohnen und auch seine Freizeit sowie sein privates Leben hier gestalten.
    Wie wir alle, die sich für unsere Stadt engagieren!

    Wenn man dann noch die unsinnige Diskussion um die Besetzung des Arbeitskreises Partnerstadt verfolgt, wonach dort niemand mitarbeiten darf, der nicht in Sinzig wohnt, dann müsste man doch auch dem Bürgermeister das Stimmrecht im Rat verweigern, wenn er nicht in dieser Stadt wohnt, oder?

    Meine Damen und Herren,
    zusammenfassend stellt die SPD-Fraktion fest, dass es zu planwidrigem Verhalten kam und unberechtigte Ausgaben getätigt wurden.
    Der Einsatz des Bürgermeisters für unsere Stadt war mehr als mangelhaft und deshalb verweigern wir die Entlastung!

  141. Ursula Schwarz sagt:

    tja Leute, da hilft nur eins: Wählt Herrn Geron, bin sicher, dann sind diese üblen Zeiten vorbei. Usi

  142. Mario Wettlaufer sagt:

    Ich halte es inzwischen auch für grob fahrlässig von den Fraktionen, in der Sommer- und Ferienzeit erst noch auf Antworten seitens der Verwaltung zu warten. Die Fraktionen haben doch die Möglichkeit, eine Stadtratssitzung zu erzwingen und dann den Bürgermeister und evtl. andere Verantwortliche die entsprechenden Fragen zu stellen, und zwar so, dass diese nicht noch eine Armee von Anwälten benutzen müssen, um heil aus der Sache raus zu kommen.

    Es geht um Fakten, Wahrheiten und aufzudeckende Unwahrheiten und Lügen!

    Auch hier gilt mein Appell, den ich schon in einem anderen Zusammenhang geschrieben habe (siehe hier: http://www.sinzig-blog.de/2016/11/29/urteil-gegen-die-stadt-sinzig-schlaegt-hohe-wellen/#comments , geschrieben um 19:23 Uhr).

    Je länger die Ratsmitglieder und Fraktionen schweigen, umso mehr kann aus einer groben Fahrlässigkeit auch ein „billigendes in Kauf nehmen“, also bedingter Vorsatz (dolus eventualis) im starfrechtlichen Sinne werden – und dafür kann sich dann schon auch ein Staatsanwalt interessieren!

  143. Sentiacum sagt:

    Wer sich intensiver mit Personen und Medien beschäftigt, weiß, dass Victor Francke ein Kroeger-Fan ist. Die Krönung ist natürlich, aus dem Täter ein Opfer machen zu wollen. Herrn Francke ist insofern zu danken, als er mit seiner Kommentierung noch mehr Bürger als bisher motiviert, sich im Blog zu Wort zu melden.
    P.S. Vielleicht erscheint für einen Redakteur beim GA 10.000 Euro nicht viel zu sein, für die allermeisten von uns ist es sehr viel Geld, mit dem einiges Gute in Sinzig bewegt werden könnte.

