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„Fakten über die Fakten“

12.06.2018  |  Kommentare: 13

Haushaltsatzung 2017 birgt hohes finanzielles Risiko

Kaum ein Thema beschäftigt die Sinziger Kommunalpolitik so intensiv über einen langen Zeitraum wie der Prüfbericht des Landesrechnungshof, und daraus hervorgehend die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses insbesondere in den Punkten Arbeitsgerichtsprozesse und Dienstwagen des Ex-Bürgermeisters Wolfgang Kroeger. Mittlerweile wurden unzählige Presseberichte, Statements, Leserbriefe und Meinungen zu dem Thema veröffentlicht und wurden bzw. werden in Frage gestellt.

Fakt ist, die vom Ex-Bürgermeister Kroeger im Sommer 2016 öffentlich getätigte Aussage, es sei kein Schaden für die Stadt entstanden und er werde persönlich dafür Sorge tragen, das über die Punkte umfassend und lückenlos aufgeklärt würde, hat sich über den Zeitraum bis zu seinem Ausscheiden aus dem Amt nicht erfüllt.

Fakt ist u.a. auch, dass entgegen seiner Aussage, Kroeger zwischenzeitlich einen kleinen fünfstelligen Betrag aus eigener Tasche an die Sinziger Stadtkasse nachgezahlt hat, berichtete die Rhein-Zeitung (RZ) am 05.06.2018. Ebenso berichtet die RZ, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner 15. Sitzung die Empfehlung für den Stadtrat ausgesprochen hat, keine  Entlastung dem Ex-Bürgermeister für das Jahr 2016 zu erteilen.

Mit dem Bekanntwerden dieser Empfehlung steigt derzeit vor der Stadtratsitzung, wo über den Punkt Entlastung entschieden werden soll, sicht- und spürbar ein Aktionismus, Fakten schaffen zu wollen bzw. bereits veröffentlichte Informationen als Nichtfakt oder zu neudeutsch Fake diskreditieren zu wollen. Dabei steht insbesondere der Sinzig-Blog im Fokus, der übrigens als erste Plattform es ermöglicht hat, das viele kommunalpolitische Themen und „Sinziger Baustellen“ auf Basis sorgfältiger Recherchen fundiert umfassend und transparent zusammengetragen und veröffentlicht wurden.



13 Antworten zu “„Fakten über die Fakten“”

  1. Werner Hoffmann sagt:

    Die vom Referat Naturschutz der SGD-Nord propagierte Beweidung des Ahrmündungsgebiets mit Wasserbüffeln und Konikponnys ist unserer Ansicht nach zu begrüßen, da mit einer solchen Maßnahme das Naturschutzgebiet untere Ahr ( FFH – Gebiet ) vor illegalen Lagerfeuern , Campern und Mülltouristen geschützt wäre. Positiv wäre auch, dass der Stadt Sinzig für Erstellung und Bewirtschaftung des Weidegebiets keine Kosten entstünden.
    Das weitere Vorhaben mit dem Förderprogramm „Tourismus für alle “ mit der Absicht Holzstege mit Besichtigungsplattformen in das Naturschutzgebiet zu bauen, ist für uns nicht nachvollziehbar! Damals wurde von der Naturschutzbehörde viel Geld für die Entfernung des rechts neben der Ahr vorhandenen asphaltierten Rad- und Fußgängerwegs in die Hand genommen, damit sich überhaupt das jetzige einmalige Naturschutzgebiet entwickeln konnte.
    Nun will die SGD – Nord einen barrierefreien Zugang für Touristen hin zum Naturschutzgebiet fördern, obwohl man weiß, dass ein für eine Barrierefreiheit unverzichtbarer Auto-Parkplatz dort nicht gebaut werden darf!!
    Die eventuell künftig auf der Panzerstraße entstehenden Parkplätze liegen viel zu weit entfernt, als dass sie für das angestrebte Vorhaben genutzt werden könnten.
    Wir sind der Ansicht, dass unser einmaliges Naturschutzgebiet an der unteren Ahr nicht durch Tourismus gestört werden darf und lehnen den Bau Holzstegen mit Besichtigungstürmen oder Plattformen ab. Dagegen würden wir es begrüßen, wenn hoffentlich bald eine Wasserbüffelherde von Touristen ( Radfahrern und Spaziergängern ) besichtigt werden könnte.
    Falls die SGD-Nord weitere Fördergelder für touristische Projekte zur Verfügung stellen kann, so sollte das von ehrenamtlichen Helfern betriebene Tiergehege “ Schwanenteich “ finanziell bedacht werden. Dies auch im Hinblick auf die bevorstehende Landesgartenschau im Jahr 2022 !!!

