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Verfehlte Grundstückspolitik in Sinzig

14.12.2016  |  Kommentare: 11

Retrospektive Überlegungen zu Standortfragen städtischer Einrichtungen.
„Sinzig ist mehr“, jedenfalls mehr als die Summe von Supermärkten

Städtische Investitionen werden oftmals durch die Suche nach geeigneten Standorten geprägt. Flächenverfügbarkeit, Erschließungssituation, Baurecht u.ä. sind maßgebliche Indikatoren zielgerichteter Strategien.

An zwei markanten gegenwärtigen, auch zukünftigen stadtbezogenen Aufgaben soll dies verdeutlicht werden.
Zum einen dem Bau eines in der derzeitigen Diskussion befindlichen Feuerwehr-Gerätehauses sowie eines künftigen Bürger- und Vereinsgebäudes für die Kernstadt.

Das Projekt Feuerwehrgerätehaus ist bezüglich seiner Notwendigkeit unumstritten; der derzeitige Standort suboptimal, die Bausubstanz aufgebraucht und von funktionalen Defiziten gekennzeichnet. Neue Grundstücksflächen wurden nach intensiven Diskussionen um einen möglichst optimalen Standort beschafft, der finanzielle Aufwand hierfür belief sich nach örtlichen Presseberichten bisher auf etwa € 300.000,00. Hinsichtlich der Bedarfsauslegung -Nutzflächen- bestehen in der Politik noch Divergenzen. Das Investitionsvolumen wird nach den 1. Entwurfsplanungen auf etwa € 4,2 Mill. geschätzt. Deren Finanzierung hat offensichtlich über Fremdkapital (Kredite) zu erfolgen mit dem Ergebnis einer erheblichen Steigerung der Gesamtverschuldung der Stadt. Rücklagen für dieses zwingend notwendige Projekt wurden nicht geschaffen.

Die Thematik eines zukunftsträchtigen, „neuen“ Bürger- und Vereinsgebäudes ist in der Politik noch nicht bzw. nur in Ansätzen geführt. Der „Helenensaal“ mit Gebäudeteil Gaststätte wurde von der Stadt von Privat gekauft. Die Bausubstanz ist altersbedingt nahezu aufgebraucht, entsprechend werden Unterhaltungsinvestitionen die Stadt künftig sehr fordern. Parkplätze sind nicht vorhanden. Die räumliche Auslegung lässt nur beschränkte Möglichkeiten zu. Der Kaufpreis war im Verhältnis zu diesen Fakten hoch, die Stadt war einziger Käuferinteressent und hat diese Position bei den Kaufpreis-Verhandlungen nur unzulänglich genutzt. Ungeachtet der Tradition dieses Anwesen ist damit keine wirklich zukunftsprägende Lösung gefunden worden.

Standortoptionen

Gelände „Präpanderie“

Feuerwehr: Das Gelände befand sich im Eigentum der Stadt und war als Standort gut geeignet, erschlossen und baurechtlich unproblematisch. Das Gebäude selbst war gut einzubinden, z.B. für Schulungsräume, Jugendfeuerwehr etc.. Diese Folgenutzung hätte zudem Anforderungen des Denkmalschutzes sowie der Stadthistorie entsprochen. Für den Haushalt der Stadt von großer Bedeutung: Keine Grunderwerbs sowie externe Erschließungskosten.
Bürger/Vereinsgebäude: Aus identischen Gründen wäre diese Geländeposition bestens hierfür geeignet. Durch einen architektonisch gekonnten Anbau –größeren Saal- an das Gebäude „Präpanderie“ ist eine städtebauliche Aufwertung des gesamten Bahnhof-Areals erreichbar gewesen. Parkplätze waren in ausreichen der Zahl problemlos anzulegen. Eine gute Anbindung an die Wohngebiete „Sinzig-Ost“ gegeben.
Das ehemals komplett stadteigene Gelände wurde weithin privatisiert. Das Gebäude verkauft (heute ein Mietobjekt), Teile der Freifläche zum Bau eines nichtöffentlichen Parkplatz abgetreten. Der überwiegende Teil des Areals wurde an einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb verkauft.