  144. Steuerrechtler III sagt:

    Der Haushalt ist in der Tat zu einem „Geschachere“ verkommen. „Klüngel“, eine treffende Beschreibung. Man lese in diesem Block Zeilen der Ortsvorsteherin, Frau Schmitt-Federkeil, zu diesem Thema (Haushalt – Ein Schelm, der böses dabei denkt) Sehr aufschlussreich. Eingesteuert wurde dies vor allem vom Löhndorfer Ortsvorsteher, Münch, der auf eine massive Stärkung der Ortsvorsteher drängte, mit Erfolg, zur Stärkung seines eigenen endlosen Machtanspruches. CDU und deren Bürgermeister ließen dies einfach laufen. Im übrigen sind insbesondere Haushaltsberatungen fachlich fordernd und zeitaufwändig. An der Kompetenz mangelt es heute in der Regel, wirkliche Könner fehlen. Schade, dass, z.B. eine Elisabeth Groß (SPD) nicht mehr politisch tätig ist. Fleißig, hochkompetent, verantwortlich und kreativ waren deren Beiträge. Kroeger, CDU und Co. würden einen Kollaps riskieren, würden sie den damaligen Beratungen ausgesetzt. In der Tat: „Blatt für Blatt“, von Aufgabe zu Aufgabe, wurde offen der Verwaltungsentwurf intensiv diskutiert. Die finanzielle Führung eines Dienstwagens für den Bgm. in einer städtischen GmbH, undenkbar. Dessen Beschaffung wäre „so locker“ nicht zugestimmt worden, alternative Lösungen (z.B. Privatwagen mit km-Entschädigung)ernsthaft erwogen worden. Eine private Mitbenutzung, u.U. auch noch kostenfrei, damals nicht vorstellbar. Und: Es gibt keinen quasi Anspruch auf dessen Beschaffung, weder rechtlich noch vom Status her, einfach lächerlich, was Kroeger da so verkündet.
    Diese Zeilen schreibt ein -auch- ehemaliges, langjähriges Ratsmitglied der CDU.

  145. Ein ehemaliges Ratsmitglied sagt:

    Hallo Steuerrechtler I und II,

    Bei Haushaltsberatungen werden die Stadträte vor einen fertigen Haushalt gesetzt. Vorher wurde dieser im Rathaus ausgearbeitet und im (CDU-dominierten) Haushaltsausschuss und mit den Fraktionsvorsitzenden abgesprochen. Das Motto lautet, wenn du zustimmst bekommst du das für deinen Ortsteil.
    Als Ratsmitglied steht dann nur noch wenig bis kein Gestaltungsraum zur Verfügung und Rückfragen werden abgebügelt.

    Das Thema ob dem Bürgermeister ein Auto zusteht wurde nie diskutiert, sondern nur als Faktum festgelegt. Zu hinterfragen gilt auch, ob der Kämmerer seinerzeit, und damit meine ich den Kämmerer in der ersten Dienstzeit von Kroeger, hier seiner Prüfungspflicht nachkam?

    Das heute die Räte die unwissenden spielen ist bedenklich, denn sie haben in jedem Jahr den Haushalt vorliegen und stimmen darüber ab. Die Frage mag erlaubt sein ob sie sich den Haushalt Blatt für Blatt überhaupt anschauen oder sich nur auf Abstimmungsbefehl der Fraktionsführungen ihr Abstimmungsverhalten befehlen lassen. Nur in den Reihen der Grünen und SPD wurde öfters gegrummelt und dagegen gestimmt.

    Ich bin auf den Prüfbericht des Rechnungshofes gespannt.

  146. Steuerrechtler II sagt:

    Verehrter Mario Wettläufer, WARUM“ ? In der Tat eine absolut berechtigte Frage, diese Konstruktion muss doch in der Vergangenheit in der Politik aufgefallen sein. Man könnte durchaus den Verdacht haben, dass die Damen und Herren Politiker hiervon in Kenntnis gesetzt worden sind. Vielleicht mit dem verwaltungsseitigen euphorischen Hinweis, dass man damit einige Vorteile, vor allem steuerlicher Art, realisieren kann. Z.B. die Geltendmachung der Vorsteuer. Nach Lage der Dinge wäre dies dann allerdings rechtswidrig erfolgt. Eine Verbuchung im allgemeinen Haushalt -nur diese ist für das Dienstfahrzeug des Bürgermeisters zulässig- gibt diese Möglichkeit nicht her. Der Rat sollte dem intensiv nachgehen, mit dem Finanzamt ist nicht zu spaßen.
    Vielleicht deshalb die Schweigsamkeit ? Wäre durchaus eine Erklärung.