    Uwa Degen und Werner Hoffmann aus Sinzig

  2. Politik-Beobachter sagt:

    Dienstwagen und Mobbing: Die SPD-Sinzig veröffentlicht in ihrer Web-Seite deren Einlassungen und Begründungen zur Nichtentlastung Kroegers. Außerordentlich interessant und eigentlich nicht fassbar, was Kroeger sich mit Rückendeckung der CDU erlauben konnte, in Sachen Dienstwagen und Auftritten gegenüber Bediensteten der Verwaltung. Nun machte er auch noch Verjährung gegenüber gerechtfertigten Nachforderungen geltend. Wer haftet dafür, dass diese Verjährung eintreten konnte ?

  3. "Normaler" Bürger, der in Bonn arbeitet sagt:

    Die CDU Sinzig kann die Vorgänge um Kroeger „drehen und wenden“ wie sie will: Es ist Fakt, dass Kroeger während seiner gesamten Amtszeit (16 Jahre) bis zur Reklamation des Rechnungshofes ohne jegliche Eigenbeteiligung ein Fahrzeug der Stadt kostenlos nutzen konnte. Leasing, Pflege, Unterhaltung,, Kraftstoff, Versicherung u.ä. wurden aus Steuermitteln der Stadt bis dato alleine finanziert. Diese von der Beigeordneten Hager genehmigte private Nutzung umfasste Fahrten von und zum Wohnort Bonn-Beuel sowie uneingeschränkte weitere private Fahrten (Urlaubsreisen etc.) in erheblicher km-Größenordnung. Die pauschale Versteuerung -jene Steuern flossen dem Staat und nicht der Stadt Sinzig als Kostenträger zu- dieses Vorteiles durch Kroeger lag in ihrer Auswirkung wesentlich unterhalb dessen, was Kroeger für ein eigenes Fahrzeug gleicher Größenordnung und Ausstattung hätte aufwenden müssen. Er hatte hierdurch einen evident hohen wirtschaftlichen Vorteil. Ungezählte Bürger und Bürgerinnen der Stadt Sinzig arbeiten in Bonn und Umgebung; sie fahren auf eigene Kosten zum Arbeitsplatz und niemand erstattet ihnen private Fahrtkosten z.B. in den sonnigen Süden Europas. Und wenn sie Kosten zum Arbeitsplatz steuerlich geltend machen, wird jeder km vom Finanzamt genau ermittelt.
    Eigentlich ein Skandal, der durch die CDU Sinzig mit unverantwortlichen Äußerungen wie „Feststellungen des Rechnungshofes sollte man gelassen zur Kenntnis nehmen“ versucht wird, unter der sprichwörtlichen „Decke“ (Deres) zu halten.

  4. Polit-Insider sagt:

    1.) Eine Frage: Wieso wurde die Beigeordnete Hager offensichtlich uneingeschränkt entlastet, die doch für Kroeger den Weg zur kostenlosen privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges geöffnet hat ?
    2.) Die Berichterstattung des General-Anzeigers ist in der Tat nicht mehr nachvollziehbar. Das Schutzbedürfnis des Redakteurs gegenüber Kroeger scheint keine Grenzen zu kennen.Mit eher diffus-merkwürdigen Formulierungen wird zudem versucht, Bürgermeister Andres Geron in das „Zwielicht“ zu setzen. Mit einer disziplinarrechtlichen Maßnahme gegen die Ortsvorsteherin Schmitt-Federkeil ist er einer eigenen Verpflichtung nachgekommen. Personalangelegenheiten sind zum Schutz der Betroffenen nicht-öffentlich. Eine Verletzung dieser Pflicht war zwingend zu sanktionieren.
    3.) In der Tat: Weshalb wurde bisher Kroeger nicht angehalten, auch rückwirkend, seit 2002, Kostenersatz zu leisten ? Sehr aufschlussreich ist ferner, dass Tanken und Pflege des Fahrzeuges ausnahmslos nicht in Sinzig erfolgte. (Ratsmitglied Hahn, die „Grünen“)

  5. Mario Wettlaufer sagt:

    Bericht im General-Anzeiger-Bonn von heute Abend, von Victor Francke geschrieben:

    https://epaper.ga-bonn.de/article.act?issueId=479734&newsitemId=40400554&token=TYIPybQsgZZi3wfnrPhMWw

    Also, wenn ich das so lese, dann kann man nur noch den Kopf schütteln.