Gelände „Raiffeisen,“ östlich der Bahn

Jenes geschlossene, im Eigentum Privater befindliche Gelände war weniger für ein Bürgerhaus, viel mehr als Standort für ein Feuerwehrgerätehaus gut geeignet. Die Größe des Areals ist ausreichend, gut erschlossen, baurechtlich machbar. Die Anbindung an den Stadtkern sowie Stadtteile über Bahnbrücke, B 9 und Barbarossastraße vorhanden.
Als Beispiel sei auf den Standort der Feuerwehr Remagen verwiesen, ebenfalls östlich der Bahn in einem Gewerbegebiet gelegen. Ein Nachteil: Die Flächen hätten erworben werden müssen, wobei der Kaufpreis sicherlich erheblich unter dem heutigen Wert gelegen hätte. Die nunmehrige Größenordnung -und enorme Wertschöpfung durch den privaten Eigentümer-wurde allerdings durch einen Bebauungsplan der Stadt verursacht.

Das gesamte Gelände wurde –quasi unter städtischer Betreuung- an einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb (Kaufland) verkauft und steht für städtische Zwecke nicht mehr zur Verfügung. Die durch städtisches Baurecht erreichte erhebliche Wertschöpfung –Kaufpreissteigerung- verblieb im privaten Bereich.

Schloss Sinzig

Aus Sicht der Feuerwehr obsolet, eine andere Frage ist, ob Räumlichkeiten für Schulungszwecke der Wehr mitgenutzt werden könnten.
Eine durch Anbau-Erweiterung des Schlosses erreichbare Nutzungs-Erweiterung wäre ein höchst fordernde Aufgabe, insbesondere aus architektonischer Sicht. Es steht außer Frage, dass dieses Haus mit Umfeld eine singuläre, herausragende denkmalpflegerische Bedeutung hat, dies es auch aus stadthistorischer Sicht zu bewahren gilt. Überlegungen dieser Art sind nur im Einklang mit örtlichen und überörtlichen –amtlichen- Denkmalpflegern. (Landesdenkmalpflege) machbar. Offen ist zudem, ob unter diesen Gesichtspunkten genügend Nutzflächen zu schaffen wären. Positiv ist allerding, dass Synergieeffekte geschaffen würden. (gemeinsame Betriebskosten Schloss und Bürgerhausanteil )
Dem Vernehmen nach soll es bereits in früheren Jahren Planungsversuche mit Modell gegeben haben. (Archiv der Stadt) Sie wären eine interessante Gesprächsgrundlage.

Jahnwiese

Diese unbebaute Geländeposition ist außerordentlich wertvoll. Dessen Lage im Weichbild der Stadt, in unmittelbarer Nähe den Schlossanlagen, dem Schul- und Kindergartenzentrum, sein räumlicher Zuschnitt und Größe, lassen es grundsätzlich angeraten sein, keine Bebauung vorzunehmen, schon gar nicht für kommerzielle Zwecke. Hinzukommt, dass der nördlich gelegene Park mit seinem Baumbestand –zwischen Jugendhaus und Schloss gelegen- die Jahnwiese in landpflegerisch wertvoller Weise ein-und abschließt.
Dieser kleine Park ist zudem eines letzten Relikte des im Vorfeld der Stadtmauer gelegenen ehemaligen Stadtgrabens, der zudem über einen Bachlauf den Wassergraben des Schlosses –es war ein Wasserschloss- bediente. („Rheinischer Städteatlas“, Sinzig, U. Helbach) Dieser historische Hintergrund sollte allein Anlass sein, dieses Parkgelände nicht anzutasten, auch nicht zur Erschließung der Jahnwiese. Im Gedächtnis der Bevölkerung ist die Jahnwiese selbst sehr verankert. Die Nutzung als Standort des Martinsfeuers für Kinder und Jugendliche als Bestandteil Generationen übergreifenden Brauchtums zeigt darauf hin.
Es gab in den letzten Jahren mehrfach Versuche, dieses Grundstück durch die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, zuletzt in Verbindung mit der Ansiedlung der Feuerwehr zu vermarkten. Letztere Option hatte wohl auch „taktische“ Gründe , sie diente zur Durchsetzung der Supermarkt – Ansiedlung.
Deren Erschließung setzt die direkte Anbindung an die Barbarossastraße unter Inanspruchnahme des historischen Stadtgrabens voraus.
Die städtebauliche Situation –Nähe Schlossanlagen- lässt zudem diese von industrieller Zweckarchitektur geprägten Betriebe gestalterisch nicht zu. (Umgebungsschutz Schloss mit Stadtgraben, )