  147. Steuerrechtler sagt:

    Kurbad GmbH: Absolut merkwürdig, dass die finanzielle Abwicklung des Dienstwagens Bürgermeister über die Kurbad GmbH abgewickelt wird. (so der Geschäftsführer der GmbH, H.J. Weiss) Interessant auch die Frage, die vom Finanzamt zu beantworten ist: Wurde die Mehrwertsteuer der Leasing-Rate als Vorsteuer geltend gemacht ? Läßt die Satzung der GmbH diese Abwicklung überhaupt zu ? Besteht nicht die Gefahr, dass die jährliche Subvention der GmbH über den städt. Haushalt zumindest der Mehrwertsteuer unterliegt ? Gibt es auf deren bisherigen Verzicht ohnehin noch eine Rechtfertigung, nachdem die Anerkennung als staatlicher Kurort zurückgezogen wurde ?
    Weitere latenteFragen, die die Politik ergänzend aufgreifen muss, auch im Hinblick darauf, dass die Finanzverwaltung sehr schnell mit Verdacht der Steuerhinterziehung zur Sache geht.

  148. Mario Wettlaufer sagt:

    „Viel Getöse um wenig!“

    So wird der Kommentar von Victor Francke zum zuvor genannten Bericht im General Anzeiger mit Überschrift versehen und es erhellt sich schon der Eindruck, als dass der Schreiber dieses Berichtes eine einseitige Betrachtung beschreibt.

    Man sollte ihm in der Tat einmal die Berichterstattungen aus dem 2jährigen unsinnigen Arbeitsgerichtsprozess vorlegen, denn da war in der Tat sehr viel Getöse um gar nichts – da hätte man auch gerne Partei zugunsten des mutwillig gejagten Mitarbeiters ergreifen können, denn da war Bürgermeister Kroeger der Jäger, der sehr gerne zur Jagd ging.

    „Wo Rauch ist, ist auch ein Feuer“ sagt der Volksmund, und so wird es auch sicherlich bei dem Bericht des Rechnungshofes sein, denn ein Prüfer wird nicht etwas aus purer Lust beanstanden und das die Stadt da eine eigene Meinung zu hat, ist sogar legitim – aber ist diese Meinung auch mit geltendem Recht und Gesetz vereinbar?

    Warum das Dienstfahrzeug des Bürgermeisters allerdings über eine gGmbH der Stadt geleast wurde, ist da schon merkwürdig, beruft er sich doch darauf, das es in seiner Stellung als Bürgermeister durchaus normal sei, einen Dienstwagen zu besitzen, dann allerdings MUSS die Frage zu beantworten sein, warum dann dieses Fahrzeug für den Bürgermeister nicht auch aus dem Topf der Stadt gezahlt wird? Und wenn diese gGmbH dieses Fahrzeug dem Bürgermeister der Stadt zur Verfügung stellt, muss es auch einen Nutzungsvertrag mit entsprechenden Regelungen der Verrechnung geben, liegt eine solche vertragliche Regelung nicht irgendwann auch einem Ausschuss zur Beschlussfassung vor?

    Das wären nur mal die ersten Fragen, die sich mir so aufdrängen würden – aber komischerweise hat die keiner der Fraktionen zumindest in der Presse so gestellt….

    WARUM?????

  149. Werner Hoffmann sagt:

    In der Tat sind Verharmlosungen in der Dienstwagen-Affäre grundsätzlich nicht angebracht! Völlig unverständlich der Kommentar von Victor Franke zu dem heutigen Bericht im General-Anzeiger „Bürgermeister Kroeger weist die Vorwürfe zurück.“
    Da wird einem Mitarbeiter wegen angeblicher Unterschlagung von 200 EUR fristlos gekündigt. Es folgten zwei Jahre, in denen der Mitarbeiter mit seiner Familie vorverurteilt und insbesondere durch Bürgermeister Kroegers (CDU) taktieren vor Gericht zudem wirtschaftlich und sozial zutiefst gedemütigt wurde bis das der Stadtrat dieser „Treibjagd“ ein Ende gesetzt hat. Ergebnis: finanzieller Schaden alleine 80.000 EUR an Lohnnachzahlungen.