    Zunächst einmal finde ich es höchst interessant, dass neben Helga Schmitt-Federkeil anscheinend auch Victor Francke den genauen Wortlaut von internen Papieren kennt, bei Frau Schmitt-Federkeil kann man die Herkunft ja erklären, sie hat nun mal Zugang zu solchen Informationen, es ist also legitim, dass sie sowas genau kennt, aber woher man als Journalist solche Dinge genau kennt, ist schon immer wieder interessant – vermutlich lag es eines Tages anonym im Briefkasten.

    Da wird von einem Gutachten eines Anwaltsbüros folgendes zitiert:

    „Sollte das ( unkorrekte Abrechnen ) bewusst und gewollt geschehen sein, dürfte ein Abrechnungsbetrug und damit eine Straftat vorliegen“, heißt es wörtlich im Gutachten.“

    Eine solche Aussage ist eine sog. 22 Minuten-Aufgabe – 20 Minuten muss man über eine solche Aussage lachen und in 2 Minuten hat man das Gegenfaktum aufgeschrieben.

    Was ist das denn bitte schön für eine Aussage, die in den Augen von Schmitt-Federkeil und anderen Gutachtenwert hat????

    Diese Aussage hat den gleichen Wert wie die folgende:

    „Sollte jemand in eine Bank gehen und in räuberischer Absicht Geld zu erhalten versuchen, dürfte ein Bankraub und damit eine Straftat vorliegen.“

    Das sind Sätze, die habe ich in meinem 1. Semester Jura-Vorlesung gehört, das ist keine Feststellung, sondern eine These, die aufgestellt wurde, und darauf hin erging eine fristlose Entlassung eines Mitarbeiters????

    Wo bitte schön ist das denn sauber journalistisch recherchiert?
    Eine Rückfrage bei einem Jura-Studenten im spätestens 2. Semester hätte der das so erkläen können, dass es auch ein 6jähriger verstanden hätte.

    Weiter im Artikel:

    „Insbesondere in den sozialen Medien, in denen es Unterstellungen, Vorverurteilungen, Forderungen nach Strafverfolgung, Häme und Spott hagelte. Um dem Paroli zu bieten, eröffnete Schmitt-Federkeil ihren eigenen Internet-Blog (www.politische-haltung-sinzig.de). Darin veröffentlichte sie auch die entscheidenden Passagen des Rechtsgutachtens, um damit klar zu machen, dass sich Kroeger nichts hatte zu Schulden kommen lassen.“

    Es ist schön, wenn man sich auf Freund- und Seilschaften verlassen kann, jedoch ungeprüft etwas in den Raum zu stellen ist schwierig, denn auch die Fakten, die dort veröffentlicht wurden, sind mit Gegenfakten belegt worden.
    Da ich diese Gegenfakten geschrieben habe, und mehr als eindeutig mit Quellen und Fundstellen belegt habe, glaube ich sehr wohl, dass es durchaus sinnvoll wäre, hier eine geordnete juristische Verfolgung von möglichen Straftatenn einzuleiten – von neutralen staatlichen Organen und ich kann ehrlich nicht verstehen, dass Kroeger nicht sogar selbst diesen Schritt geht – er ist doch am meisten davon überzeugt, dass er sich nichts hat zu schulden kommen lassen, wovor also hat er denn Angst???????

    Da mir ja von Victor Francke versichert wurde, dass der GA auch eine Gegendarstellung mit der gleichen Pressewirksamkeit erstellen würde, wenn entsprechende Gegenfakten vorliegen, und ich denke, dass ich viele Gegenfakten mit Quellen und Belegen erbracht habe, freue ich mich schon auf diesen Bericht und frage, wann denn dieser kommen wird?

    Wenn nicht, kann von einer freien und neutralen Berichterstattung durch Victor Francke nicht mehr die Rede sein!