Absolut geeignet ist die Bebauung mit einem Bürger- und Vereinsgebäude. Die Architektur müsste anspruchsvoll sein, die unmittelbaren Umgebung historischer Gebäude und Nähe zum Stadtkern erfordert Rücksichtnahme. Zudem könnte diese städtische Einrichtung auch vom Schul- und Kindergartenzentrum mitgenutzt werden. Auch aus diesem Grunde sollte dieses Grundstück nicht kommerziell veräußert werden, städtische Belange haben Vorrang, auch wenn sie in der Zukunft liegen.

Gelände ehemaliges Unternehmen Holzbau Schmickler

Dieses Gelände wäre sowohl für die Feuerwehr, als auch für die Ansiedlung eines Bürger- Vereinshauses tauglich gewesen, Größenordnung, Lage, Erschließung waren hierfür, auch baurechtlich, tragfähig.
Zwischenzeitlich ist dort ein weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebs angesiedelt worden. Der durch städtischen Bebauungsplan erreichte Wertzuwachs des aufgelassenen Geländes verblieb Privat.

Gelände ehemaliges Unternehmen „Rick“

Die Lage dieses relativ großen Geländes zwischen westlicher Wohnbebauung (Albert-Schweitzer-Straße) und östlichem Schul- und Kindergartenzentrum setzt für eine künftige bauliche Nutzung Rücksicht auf genannte bauliche Umgebungsbereiche voraus. Zudem ist in nördlicher Richtung (zur Ahr hin) ein größerer Bereich aus landespflegerisch-ökologischen Gesichtspunkten freizuhalten. (Ahr-Auen-Landschaft) Sowohl der gültige Flächennutzung als auch der Entwurf eines neuen F-Planes sehen dies vor. Zudem liegen weite Geländes Rick in einem hochwassergefährdeten Gebiet. (Hochwasserkarten -2- Ahr, SGD Nord, Koblenz)

Idealerweise ist deshalb diese Innen-Ortslage einer Wohnbebauung zuzuführen. Diese bauliche Nutzungsart kommt dem baurechtlich vorgegeben Gebot der Rücksichtnahme weitest entgegen, Aufkommende Erschließungsfragen sin d lösbar. Bedarf besteht, z.B. behindertengerechtes Wohnen, Mehrgenerationenhaus u.a. Zudem würde damit einer weiteren Außengebietsentwicklung tendenziell vorgebeugt. Das Gebot innerstädtischer Entwicklung gegenüber dem Verbrauch freier Landschaft ist würde damit positiv verfolgt.
Als Standort für ein Feuerwehrgerätehaus scheidet das Rick-Gelände aus, eine leistungsfähige Anbindung an das Straßennetz ist nicht gegeben. Eine, auch nachbarrechtlich verträgliche Nutzung ist bei einer Ansiedlung eines Bürger/Vereinsgebäudes noch gegeben. Die damit verbundenen Erschließungsfragen (über Albert-Schweitzer-Straße, Jahnstraße, Dreifaltigkeitsweg) sind ebenfalls darstellbar.
Der derzeit in Aufstellung befindliche Bebauungsplan verfolgt den Zweck, ein sogenanntes Nahversorgungszentrum = Summe mehrerer Supermärkte baulich zu ermöglichen.
Der damit verbundene erhebliche Wertzuwachs und Wertabschöpfung verbleibt in privater Hand.