    Oder vor 15 Jahren kurz nach Amtsantritt der erste Fall einer von Kroeger inszenierten „Treib- und Drückjagd“ gegen den leitenden Beamten im Rathaus. Auch hier hat der Bürgermeister nichts unversucht gelassen, und auch keine Kosten und Mühen zu Lasten der Steuerzahler gescheut, seinen Mitarbeiter mit Schimpf und Schande aus dem Amt zu jagen zu wollen.

    Noch eine Reihe weiterer von Kroeger betriebene Vorfälle gegen Mitarbeiter einschließlich Mobbing, wurden von Kroeger systematisch und jahrelang betrieben, meist von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt. Und

    Und jetzt, wo der Rechnungshof nach sorgfältiger und intensiver Prüfung in seinem „vorläufigen“ Prüfbericht eine offensichtliche Misswirtschaft (oder sogar Missbrauch?) seitens Herrn Kroeger aufdeckt – und dies endlich auch mal öffentlich bekannt wird – ist die Rede davon , das man den Bürgermeister in einem „erstklassigen Sommertheater“ wegen „eher kleiner Beträge“ (laut Zeitungsberichten jährliche Einsparung von 10.000 EUR) „dem Anschein einer Treib- und Drückjagd“ ausgesetzt habe.

    Der Bericht und Kommentar des General-Anzeiger zum nachlesen:
    http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/ahr-und-rhein/mehr-ahr-und-rhein/B%C3%BCrgermeister-Kroeger-weist-Vorw%C3%BCrfe-zur%C3%BCck-article3604255.html

  150. Zeitungsleser sagt:

    Dienstwagen und Kroeger: Der Generalanzeiger morgen berichtet. Wie zu erwarten, in einem abwiegelnden Kommentar von Victor Franke, der Versuch einer Freisprechung von Kroeger. Jener sei derzeit eine Treib- und Drückejagd ausgesetzt. Man sollte einmal dem Herrn Franke Adressen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung geben, die ihrerseits Treib- und Drückejagden des Herrn Kroehger ausgesetzt waren und immer noch sind. Er könnte dann den Inhalt solcher Aktionen wesentlich besser deuten. Es ist erstaunlich, wie der Generalanzeiger seine offensichtliche Nähe zu Kroeger dauerhaft umsetzt; schon bei dessen massive Unterstützung zum NVZ (Rick) erweckte doch Erstaunen.

  151. Ex-Mitarbeiter sagt:

    So eher nebenbei: 8 PKW hat die Stadt Sinzig geleast. für Verwaltung und Stadtwerke. So Kroeger. Neben den rein technischen Fahrzeugen, natürlich. Bei Kroegers Dienstbeginn reichte der Stadt insgesamt 1 Fahrzeug, neben der Technik. Jenes Fahrzeug war nicht geleast, sondern von einem Energieträger finanziert, demnach keine Anschaffungskosten. Erstaunliche Entwicklung.
    Und dies bei annähernd gleichem Aufgabenbestand und Bevölkerungszahl.

  152. Insider und CDU-Mitglied sagt:

    Der Verfasser dieser Zeilen auch: Z.B. weshalb die Abrechnung seines „eigenen“ Fahrzeuges (Wortwahl Kroeger) über die Kurbad GmbH abgerechnet wird. Wieso dies und warum ? Diese Gesellschaft hat kaum eignen Geschäftsverkehr und ist deshalb prinzipiell nicht in der Lage, einen Leasingvertrag für einen PKW abzuschließen sowie die Folgekosten zu tragen. Des Rätsel Lösung: Verschleierung pur ! Das Defizit der Kurbad GmbH wurde entsprechend höher und wird durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen. Damit entzog Kroeger sowohl den Leasingvertrag als auch dessen Inhalte (L.-Rate, Ausstattung des Fahrzeuges, Versicherungen usw.) dem Rat und damit der Öffentlichkeit. Abgesehen hiervon muss die Komponente der privaten Mitbenutzung geprüft werden. Es erhebt sich die konkrete Frage, ob dieses Instrument (Verrechnung über die stadteigene GmbH) dazu benutzt wurde, einen Kostenersatz für die private Benutzung zu verhindern.
    Es wird interessant. Auch für den Rat, die Politik in Sinzig, die, liest man deren Anfragen, von allem wohl nicht gewusst haben will.