  6. Haushälter II sagt:

    Weichzeichner-Blog Schmitt-Federkeil: Fakt 2: Die -rechtswidrige- Verbuchung der Leasingrate für den Dienst-PKW des Bürgermeisters im Haushalt der Kurbach GmbH erhöhte den Subventionsbedarf der GmbH um den gleichen Betrag. Diese hierdurch erhöhte Verlustabdeckung erfolgte über den städtischen Haushalt und damit zu Lasten des Steuerzahlers. Konkret: Der Steuerzahler zahlte dies Finanzierung des PKW. Steuerliche Vorteile (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer) sind nicht eingetreten. Den Abzug der Mehrwertsteuer als Vorsteuer ist -wenn geschehen- steuerrechtlich, -vorsichtig formuliert- problematisch. Die Ratsmitglieder sollte Auskunft bei der Verwaltung einholen.
    Fakt 3: Die gefahrenen km werden in ihrer enormen Höhe auch damit begründet, dass sie auch durch die Kurbad GmbH sowie den Abwasserzweckverband verursacht wurden. Kroeger ist sicher gerne bereit, diese km mittels Fahrtenbuch zu belegen. Die Kurbad GmbH verfügt über einen eigenen Geschäftsführer (H.J.Weiß), der AZV über einen Werkleiter vor Ort, in der Kläranlage. Rein administrativ bleibt deshalb für den Bürgermeister der Stadt Sinzig (Kroeger) kein wesentlich erhöhter Fahrtaufwand übrig. Vielleicht überprüft man einmal den entsprechenden Fahrtaufwand von Kroegers Vorgänger in diesen Positionen; dies wäre sicherlich aufschlussreich.
    Ach ja: Dem Vernehmen nach laufen bei der Verwaltung Bussgeldbescheide aus dem Süden Europas für den Dienst-PKW ein. Kroeger ist sicher gerne bereit, diese der Stadt zu erstatten.

  7. Haushälter sagt:

    Weichzeichner-Blog Schmitt-Federkeil: Folgende Formulierung: Fakt 1: Der Rechnungshof habe in Sachen Dienstwagen und dessen kostenfreie private Nutzung durch Kroeger von „rechnerischen Einsparungen“ in Höhe von € 10.000,00 per Anno gesprochen; damit sei aber keine Schadensfeststellung erfolgt. So die Blog-Betreiberin. Dies verstehe wer will. Unterlassene Einsparungen sind nun einmal gleichzeitig Schäden. Zu Lasten des Steuerzahlers.

  8. Mario Wettlaufer sagt:

    An anderer Stelle geschrieben (https://www.politische-haltung-sinzig.de/2018/06/07/dienstwagen-kroeger/)

    Zu FAKT 1:

    Hier muss man erneut widersprechen!

    Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes stellt unter Tz. 8.4 (Seite 45) unstrittig folgendes fest:

    „Sofern ein Fahrzeug geleast wird, dessen Ausstattung und vereinbarte Kilometerleistung sich an dienstlichen Erfordernissen orientiert, sind nach überschlägiger Berechnung Einsparungen von bis zu 10.000€ möglich.“

    Was bedeutet das:

    Wenn die Fahrzeuge entsprechend den Anforderungen für den Dienstbetrieb (Fahrten zu öffentlichen Terminen, Sitzungen, etc. des Bürgermeisters) ausgestattet gewesen wären, und die Kilometerleistung vorher sorgsam abgeschätzt wurde für die dienstlichen Belange, dann wären die Einsparungen von bis zu 10.000€ möglich gewesen.

    Platt ausgedrückt bedeutet das nichts anderes, als das man sich hier eine Luxuskarosse geleistet hat, und evtl. so viele km gefahren ist, die man wohl nur noch schwer glaubhaft machen kann, dass das alles dienstlich veranlasste Fahrten waren.

    Das einzige was hier Bestand hatte war die Tatsache, dass Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) für die Stadt Sinzig hier Fakten geschaffen hat – aber es sind keine ihn entlastenden Fakten, da die Feststellungen so von den Rechnungsprüfern getroffen wurden.

    Was mich ein wenig verwundert ist der Umstand, dass hier Fakten verschwiegen werden, die aber nun mal auch festgestellt wurden:

    1) Dienstfahrzeuge wurden beschafft, ohne Wirtschaftlichkeitsanalysen zu Kauf/Leasing durchzuführen.

    2) Dienstfahrzeuge wurden ohne Ausschreibungen beschafft.

    3) Die stichprobenweise Überprüfung von Vorgängen im Zusammenhang mit den Dienstkraftfahrzeugen des Bürgermeisters ergab, dass kommunalverfassungsrechtliche und weitere haushaltsrechtliche Vorschriften nicht beachtet, zu hohe Aufwendungen getragen und gebotene Zahlungen für private Nutzungen nicht geleistet wurden.

    Alles nachzulesen unter Tz. 8.4 auf Seite 45 des Prüfberichtes Landesrechnungshof (Az: 6-P-7024-22-2/2016 vom 19. Juli 2017).

    Warum werden diese Fakten hier nicht dargestellt?

    Man muss sich als Stadtrat eben auch darüber Gedanken machen, ob mit reinem Gewissen eine Entlastung erfolgen kann, wenn eine unabhängige Prüfinstanz wie der Landesrechnungshof die Feststellung trifft, dass im Zusammenhang mit den Dienstfahrzeugen des Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger (CDU) neben kommunalverfassungsrechtlichen Normen auch Vorschriften des Haushaltsrechtes nicht beachtet wurden – es wurde also Recht gebrochen, nichts anderes bedeutet das!

