Diese Webseite verwendet Cookies
17.03.2017 | Kommentare: 5
Beitrag per Email empfehlenNachdem die ursprünglich für den 05. April geplante Ausschusssitzung zur Bauleitplanung „Bebauungsplanentwurf Gebiet zwischen Kölner Straße, Albert-Schweitzer-Straße, Ahr und Dreifaltigkeitsweg in Sinzig“ zunächst kurzfristig auf den 23.März vorverlegt wurde, ließ Bürgermeister Kroeger (CDU) heute auf der Homepage der Stadt Sinzig die Terminverlegung auf voraussichtlich Donnerstag, den 04. Mai 2017 verkünden.
Über die Hintergründe dieser erneuten Terminverlegung liegen derzeit noch keine weiteren Informationen vor, jedoch zeugt dieses terminliche Hin und Her wahrlich nicht von einer umsichtigen und sorgfältigen Planung für dieses – in der Sinziger Bevölkerung sehr umstrittene- Vorhaben. Denn wie die Rhein-Zeitung am 22.Februar berichtete, sollte an diesem Datum 04.Mai 2017 bereits der Stadtrat voraussichtlich über die Realisierung des geplanten Nahversorgunsgzentrums entscheiden.
Seit dem ersten Bekanntwerden dieses Vorhabens und seitens der Bürgerinitiative „Wir lieben Sinzig“ eingereichten rund 3.700 Unterschriften gegen die Ansiedlung eines Nahversorgunsgzentrums an diesem Standort, gab es zwischenzeitlich von Bürgermeister Kroeger auch den Vorschlag eines Bürgerbegehrens über Bau- oder Nichtbau des NVZ, welches jedoch rechtlich überhaupt nicht zulässig ist in einem Bebauungsplanverfahren.
Mehr Informationen dazu unter dem Beitrag Widerstand gegen Nahversorgungszentrum hier im Sinzig Blog.
Positives Beispiel Bad Neuenahr: Coca Cola plant offensichtlich im Betriebsgelände ein 23 mtr. hohes Regal-Lager. Die Stadt geht -wie gewohnt- dieses schwierige Thema mit großer Sorgfalt an. Vorweg befassen sich die zuständigen Ortsbeiräte mit diesem Projekt. Auf deren Auffassung, Meinung, wird erkennbar großen Wert gelegt. Und dies nicht nur „pro forma“, sondern mit dem nötigen Eigengewicht ausgestattet.
In Sinzig geht man andere doch sehr merkwürdige Wege: Der Ortsbeirat des Stadtkernes wurde in Sachen Einzelhandels – Zentrum an der Ahr, „eingekeilt“ zwischen Wohngebieten, Schulen und Kindergärten und extrem problematischer Erschließung, total übergangen. Dessen Beteiligung wurde zur Farce deklariert.
Die über 3000 Unterschriften sind nicht untergegangen, diejenigen, die sie leisteten, wissen darum. Vielleicht glaubte man auch, sie vergessen machen zu können, durch Zeitablauf. Das Verhalten der CDU -auch FDP- ist nicht mehr zu verstehen. Subjektive -eher suspekte-Kriterien wie Eigentumsverhältnisse, die gewollte Realisierung eines enormen Wertzuwachses u.a. scheinen hier jeglichen städtebaulichen Mindest-Sachverstand zu überlagern. Vielleicht fühlt man sich auch „im Wort“ gegenüber den Administratoren dieses Projektes, dem CDU-Bürgermeister Kroeger läuft ohnehin die „Zeit davon“; bis zum 31.12.2017, dem Ende von dessen Amtszeit, will er diesen Bebauungsplan unter „Dach und Fach“ haben -wollen-. Er kann sich nicht sicher sein, dass sein Nachfolger in ähnlicher Weise gegen den breiten Willen der Bevölkerung agieren wird. Die CDU will auch den anstehenden Wahlkampf (Bürgermeister-Wahl) damit nicht belasten, deshalb der nunmehr wieder aufgenommene Zeitdruck. Man befürchtet nicht ohne Grund, diese Position zu verlieren. Die bürgerlichen Kandidaten von FWG (Albrecht) und der unabhängige, von großer Sachkunde geprägte Einzel- Kandidat (Geron) werden das von Kroeger eingeführte merkwürdige Politikverständnis der CDU zu nutzen wissen.
Bürgermeister Kroeger (CDU) lädt erneut zur gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz-, Personal- sowie Bau-, Planungs- und Verkehrsausschusses und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Fremdenverkehr am 04. Mai ein. Einziger Tagesordnungspunkt ist das von Kroeger forcierte Nahversorgungszentrum im Bereich Ahr und Schulzentrum. Der Termin wurde ja im März kurzfristig wieder abgesagt.
Zwischenzeitlich scheint es bei den Kommunalpolitikern zu einem Überdenken über die Sinnhaftigkeit dieses in der Bürgerschaft intensiv diskutierten Vorhabens gekommen zu sein.
Entgegen des am 22. Februar von der Rhein-Zeitung veröffentlichten Berichtes scheint zumindest bei der FWG und SPD das, von der CDU klar unterstützte Vorhaben nicht mehr, wie kommuniziert, uneingeschränkt unterstützt zu werden. Dies wäre sehr zu begrüßen, denn bisher erschien es so, das die über 3.000 Unterschriften Sinziger Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrer Unterschrift klar gegen dieses Vorhaben ausgesprochen haben, in der großen Planungs- und Gutachterlage völlig untergegangen sind.
Bemerkenswert erscheint in diesem Zusammenhang auch die jüngst veröffentlichte Einladung der FWG zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung betreffend des NVZ nur zwei Tage vor dieser Ausschusssitzung.
NVZ und Flächennutzungsplan: Sowohl der derzeit rechtsgültige F-Plan als auch die in der Beratung stehende Fassung (Status 2014) lassen das von der CDU und Kroeger , ebenfalls CDU, so massiv vertretene sog. „Nahversogungszentrum“ = Summe großflächiger Einzelhandelszentren, zwischen Wohngebieten und Schul-Kindergarten-Zentrum auf dem Rick-Gelände schlicht nicht zu. Es gab und gibt hierfür im jeweiligen Planungsprozess gute sachliche Gründe. Sie wurden hier bereits mehrfach dargestellt.
Die Protagonisten des NVZ tun sich damit allerdings nicht schwer, man ändert den FLNPl einfach mit; so einfach ist das. Man darf gespannt sein, wie sich die FWG und ihr Kandidat Albrecht hierzu verhalten werden.
„Rheinzeitung“ heute: Freie Wählergruppe Sinzig stellt A. Albrecht zum Kandidaten der Wahl zum Bürgermeister auf. So weit so gut. Interessant eine Einlassung des Herrn Albrecht: „So kann er sich eine Promenade an der Ahr oder Wohnraum vorstellen“ -Zitat Rheinzeitung- Albrecht bezieht seine Äußerungen einerseits auf den Flächennutzungsplan und auf die Kernstadt. Nach Lage der Dinge in der Kernstadt kann doch nur das Gelände „Rick“ gemeint sein. Ist dies der Einstieg in den Ausstieg des NVZ durch die Wählergruppe ? Wer kann dies einschätzen ?
Er will auch dafür eintreten dass der Flächennutzungsplan endlich erstellt wird. Da stellt sich allerdings die Frage, wo war die FWG in den letzten 15 Jahren. Dies ist der Zeitraum, in dem dieses wichtige Projekt der Bauleitplanung diskutiert und nicht zu Ende geführt wurde