  153. Mario Wettlaufer sagt:

    Interessante Informationen, insbesondere die Reaktionen der Fraktionen/Parteien und deren Sprecher:

    http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-neuenahr_artikel,-landesrechnungshof-prueft-droht-kroeger-eine-dienstwagenaffaere-_arid,1675590.html

    Mir würden da auch ein paar Sachen zu einfallen, die man fragen könnte und müsste….

  154. Mario Wettlaufer sagt:

    An Spekulationen mag ich mich nicht beteiligen, daher hoffe ich eher auf Feststellungen zu Gunsten oder aber zu Lasten, und dann hat man zu reagieren.

    Ob Verfahrenswege hier nicht eingehalten wurden, dafür sollten dann schlussendlich auch ALLE Ratsmitglieder mal offene Augen haben und dies überprüfen.

    Am Ende steht dann ein Ergebnis, nicht jetzt schon!

  155. Ein ehemaliges Ratsmitglied sagt:

    Rechnungshof: Dienstwagen des Sinziger Bürgermeisters

    Darüber wird aktuell in den Radionachrichten berichtet.

    Auch in Fokus Digital wird dieses Thema behandelt: http://www.focus.de/regional/rheinland-pfalz/kommunen-rechnungshof-dienstwagen-des-sinziger-buergermeisters_id_7345639.html

    Der Dienstwagen wurde übrigens nicht durch den Stadtrat beschlossen, sondern im Haushalt an versteckter Stelle eingeplant. CDU und eventuell auch Münch hatten, durch seinen inngen Kontakt zu Kröger und der CDU, davon Kenntnis.

  156. Ehemaliges Ratsmitglied der CDU sagt:

    Es wäre nicht verwunderlich, wenn dies nur die „Spitze eines Eisberges“ wäre. Wahrscheinlich ist die Meldung aber eher das Produkt von „Verschwörungstheoretikern“ (sic.: Markus Schlagwein, CDU) Man lese übrigens die Einlassungen Kroegers hierzu: Sehr merkwürdige Begründung. Einem Mitarbeiter (unter etlichen) kündigte Kroeger wegen des aufgebauten Vorwurfes, er habe € 200,00 zu Lasten der Stadt abgerechnet. Und anschließend der Arbeitsgerichtsprozess verloren. Wer kündigt nun Kroeger ? Frage ist auch, mit welcher personellen Qualität der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt ausgestattet ist, dies musste doch schon vor Jahren auffallen. Frage ist auch, mit welcher Intensität die Kommunalaufsicht beim Kreis Ahrweiler Sinzig im Blickfeld hat bzw. hatte, auch hier werden sich Fragen stellen müssen.

  157. admin sagt:

    dpa Meldung: Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz befasst sich kritisch mit dem Dienstwagen des Sinziger Bürgermeisters Wolfgang Kroeger (CDU): Die Rede ist von Verschwendung und Rechtsbruch.
    focus online, Welt, volksfreund.de etc. berichten darüber:

    http://www.focus.de.didown.com.cn/regional/rheinland-pfalz/kommunen-rechnungshof-dienstwagen-des-sinziger-buergermeisters_id_7345639.html

  158. Mario Wettlaufer sagt:

    Heute morgen im Radio (SWR 1) gehört, eben zur Sicherheit nochmal nachgeschaut, mal sehen, was dabei heraus kommen wird:

    Sinzig

    Rechnungshof prüft Bürgermeister-Dienstwagen

    Der Rechungshof in Rheinland-Pfalz prüft, ob der Bürgermeister von Sinzig im Kreis Ahrweiler Geld verschwendet hat. Nach Angaben der Deutschen Presseagentur hat Bürgermeister Kroeger Dienstwagen ohne Ausschreibung angeschafft. Das habe die Stadtkasse jährlich bis zu 10 000 Euro mehr gekostet. Kroeger weist die Vorwürfe zurück.