    Auch das sind Fakten, die ihrer Darstellung mittels eines Blickes in den Prüfbericht deutlich widersprechen!

    Die steuerrechtlichen Aspekte werde ich gerne gesondert darlegen!

  9. Neu-Sinziger sagt:

    Es kommt halt auch immer darauf an, was man einem „Gutachter“ denn alles zur Begutachtung vorgelegt hat. Wenn ich nur erwähne, das da ein Mitarbeiter ist, der falsch abgerechnet hat, dann wird man vermutlich immer eine fristlose Entlassung rechtfertigen können.

    Apropos Abrechnungsfehler: Hier wurde doch auch mal was von Abrechnungsfehlern in der KFZ-Sache Kroeger geschrieben, und da hat man bisher nix unternommen – Zweierlei Maß in Sinzig????

    Dass die fristlose Kündigung nicht vertretbar war, hat man ja dann zuletzt durch den Richterspruch sehen können…. – soweit zu „Gutachten“!

  10. Beobachter der Szenerie Sinzig sagt:

    Aussagen des Gutachtens: Eine etwas andere Bewertung:
    1.) Die fristlose Kündigung war „vertretbar“. so eine der Aussagen. Dies bedeutet damit allerdings auch, dass sie nicht zwingend notwendig war. Sie, die Kündigung, machte von Anbeginn keinen Sinn, deren Begründungslage außerordentlich dünn. Dies war auch bekannt, die eigentlichen Hintergründe sind den Ratsmitgliedern bestens bekannt. Die Entscheidungen des Arbeitsgerichtes waren eindeutig, der Weg in die Berufungsinstanz ohne jegliche Aussicht im Sinne des Herrn Kroegers Dessen zentrale Regie bestand ohnehin darin, über die enorme Zeitachse den Kläger, einen Mitarbeiter der Verwaltung, „abzukochen“, um dies einmal landläufig auszudrücken. Zurecht hat der Stadtrat eingegriffen, einmal um weiteren finanziellen Schaden von der Stadt abzuwenden und zum anderen das enorme Leid vom Kläger und dessen Familie abzuwenden. Ein wirklicher Akt der Menschlichkeit. Insbesondere der SPD gebührt hierfür nach wie vor Dank. Sollte dieser Vorgang für Kroeger ohne weitere Konsequenzen bleiben, verlieren nicht wenige Bürger und Bürgerinnen weiter den „Glauben an die Politik“. Gegen mögliche Schadensersatzforderungen kann sich Kroeger vor der Gerichtsbarkeit wehren; es wird sich dann herausstellen, welche Rechtsauffassung vorherrscht.
    2.) Dass Kroeger nach den Regeln der GemO für die fristlose Kündigung als solche sowie die Gerichtsverfahren zuständig war, steht außer Frage. Zuständigkeit bedeutet aber auch eigene Verantwortung und unmittelbare Rechenschaftspflicht.

  11. Schmitz sagt:

    „Sinzig-Blog“ besteht den Faktencheck nicht – der Bericht im General Anzeiger vom 12.06.2018 hat ein gewisses Geschmäckle.
    Da wird über die hehre Absicht der parteilosen Sinziger Kommunalpolitikerin Helga Schmitt-Federkeil berichtet, die einen Blog ins Leben gerufen hat, um anonyme Vorwürfe gegen Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger einzudämmen.
    Merkwürdig, das dies zu einem Zeitpunkt erfolgt, nachdem gerade über die Presse zu erfahren war, das der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, Ex-Bürgermeister Kroeger keine Entlastung für das Jahr 2016 zu erteilen (siehe RZ vom 05.06.2018 und in Kürze die Abstimmung im Stadtrat erfolgen soll.
    Ebenso merkwürdig, das eben die Initiatorin des neuen Blogs unter dem Titel „Politische-haltung-sinzig.de“ noch am 22.05.2018 hier im Sinzig-Blog folgendes Statement abgegeben hat: „Es wird aus meiner Sicht allmählich Zeit, dass hier ein Schlussstrich gezogen wird und sich die angeblich „neu aufgestellte“ Verwaltung mit den gegenwärtigen und zukünftigen Problemen beschäftigt, anstatt einen tatsächlich längst abgeschlossenen Sachverhalt immer weiter am Kochen zu halten.“
    Weiterhin auch merkwürdig, das sie mit dem Redakteur Viktor Franke vom General Anzeiger Bonn offensichtlich einen Verbündeten gefunden hat, wie die von ihr ausschließlich in ihrem Blog angegeben Direktlinks zu dem Angebot dieser Tageszeitung zeigen. Das wirft die Frage auf, ob somit die Rhein-Zeitung den „Faktencheck“ auch nicht bestanden habe möge…
    Und last but not least: die Autorin beruft sich auf Fakten aus internen Informationen, die ihr als Mandatsträgerin vorliegen, die jedoch vermutlich nicht dazu dienen dürfen, einen persönlichen Aufklärungsfeldzug im Internet zu starten.