 



11 Antworten zu “Verfehlte Grundstückspolitik in Sinzig”

  1. Mario Wettlaufer sagt:

    Das kann man so nicht stehen lassen.

    Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung dem Stadtrat die Empfehlung ausgesprochen, auch ein größeres Gebiet in Westum im Rahmen des § 13b BauGB evtl. einer Bauplanung zu unterziehen.

    Das Gebiet des Campingplatzes liegt jedoch eindeutig NICHT in dem Gebiet, über das der Stadtrat noch zu entscheiden hat, also haben die ausgesprochenen Kündigungen des Campingplatzeigentümers zunächst einmal nichts mit der Schaffung von Bauland in Westum zu tun.
    Er hat rein gar nichts davon, wenn das ausgewiesene Gebiet auch im Stadtrat beschlossen wird, dass konkreter nachgedacht werden kann, ob und in welchem Umfange dort irgendwann einmal gebaut werden kann.

    Die Kündigungen im Bereich des Campingplatzes jetzt in Zusammenhang zu bringen mit der notwendigen Schaffung von Bauland in Westum ist hier also absolut falsch und irreführend.

    Die Informationen zu dieser Frage können sicher ohne größere Probleme auch bei der Bauverwaltung der Stadt Sinzig eingeholt werden, es wurde ja alles in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

  2. Runkel sagt:

    UM MIT ALLER GEWALT BAULAND ZU SCHAFFEN WERDEN DAZU LANG JÄHRIGE ANWOHNER AUS IHREM ZU HAUSE VERTRIEBEN.DAS HINTER DEM DECKMANTEL EINER CAMPINGPLATZ AUFLÖSUNG

  3. Entwicklungs-Interessierter sagt:

    Baugelände und Flächennutzungsplan Sinzig: Politische Inkompetenz pur, sowohl von Kroeger (CDU), aber auch der führenden Fraktion im Rat, der CDU. Es kann nicht sein, bei aller fachlichen Problematik, dass demnächst 16 Jahre vergehen, ohne dass dieses für die Entwicklung der Stadt sehr wichtige Planungsinstrument immer noch nicht rechtswirksam abgeschlossen worden ist. Die Frage ist, was ist der Hintergrund dieses Versagens. Auguren meinen, dass man damit die FWG -Münch- an die CDU als Mehrheitsbeschaffer gebunden hat. Eher wahrscheinlich ist aber, dass das fortgeschrittene, hier hinderliche Stadtteildenken und subjektive, sehr individuelle, Lagediskussionen („wer bekommt was und insbesondere wo gelegen“), um dies einmal vorsichtig zu formulieren, bremsend wirkten. Es fehlte und fehlt immer noch der Stadt an wirklicher, kraftvoller politischer Führung, die CDU, Partei und Fraktion, jedenfalls muss sich dieses Manko vorhalten lassen.
    NB: Die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ansiedlung des NVZ auf dem Rick-Gelände ist allerdings bereits auf den Weg gebracht worden. Eine Diskussion des Inhaltes, hier Wohnbaugelände auszuweisen, fand im Rat kaum statt. Hier „funktionierte“ die Verwaltung rasch zielbezogen.