    Stand: 12.7.2017, 7.30 Uhr

    Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rp/koblenz/sinzig-rechnungshof-prueft-buergermeister-dienstwagen/-/id=1642/did=19881834/nid=1642/1roygra/index.html

  159. Eine Mitbürgerin aus Franken sagt:

    Ein Bürgermeister (Kroeger) mit Bargeld „in der Hand“, so eine Bildveröffentlichung kürzlich in der „Rheinzeitung“. Eigentlich sind solche Veröffentlichungen dieser Art nicht angeraten, will man auf die allgemeine, wenn auch weithin emotionale Grundstimmung in der Bevölkerung Rücksicht nehmen. Was nun Kroeger (CDU) nicht im mindesten stört. Es werden vorsorglich Bedienstete der Verwaltung mit abgebildet. Es soll sich ja um eine anonyme Spende halten, für Baumpflanzungen dieser oder jener Kulturart. Mal sehen, ob diese Spendenaktionen nach dem Ausscheiden von Kroeger weiterlaufen. Wird interessant werden.

  160. Kirchplatz-Kenner sagt:

    Kroegers (CDU) Maximal-Erfolg: Bisher nicht öffentlich bekannt, dennoch Fakt: 101 Fehltage, exakter Abwesenheitstage, hat er vorzuweisen, im Jahre 2016. Bei etwa 250 Arbeitstagen ist dies doch eine ordentliche Quote. Allen Respekt. Bleibt zu hoffen, dass der neue Bürgermeister ab 2017 eine höhere Quote an Anwesenheit (Präsens) erzielt

  161. Mario Wettlaufer sagt:

    Es wäre sicherlich im Interesse der Stadt Sinzig wenn sich ALLE im Stadtrat vorhandenen Fraktionen und Parteien schlußendlich auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen könnten, der nach Meinung aller die besten Voraussetzungen für eine positive ENtwicklung der Stadt Sinzig, aber auch – und das darf bei dem ganzen nicht vergessen werden – die große Aufgabe übernehmen muss, wieder Chef für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung zu sein und wieder mit Menschlichkeit, Sachlichkeit und Kritik- und Kommunikationsfähigkeit diese Verwaltung führt.

    Ob dies am Ende des Tages dann mit dem Namen Andreas Geron zu verbinden ist, bleibt abzuwarten, aber in jedem Falle scheint dieser Mann nicht ungeeignet zu sein, für die Stadt Sinzig und auch die Verwaltung eine positive Veränderung umsetzen zu können.

  162. Insider und CDU-Mitglied sagt:

    „Viel Scherben, und verbrannte Erde“ wird Kroeger hinterlassen. In der Politik, verwaltungsintern ohnehin, weite Bereiche der Bevölkerung sind -und werden- davon betroffen sein. Es braucht einen klugen, sachkundigen, mutigen und auch von Menschlichkeit nicht nur verbal geprägten Nachfolger.
    Mit dem Sinziger Andreas Geron wird dieses Profil mehr als erfüllt sein. Parteien und Wählergruppe sollte es eigentlich nicht allzu schwer fallen, ihn gemeinsam zu unterstützen. Wollen wir hoffen, lieber Werner Hoffmann, dass diese Einsicht vorherrscht; es wäre zum großen Vorteil der Stadt Sinzig.