  12. Mario Wettlaufer sagt:

    An anderer Stelle geschrieben (https://www.politische-haltung-sinzig.de/2018/06/10/keine-entlastung-rpa-kroeger/)

    Zitat:

    FAKT 2: Bei der Rechnungsprüfung für das Jahr 2016 entschied sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit Zustimmung des Stadtrates dafür, zur Bewertung der Sachlage juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Deshalb forderte er bei einer renommierten Anwaltskanzlei ein juristisches Gutachten nach Aktenlage an. Geklärt werden sollten im wesentlichen die Fragen, ob die fristlose Kündigung durch den Bürgermeister vertretbar war, ob Kroeger im Rahmen seiner Kompetenzen gehandelt habe und ob der Stadt durch ein zwischenzeitlich erwirktes Versäumnisurteil zusätzliche Kosten entstanden seien.

    In seinem Gutachten kommt der Fachanwalt zu den folgenden Ergebnissen:
    •Die fristlose Kündigung war vertretbar.
    •Das Versäumnisurteil hat keine erhöhten Kosten verursacht, ein Schaden lag nicht vor.
    •Der Bürgermeister hat zu jeder Zeit im Rahmen seiner Kompetenzen agiert (Personalhoheit) und hätte selbst für ein Berufungsverfahren den Rat nicht einschalten müssen.

    Gesamtbewertung des Gutachtens: „Mangels Pflichtverletzung sind nach unserem Dafürhalten Regressansprüche gegen H. Kroeger ausgeschlossen.“

    Auch eine weitere angeforderte gutachterliche Bewertung kam zum gleichen Ergebnis.

    Zu Fakt 2:

    Zu Fakt 2 möchte ich folgendes anmerken:

    In dem zugrunde liegenden Fall ist die Beklagte (Stadt Sinzig) nicht zu dem vom Gericht anberaumten Termin erschienen, eine entsprechende formgültige Ladung ist zu unterstellen, so dass der Kläger das einzig richtige getan hat: Er beantragt ein Versäumnisurteil!

    Das so ergangene Versäumnisurteil zugunsten des Klägers kam zustande, weil man sich seitens der Beklagten (Stadt Sinzig) eines kleinen juristischen Kunstgriffes bedient hat, der sog. „Flucht in die Säumnis“, d.h., man hat bewusst das Versäumnisurteil in Kauf genommen, um dann dagegen mit einem Rechtsmittel angehen zu können.

    Warum ein solcher Schritt:

    Im Rahmen von Gerichtsprozessen werden beide Parteien aufgefordert, bis zu einem vom Gericht festgesetzten Termin ihre Einlassungen einzubringen. Einlassungen, die nach einem solchen Termin eingehen, werden rechtlich keiner Würdigung mehr zugeführt, sie sind also insoweit nichts wert.

    Hier hat man wohl seitens der Stadt Sinzig als Beklagte entweder keine Einlassungen abgegeben, oder man wollte nach der Fristsetzung noch etwas einbringen – und dann kommt das Mittel der „Flucht in die Säumnis“, es ergeht ein Versäumnisurteil zugunsten des Klägers in diesem Fall, gegen dass die Beklagte Stadt Sinzig dann ein Rechtsmittel einsetzt.

    Mit diesem Rechtsmittel bringt man sich verfahrenstechnisch wieder zu dem Stand zurück, zu dem man noch schriftliche Einlassungen an das Gericht einbringen kann, also hat man etwas schlichtweg verschlafen, so wird ein solcher kleiner Verfahrensgang genutzt, um wieder „ins Spiel“ zu kommen (vgl. § 342 ZPO).

    Und weil das so ist, hat der Gesetzgeber auch in § 344 ZPO unstrittig folgendes festgehalten:

    „Ist das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen, so sind die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird.“

    Will heißen, dass egal, was am Ende in einem Urteil heraus kommen mag, die Kosten der Versäumnis von der Partei zu tragen sind, der säumigen Partei aufzuerlegen sind – in dem Falle der Stadt Sinzig!

