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Heftige Kritik des Rates an Sinziger Verwaltung

25.11.2016  |  Kommentare: 1

25.11.2016 SINZIG. Nachdem die Stadt bei einem Verfahren gegen einen Mitarbeiter nicht vor Gericht erschienen ist, gibt es dafür Kritik vom Sinziger Stadtrat. Der Mitarbeiter hatte gegen seine fristlose Entlassung geklagt.

Im Sinziger Stadtrat ist die von Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) angeführte Stadtverwaltung massiv in die Kritik geraten. Grund ist ein Gerichtsverfahren, an dem die Stadt beteiligt ist. Zur Verhandlung erschien jedoch kein Vertreter aus dem Rathaus. Für CDU, SPD, FWG, FDP und Grüne war dies zu Beginn der vergangenen Ratssitzung Veranlassung, eine „gemeinsame Erklärung“ abzugeben.

Vor einer Woche wurde im Amtsgericht Sinzig ein Verfahren gegen einen städtischen Mitarbeiter verhandelt, dem fristlos gekündigt worden war. Dies wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen seiner Tätigkeit als „Vollziehungsbeamter“ ergeben haben sollen. So wird dem in Abstimmung mit dem Personalrat entlassenen Mitarbeiter vorgeworfen, zu unrecht Provisionen einbehalten zu haben. Der Mitarbeiter klagte gegen seine Entlassung, ein Gütetermin verlief ergebnislos.

Der für den 17. November anberaumten Gerichtsverhandlung blieb die Stadt fern. „Weder der Bürgermeister noch ein Vertreter der Stadt und auch der Rechtsbeistand der Stadt erschienen zu dieser Verhandlung. Daraufhin erging ein Versäumnisurteil gegen die Stadt Sinzig“, so Ratsmitglied Friedhelm Münch (FWG), der die gemeinsame Erklärung der Fraktionen verlas.

„Die Fraktionen sind der Meinung, dass dieses Verhalten der Verwaltung unrichtig ist. Eine Stadtverwaltung ist eine Behörde. Eine Behörde hat die Pflicht, an Gerichtsverhandlungen, an denen sie beteiligt ist, teilzunehmen“, so Münch im Namen der Ratsmitglieder. Die im Gerichtsverfahren anwesenden Bürger sowie Ratsvertreter hätten das Verhalten der Stadt nicht nachvollziehen können.

Bürgermeister Wolfgang Kroeger erklärte auf GA-Anfrage, sowohl dem Ratsmitglied Münch als auch anderen Vertretern des Rates sei vor der Gerichtsverhandlung sehr genau erklärt worden, dass die Stadt dem Verfahren am 17. November aus prozesstaktischen Gründen, die in öffentlicher Stadtratssitzung nicht dargelegt werden könnten, fernbleiben werde. Münch bestätigte diese Aussage Kroegers gestern gegenüber dem General-Anzeiger. Er vertrete jedoch die Auffassung, eine Behörde habe nicht zu taktieren.

Sinzigs Bürgermeister unterstrich indes, dass das Verfahren gegen den fristlos entlassenen Mitarbeiter mit der Verhandlung vom 17. November keineswegs erledigt sei. (Victor Francke)

Quelle General-Anzeiger/ Ausgabe Ahr 26.11.2016

 

Vor dem Arbeitsgericht: Erfolg gegen die Stadt Sinzig

Kündigung eines Mitarbeiters aufgehoben

Sinzig. Das Publikumsinteresse war sehr groß: Rund 40 Sinziger Bürger, darunter viele Mitglieder des Stadtrates, waren jüngst ins Sinziger Amtsgericht gekommen.

Sie wollten miterleben, wie ein fristlos gekündigt der Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Stadt auf Wiedereinstellung verklagte. Und dies erfolgreich wie die Zuschauer nach nur rund zehn Minuten der Verhandlung erfuhren. Irritierend für viele Besucher. Kein Vertreter der Stadt ließ sich beim Prozess überhaupt blicken, weder Bürgermeister Wolfgang Kroeger noch der Anwalt der Stadt.

Per Fax hatte sich die Stadt am Morgen entschuldigt. Logische Konsequenz: Richter Michael Vogel (Arbeitsgericht Koblenz), fällte ein sogenanntes Versäumnisurteil zugunsten des 57-Jährigen. Gegen dieses Urteil hat die Stadt noch ein Einspruchsrecht.

Theoretisch kann der Stadtangestellte also wieder seiner Arbeit und seinem Dienst aus Vollstreckungsbeamter für die Stadtkasse wieder aufnehmen. Im März 2015 hatte in die Stadt ihm fristlos wegen mutmaßlichen Abrechnungsbetrugs gekündigt. Der 57-Jährige verklagte die Stadt auf Wiedereinstellung. Die Vorgänge rund um den Prozess waren in Sinzig wochenlang Stadtgespräch gewesen. Durch das Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, ist der Mann rückwirkend weiter beschäftigt worden da er bis zu diesem jüngsten Prozesstermin nicht gearbeitet hatte.

Quelle: BLICK aktuell 21.11.2016

 

Leserbrief
Bürgermeister Kroeger erscheint nicht im Prozess und organisiert auch keine Vertretung – das wäre heute seine Amtspflicht gewesen. Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung leitet der Bürgermeister die Stadtverwaltung und vertritt sie nach außen. Diese gesetzliche Aufgabe wurde von unserem Bürgermeister nicht erfüllt.

Andreas Geron 17.11.2016

 



Eine Antwort zu “Heftige Kritik des Rates an Sinziger Verwaltung”

  1. Leserbrief sagt:

    Kann jemand schlüssig erklären, weshalb Kroeger die anschließende Ratssitzung nicht selbst geleitet hat, sondern die vertretungsgeübte Bei. Hager ? Er informierte vor der Sitzung Ratsmitglieder und gab am nächsten Tag der Presse, also war er doch dienstfähig, oder ?

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