  163. Werner Hoffmann sagt:

    Eine überfällige Entscheidung
    Die Nachricht, dass Herr Kröger nicht mehr zur nächsten Bürgermeisterwahl antritt, hat uns, die Freunde der Kernstadt Sinzig, positiv überrascht. Dass Sinzig dringend einen Wechsel im Bürgermeisteramt braucht, blieb auch uns bekanntlich nicht verborgen. Die wenigen von Herrn Kröger erworbenen Verdienste wollen wir nicht schälern. Aber, dass er seinen Wohnsitz nicht nach Sinzig verlegt hat,blieb für uns und viele Bürger der Stadt eine nicht nachvollziehbare Entscheidung. In seinen letzten Amtsjahren hat er leider viel dafür getan,dass sein Führungsstil angezweifelt werden musste. Die von ihm persönlich angestoßene Aktion NVZ ist eins seiner vollkommen unnötigen Vorhaban, das die Bevölkerung spaltet und auf verbrannte Erde in der Kernstadt hinauslaufen kann, wenn es nicht gestoppt wird.
    Einige noch ungelöste Bauvorhaben( Feuerwehrgerätehaus, Bahnhof, desolate Straßen und Bürgersteige usw. ) werden dem Stadtrat aufgrund der Finanzsituation noch viel Kopfzerbrechen bereiten.. Nun aber gilt es nach vorne zu schauen und einen jungen dynamischen Kandidaten für das Bürgermeisteramt zu finden, der in Sinzig beheimatet ist und sich mit Sinzig und seiner Bevölkerung identifiziert. Wir brauchen einen Bürgermeister, der sich überwiegend in der Kernstadt und in den Stadtteilen bewegt und der Bevölkerung sozusagen “ aufs Maul schaut “ ! Erfreulicherweise gibt es schon einen Kandidaten, und zwar den in Sinzig geborenen und dort mit seiner Familie wohnenden Andreas Geron, der auch alle beruflichen Voraussetzungen für ein solches Amt mitbringt.
    Bericht von den Freunden der Kernstadt Sinzig

  164. Besorgte Sinziger Bürger sagt:

    „Wenn ich von Bord gehe, dann ist das Schiff ‚Stadt Sinzig‘ voll seetauglich“, betonte Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) im GA-Gespräch. Laut Kroeger seien die Altlasten abgearbeitet und Bausünden wie „MPG-Hallen, Simmobilia, oder Präparandie“ beseitigt worden. Die Simmobila wurde bekanntermassen unter Kroeger als teuerste Parkplätze von Sinzig umgestaltet. Das schöne Präparandie-Gebäude als Mitgift für die Realisierung eines unmittelbar angrenzenden Discounter verramscht.

    Als Ziele für die Barbarossastadt definierte er u.a. die Verwirklichung eines Nahversorgungszentrums, aber vor allem den Bau eines Inklusionshotels auf der Jahnwiese. Befremdlich, wie ein Bürgermeister, der im Vorfeld einer angeblich ergebnisoffene Prüfung des in der Bevölkerung sehr umstritten Nahversorgungszentrums bereits vor der Beratung und Entscheidung seitens der kommunalpolitischen Gremien, dies als eines der Ziele für die Barbarossastadt kundtut. Oder auch das von Kroeger im Alleingang aus dem Hut gezaubert Inklusionshotel auf der Jahnwiese.

    Während andere Kommunen im Kreis Ahrweiler in der Tat umfangreich in die Zukunft investiert und damit aber auch nachhaltig Gewerbesteuereinnahmen sichern (Bsp. Innovationspark Grafschaft, Gewerbegebiet Remagen, oder die Erweiterung Brohltal Ost), wurde in Sinzig viel Geld in Konzeptentwicklungen gesteckt, die anschließend in den Schubladen verschwunden sind. Bei den sich konkret abzeichnenden Gewerbesteuerausfällen heißt es dann eher den Rettungsanker werfen, um zu schauen, was noch zu retten ist.