    Daher vermag ich dem Gutachten nicht so ganz zu folgen, warum das Versäumnisurteil keine höheren Kosten verursacht haben soll und deshalb kein Schaden vorlag – der Gesetzgeber sieht das grds. anders, und wenn meine Informationen stimmen, dann wurde dieses Gutachten auch nicht von allen Stellen so widerspruchslos hingenommen!

    Die beiden anderen Punkte aus dem Gutachten kann man von außen keiner Bewertung zuführen, da man die weiteren Inhalte nicht kennt, da braucht es dann schon das Insiderwissen, das man als Ehrenamtler hat!

    Aber auch hier könnte man grundsätzlich die Frage stellen, warum das städtische Rechtsamt diese Fragen nicht beantwortet hat – es kostet ja viel Geld, sich so ein Amt zu leisten, besonders wenn es nicht genutzt wird!

    Auch dies sind Fakten!

  13. Mario Wettlaufer sagt:

    An anderer Stelle geschrieben (https://www.politische-haltung-sinzig.de/2018/06/10/keine-entlastung-rpa-kroeger/)

    Zitat:

    FAKT 1: Gemeint ist der Fall eines Angestellten, der 2015 wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs fristlos entlassen wurde und daraufhin die Stadt auf Wiedereinstellung verklagt hatte. Obwohl die Klage des Mitarbeiters vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz erfolgreich war, hielt der damalige Bürgermeister Wolfgang Kroeger an seiner Rechtsauffassung fest und kündigte seine Absicht an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. In einer hierzu einberufenen Stadtratssitzung lehnten die Mandatsträger es allerdings ab, einem Berufungsverfahren zuzustimmen.

    Durch den Stadtratsbeschluss erlangte das Urteil des Arbeitsgerichtes Rechtskraft, so dass der Mitarbeiter wieder eingestellt werden musste und zugleich Anspruch auf Gehaltsnachzahlung der vergangenen zweieinhalb Jahre hatte.

    Die Fragestellung, welcher finanzielle Schaden der Stadt entstanden ist, weil dem Mitarbeiter für den Zeitraum von zweieinhalb Jahren Gehalt nachgezahlt wurde, obwohl er nicht arbeitete, ist nachvollziehbar.

    Nicht nachvollziehbar hingegen ist die Folgerung, dass ein eventuell entstandener Schaden zu Lasten des damaligen Bürgermeisters gehen sollte, nach dessen Rechtsauffassung der Prozess in einem Berufungsverfahren hätte neu verhandelt werden müssen.

    Faktisch hat der Stadtrat die Wiedereinstellung des Mitarbeiters beschlossen und den damit verbundenen eventuellen finanziellen Schaden für die Stadt billigend in Kauf genommen.

    Zu Fakt 1:

    „Durch den Stadtratsbeschluss erlangte das Urteil des Arbeitsgerichtes Rechtskraft, so dass der Mitarbeiter wieder eingestellt werden musste und zugleich Anspruch auf Gehaltsnachzahlung der vergangenen zweieinhalb Jahre hatte“
    „Faktisch hat der Stadtrat die Wiedereinstellung des Mitarbeiters beschlossen und den damit verbundenen eventuellen finanziellen Schaden für die Stadt billigend in Kauf genommen.“

    Das kann man so nicht stehen lassen!

    1) Durch den Umstand, dass kein weiteres (unsinniges) Rechtsmittel mehr eingelegt wurde, gilt der Mitarbeiter nicht als wieder eingestellt, sondern sein Status ist so zu bewerten, als sei ihm nie gekündigt worden – das ist ein sehr großer Unterschied!
    Es wurde das Recht wieder hergestellt, dass auch vor der Kündigung bereits galt und der Mitarbeiter ist in vollem Umfange rehabilitiert.

    2) Durch den Beschluss des Stadtrates wurde nicht zwingend ein eventueller Schaden billigend in Kauf genommen, wie das geschrieben wurde, NEIN – es wurde eher weiteres Unheil und damit Kosten für die Stadt verhindert, denn nicht zuletzt war ja zu lesen, dass am Ende des Prozesses selbst das Gericht nicht in der Lage war, überhaupt einen Grund in der fristlosen Kündigung zu erkennen, geschweige denn die Einlassungen der Stadt Sinzig über die beauftragte Anwaltskanzlei nachzuvollziehen.