  4. Bauwilliger Bürger sagt:

    Königsfeld wir um einige Hektar größer! Laut Beschluss des Gemeinderates wird ein neues Baugebiet mit rund 4,6 Hektar ausgewiesen, vermeldet RZ online heute (morgen in der gedruckten Ausgabe nachzulesen).
    Und in Sinzig werkelt der Bürgermeister; Verwaltung und die Politik seit dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2003! für eine Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt!! Ursprünglich waren es 50 ha, die u.a. für Wohnbebauung, Gewerbefläche etc. künftig zur Verfügung stehen sollten.
    In einer Pressemitteilung auf der Homepage der Stadt am 10. August 2016 heißt es „Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes schreitet voran“. Man habe die Fläche gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Sommer 2015 auf ca. 14,5 ha reduzieren müssen. Und das die Bestandserfassung von 2004!! aufgrund der Forderungen der unteren Naturschutzbehörde überholt werden müsse. Sobald die Erhebungen abgeschlossen seien, wird sich die Offenlage der gesamten Planunterlagen anschließen…
    Seit dieser Pressemitteilung sind bereits wieder 11 Monate vergangen, und es zeichnet sich offensichtlich kein Fortgang geschweige ein nutzbares Ergebnis ab. Denn mit der Offenlage sind ja, wie wir bei dem Lieblingsprojekt von Herrn Kroeger „Rickgelände“ und dem Mehrheitsbeschluss des Rates gelernt haben, noch eine Vielzahl von Stellungnahmen und erneuten Abwägungen erforderlich.
    Unterdessen haben sich der Königsfelder Gemeinderat bereits mit der RWE über die Verlegung einer 20-kV-Freileitung in den Boden verständig. Jetzt gilt es in der kleinen Eifelgemeinde die Hausaufgaben zu erledigen, damit bereits in der Oktobersitzung deren Flächennutzungsplan angepasst werden kann.
    Um jetzt dem immer wieder gern verwendeten Vorwurf von Äpfel mit Birnen vergleichen von vorne herein zu entkräften: In Königsfels hat man sich 4 Monate als Zeitplan zur Änderung des Flächennutzungsplanes für ein 4,6 ha Baugebiet gesteckt, in Sinzig dauert das Verfahren nunmehr bereits 14!! Jahre für eine Neuausweisung von 14,5 ha Fläche.
    Anlässlich der Vorstellung des im Frühjahr 2011 fertig erschlossenen Baugebietes Im Seiffen in Franken stellte unser CDU Bürgermeister Wolfgang Kroeger gegenüber der Presse fest: „Man muss als Stadt etwas tun, um für die Bürger attraktiv zu bleiben.“
    Soll man das als bauwilliger Bürger oder investitionsswilliger Unternehmer noch verstehen?

  5. Alt-Sinziger sagt:

    Der bauliche Zustand des Helenasaales wurde jüngst im Bauausschuss thematisiert. Ergebnis: Hoher Investitionsbedarf, der künftig die Stadt sehr fordern wird. Für i.d.R. „einen“ Benutzer. (Quelle: Blick aktuell, Sinzig, Ausgabe 21.06.2017) Man lese hierzu den Blog-Beitrag unter dem Thema „Verfehlte Grundstückspolitik in Sinzig“ (siehe oben) Da hat der Verfasser klarsichtig dieses Projekt beschrieben. Eine teuere, sehr teuere Fehlentscheidung. Die Vertreter der derzeitigen Nutzer im Rat haben da ganze Arbeit geleistet, zu Lasten des Steuerzahlers.

  6. Grundstücksangelegenheiten in Sinzig – Undurchsichtige Entscheidungen in Sinzig stets hinter verschlossenen Türen

    Als Grundprinzip des politischen Handelns steht für mich die Transparenz. Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene müssen offengelegt werden. Nur selten besteht ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse Dritter. Als Beispiel sind Grundstücksangelegenheiten zu nennen. Diese werden in Sinzig immer nichtöffentlich beraten. Das ist rechtlich und politisch fragwürdig. Dazu folgende sehr lehrreiche Ausführungen von Prof. Dr. Michael Schmitz (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln) aus der Zeitschrift „Juristische Schulung – JuS 2017, Seite 31:

    „Die Transparenz von kommunalen Grundstücksgeschäften ist ein wichtiger Aspekt, um das Vertrauen der Bürger in die Unparteilichkeit und Objektivität von Rat und Verwaltung zu erhalten. Schon der böse Anschein von Interessenverflechtungen und Korruption muss verhindert werden, um der Gefahr eines Ansehensverlusts der öffentlichen Verwaltung zu begegnen. Demgegenüber kann das alleinige Interesse an der Nichtveröffentlichung des Kaufpreises nachrangig sein. Hier ist im Einzelfall zu fragen, welche Nachteile es für einen Käufer oder Verkäufer haben kann, wenn der Grundstückskaufpreis publiziert wird. Im Übrigen ist auch zu bedenken, dass es der individuellen Entscheidung eines Vertragspartners vorbehalten bleibt, ob er mit einer Stadt Geschäfte machen will und somit besonderen Regularien unterworfen wird. Hier ist zu berücksichtigen, dass gerade Grundstücksgeschäfte in den politischen Diskussionen sehr umstritten sein können. Es ist mit den berechtigten Interessen der Öffentlichkeit nur schwer vereinbar, wenn die Unterrichtung der Öffentlichkeit auf den wesentlichen Inhalt des Beschlusses reduziert wird und sonstige Details der Vertragsbestimmungen, das Abstimmungsverhalten und die Beratung im Rat der Öffentlichkeit vorenthalten würden. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit ist deshalb nur ausnahmsweise zulässig, wenn weitere Aspekte einschlägig sind.“

  7. Ein Bodendorfer-und Ex-Stadtkern-Sinziger sagt:

    Zur Jahnwiese, nochmals:
    Danke für die freundlichen Hinweise zu den wirklichen Intentionen des Ortsbeirates. Wenn dem so ist, zeichnet sich dann doch eine gute Entwicklung ab, die nicht zuletzt den originären städtischen Interessen gerecht werden kann. Dennoch verbleibt ein gewisses Maß an Sorge. Die städtische Finanzkraft ist so gut wie zerrüttet; allein die Schulden in Höhe von derzeit € 7.713 Mill. werden bis Ende 2017 auf € 13.045 Mill. anwachsen. Dieser enorme Kredit-Zuwachs wird allein durch die Finanzierung des neuen Feuerwehrgerätehauses wesentlich mit verursacht. Die Einnahmen an Gewerbesteuer sind 2017 mit € 3,9 Mill. veranschlagt; eine sehr optimistische Annahme. Zudem sind die Abgänge an Gewerbesteuer der verloren gegangenen Betriebe Dr. Sprengnetter und Wunderlich -beides enorm gute Zahler- noch nicht eingepreist.Landesweit gesehen sind diese finalen steuerlichen Einnahmen stark unterdurchschnittlich, bezogen auf “ pro Kopf der Bevölkerung“ Die sog. „Freie Finanzspitze“ beträgt lediglich € 191.755, bezogen auf das Haushaltsjahr 2017 und bestätigt die latent schwachen fFnanzkraft der stadt. Zudem wurden während der Amtszeit Kroegers nahezu alle sonstigen baulich nutzbaren Grundstücke der Stadt bereits veräußert, ohne dass erkennbare Gegenwerte sichtbar wurden; sie „versickerten“ in den jährlichen Haushalten. Ferner steht die Finanzierung der Bahnhofssanierung -Bahnsteige- noch an, deren finanziellen Auswirkungen mangels konkreter Planungen noch nicht einmal in Umrissen festgelegt sind; sie werden jedenfalls enorme Anforderungen an den Haushalt stellen. Die Notwendigkeit dieser Maßnahme ist unumstritten. Das neue Verkehrssystem (RRX ) erfordert dies, ansonsten besteht die Gefahr, dass Sinzig als Haltepunkt verloren geht. Deshalb die Gefahr, dass die Jahnwiese als Verkaufsobjekt alsbald gehandelt wird; glaubt man doch, damit die anstehende Haushaltskrise in etwa vermeiden zu können. Demnach ist „Vorsicht“ geboten.

  8. Nichtwähler von Kroeger sagt:

    Ich vermisse für Sinzig ein Wirtschaftsförderungskonzept, wo möchte Sinzig denn gerne hin?
    Es hat seine Gründe, warum andere Städte und Verbandsgemeinden (in etwa gleicher EInwohnerzahl) sich Wirtschaftsförderer leisten, die einzig und alleine diese Aufgabe haben, die Wirtschaftsbelange der Stadt zu fördern.