  165. Altstädter sagt:

    Zum Abtritt Kroegers:
    Dessen Empfehlung an den Nachfolger: „Nah bei den Leuten und den Vereinen sein“. dies formuliert heute (Generalanzeiger) jemand, der sich weigerte, seinen Wohnsitz in Sinzig zu nehmen und damit privat mit Familie ansprechbar zu sein und vor Ort dafür einzustehen, was die Politik von ihm erforderte. Es war natürlich wesentlich bequemer, nach Dienstschluss nach Bonn zu“flüchten“ und Sinzig hinter sich zu lassen….
    Man ist fassungslos, unverfrorener geht nicht.

  166. Mario Wettlaufer sagt:

    Die neue Stadtchefin/der neue Stadtchef wird in der Tat den überwiegenden Teil der 8jährigen Amtszeit damit beschäftigt sein, in der Verwaltung wieder für Vertrauen zur neuen Stadtführung und auch Vertrauen unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sorgen – es wäre schön, wenn jetzt auch einige leitende Positionen in der Stadtverwaltung zusehen würden, den Weg aus der Verwaltung in neue Aufgabenkreise anderswo zu finden, denn sonst wird das mit dem Vertrauen nix groß werden können, und: Wendehälse haben noch nie etwas bewirkt!

    Sinzig hat eine motivierte Verwaltung verdient, die weitere Entwicklung von Sinzig wird ohne eine motivierte Mannschaft im Rathaus nur gehemmt sein, daher kann diese erste Amtszeit des/der „Neuen“ nur mit einem enormen Kraftakt zu meistern sein.

  167. Sentiacum sagt:

    Kroeger entzieht sich einer schallenden Ohrfeige durch die Wähler, indem er nicht mehr zur Wahl antritt. Sicherlich hat er nicht alles falsch gemacht. Aber bereits nach der ersten Amtsperiode war die Kritik an seiner Amtsführung parteiübergreifend und bei den Bürger/innen vorhanden. Die CDU hatte ihn wieder als ihren Kandidaten nominiert: sie saß zwischen Baum und Borke. Nun hat sie das Problem Kroeger ausgesessen. Und die Kritik an der Amtsführung anderen überlassen. Doch was nun? Quo vadis CDU Sinzig? Und mit wem? Die öffentlichen Verlautbarungen sowohl des Partei- als auch des Fraktionvorsitzenden lassen erkennen, wie plan- und orientierungslos die Partei ist. Und das ist bestimmt nicht Herrn Kroeger anzulasten, sondern denen, die sich von ihm sehenden Auges haben vorführen lassen. Sinzig hat es verdient, dass im Rathaus wieder motivierte Mitarbeiter/innen arbeiten, dass parteiübergreifend Zukunftskonzepte angepackt werden und dass es wieder eine transparente und verlässliche Politik gibt. Wer auch immer die Stadt künftig führen wird: Kroegers Scherbenhaufen aufzukehren wird ein Kraftakt werden, der nicht nur fachliche Kompetenz, sondern besonders auch kommunikative und vermittelnde Fähigkeiten verlangt. Daran werden sich alle messen lassen müssen, die ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.

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Planspiele um das neue Feuerwehrgerätehaus

Ich finde es wichtig, dass ein Friedhof würdevoll gestaltet wird. Ich könnte mir gar nicht vorstelle [...]
28.04.2023

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Neuer Friedhof in Bad Bodendorf – Wirklich eine Fehlinvestition ?

Vieles ist in den letzten Wochen rund um die Feuerwehr geschehen - gutes und schlechtes! Nach einer [...]
03.08.2022

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Planspiele um das neue Feuerwehrgerätehaus

1,3 Mio € war mal der "Unsicherheitsfaktor", d.h., Baukosten zwischen 3,7 und 5 Mio € wurden seinerz [...]
19.07.2022

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Planspiele um das neue Feuerwehrgerätehaus

Man kann sich nur noch wundern… … was da in der Presse über die nichtöffentliche Jahreshauptversamml [...]
06.05.2021

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„Faktencheck“

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