    In der Berichterstattung der Rhein-Zeitung vom 26.06.2017 stand folgendes zu lesen:

    „Die Grünen-Fraktion hatte zuvor die Einsichtnahme in die Prozessakten beantragt, was der Stadtrat denn auch beschloss. Der Anwalt der Stadt hatte die Aussichten im Fall einer Berufung vor dem Landesarbeitsgericht mit „bestenfalls auf 50 zu 50“ beziffert.“

    „Fraktionssprecher Hartmut Tann: „Die Stadt konnte das Gericht auch nach über zweijähriger Prozessdauer nicht von einem Betrug durch den Mitarbeiter überzeugen. Vielmehr hat das Gericht das Vorbringen der Stadt in allen Punkten zurückgewiesen.“

    „Zudem ging es der SPD darum, den bereits eingetretenen Schaden nicht durch eine absehbare mögliche Prozessniederlage zu vergrößern. Vor allem müsse an die betroffene vierköpfige Familie des Klägers gedacht werden; dieses Argument hatte auch die FWG angeführt.“

    Quelle: https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-neuenahr_artikel,-hat-sinzigs-buergermeister-kroeger-im-radio-geschwindelt-_arid,1668595.html

    Zudem darf hier der Hinweis auf die Gemeindeordnung erlaubt sein, denn § 32 Abs. 1 Satz 1 GemO sagt: „Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger der Gemeinde.“

    Im Rahmen dieser Vertretung hat der Gemeinderat ein stetiges Kontrollrecht, ein Informationsrecht und auch ein Recht auf Nachfrage – also Kontrollrechte, die letztlich durch den verpflichtenden Handschlag des Bürgermeisters (§ 30 Abs. 2 GemO) auf das einzelne Ratsmitglied übergehen. Rechte können auch zu Pflichten werden, wenn das Wohl der Gemeinde gefährdet erscheint.

    Dies hat man in der SPD-Fraktion seinerzeit glücklicherweise wohl so gesehen, so dass dann wohl der Antrag an den Stadtrat gestellt wurde.

    Der Stadtratsbeschluss hat also nicht zwingend einen Schaden billigend in Kauf genommen, sondern eher dazu geführt, dass weiterer Schaden für die Stadt abgewendet wurde – wie wäre es denn mit einer solchen Betrachtung, die ja auch zumindest von der SPD in Sinzig so gesehen wurde – und vermutlich auch von einem Großteil der Sinziger Bürgerinnen und Bürger.

    Und wenn Sie schon selbst schreiben, DASS ein finanzieller Schaden entstanden ist, dann hätte doch der Stadtrat ernsthaft darüber nachdenken MÜSSEN, ob es jemanden gibt, der für einen solchen Schaden haftbar zu machen gewesen wäre, z. B. eben Ex-Bürgermeister Wolfgang Kroeger, der hier als Organ einer Stadt, als Amtsperson gehandelt hat!

    Als Schadensumfang wäre evtl. zu prüfen gewesen:

    ~ Zinsverluste des Arbeitnehmers durch Vorenthalten des Gehaltes
    ~ Durch Ausfall des Gehaltes evtl. entstandene Kosten des Arbeitnehmers (z. B. Umdisponierung finanzielle Eigenverpflichtungen, dadurch entstandene Kosten, etc.)
    ~ Etwaige Mehrkosten durch Einstellung eines Nachfolgers in der Verwaltung (der ja u. U. auch weiter zu beschäftigen ist, wenn eine Entfristung erfolgt ist), sofern dies geschehen ist
    ~ Etwaige Kosten der in Anspruch genommenen Anwaltskanzlei, da die Stadt Sinzig ein eigenes Rechtsamt unterhält und somit eine externe Verteidigung nicht notwendig gewesen wäre
    ~ Kosten der „Flucht in die Säumnis“ – dazu schreibe ich aber in einem anderen Statement zu Fakt 2 noch etwas genaueres
    ~ etc.

    Die Nachzahlung des Gehaltes an sich würde ich noch nicht mal als Schaden ansehen, da ja – wie oben beschrieben – der Mitarbeiter nun mal so zu stellen ist, als wäre dieser nie weg gewesen, das Gehalt hätte in diesem Falle also auch gezahlt werden müssen.
    Wäre es eine „Wiedereinstellung“ gewesen, wäre es ein Schaden gewesen, da man diese Nachzahlung dann auch als Schadenersatz hätte werten müssen.

    Im Ergebnis sind das zu Ihrem Fakt 1 auch alles nachprüfbare Fakten!

    Ich werde gerne nach und nach auf die weiteren, dort geschriebenen Fakten noch eingehen und eine andere, ebenfalls mit Fakten belegte Darstellung verschriftlichen, denn so können die „Fakten“ auch nicht stehen bleiben!

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