    Im Moment kann man den EIndruck haben, da läuft jemand ohne Karte und Kompass ziellos in der Gegend herum…

    Vielleicht kann es ja der neue Amtsinhaber dann in die Wege leiten, dass es auch mit Sinzig wirtschaftlich wieder vorwärts geht – Schritte zurück haben wir nun genügend gemacht.

  9. admin sagt:

    Werter Bodendorfer. Vielen Dank für Ihren Kommentar. Hierzu sei eine Anmerkung gestattet:
    Wenngleich die etwas reißerische Schlagzeile möglicherweise auf den ersten Blick eine solche Vermutung aufkomme lässt, so erschließt sich beim Lesen des Artikels sehr schnell das eigentliche Ziel dieser Initiative des Ortsbeirates.
    Nachdem insbesondere während der vergangenen 15 Jahre von Bürgermeister Kroeger wiederholt vollkommen unabgestimmt mit den politischen Gremien „Kaninchen aus dem Hut gezaubert“ wurden hinsichtlich der Nutzung der Jahnwiese, sei es durch Discounter wie Tengelmann oder auch Expansionspläne von EDEKA, versüsst durch eine quasi kostenfreie Realisierung mit einem viel zu kleinen Feuerwehrgerätehaus auf der Jahnwiese, oder die jüngste Variante eines Inklusions Hotels auf dem städtischen Filetstück, hat sich endlich ein kommunalpolitisches Gremium dazu bekannt, das es an der Zeit ist, zuerst einmal gemeinsam mit Städteplaner und den Bürgern Ideen zu entwickeln, was stimmig und wichtig ist für die Entwicklung Stadt auf dieser Fläche, in unmittelbarer Nachbarschaft von dem Sinziger Schloss. Agieren und dann ein städtebaulich stimmiges und nachhaltiges Konzept für Sinzig entwickeln, anstatt immer nur reagieren zu müssen auf Pläne von Investoren, die mit Ihrem Vorhaben an dieser Stele nur ihre eine eigene Gewinnmaximierung im Sinn haben.

  10. Ein Bodendorfer... sagt:

    „Ortsbeirat Sinzig will an Jahnwiese ran.“., so titelt die Rheinzeitung gestern. Wie groß muss wohl die Finanznot sein, um ein derart gut gelegenes Grundstück ohne Prüfung des – auch langfristigen- Eigenbedarfes regelrecht zu verramschen. Vielleicht meint man auch, nur durch dessen Sofort-Verkauf das neue Feuerwehrgerätehaus finanzieren zu können ? Dies alles ist Ergebnis einer völlig verfehlten Finanzpolitik in der Amtszeit Kroegers. Die Stadt wurde regelrecht ausgeblutet und steht nun mit leeren Händen da, ein Fiasko ohne Beispiel.

  11. Sinziger sachkundiger Bürger sagt:

    Es wäre lohnend, die Summe aller über Wohnflächen hinausgehende Wertzuwächse zu ermitteln. Exorbitante Beträge würden ersichtlich; nicht bezogen auf den einen oder anderen Markt, sondern in dieser Totalität. Man wird nachdenklich, sehr nachdenklich, zumal -wie dargestellt- die primären Interessen der Stadt ersichtlich vernachlässigt wurden.
    Eine Anmerkung zum „Rick-Gelände“: Es wird, städtebaulich ungeprüft, in den Raum gestellt, dass Aldi, Rossmann und Co. etc. erhöhten Raumbedarf hätten, der am jetzigen, gut erschlossenen Standort nicht abgedeckt werden könne.
    Es sollte eine gesonderte, wirklich unabhängige städtebauliche Untersuchung in Auftrag gegeben werden, um diesen Sachverhalt am bestehenden Standort (einschließlich der 3 unbebauten Grundstücke Pl.-Nr.: 65/1 ff. ) abzuklären. Sie sollte auch beinhalten, dass bestehende Baukörper verändert, auch neu geordnet werden können. Zudem wären weitere alternative Standorte zu erfassen; auch dies ist bisher nicht erfolgt.

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